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Stellenangebot registrierenVorschriften zu Kapitalanforderungen zielen darauf ab, Sparern und Investoren Sicherheit zu bieten, indem sie dem Bankrott von Banken vorbeugen. Sie schreiben vor, dass Banken über eine gewisse Höhe Kapital verfügen müssen. Die Richtlinie zu Eigenkapitalanforderungen wurde 2006 angenommen und wird derzeit überarbeitet.
Die Vorschriften zur angemessenen Kapitalausstattung legen den Betrag fest, über den eine Bank oder ein Kreditinstitut verfügen muss. Die Höhe des Kapitals ist dabei risikoabhängig.
Es gibt zahlreiche Finanzinstrumente, die Kreditinstitutionen einsetzen können, um sich gegen Risiken zu schützen (Risikobegrenzung), zum Beispiel Kreditderivate, Termingeschäfte, Anleihen und forderungsbesicherte Wertpapiere.
Die Anwendung der Vorschriften wird von Bankaufsichtsbehörden kontrolliert. Sie überprüfen wie groß das Risiko ist (Risiko-Gewichtung) und beurteilen die Höhe der angemessenen Risikodeckung. Nach der Überprüfung der jeweiligen Bank erarbeitet die zuständige Aufsichtsbehörde ihr Risikoprofil.
Auf internationaler Ebene bestimmt der Baseler Ausschuss
für Bankenaufsicht, eine Einrichtung der Bank for International Settlements (BIS), die Vorschriften. Dieser Ausschuss besteht aus Vertretern der Bankaufsichtsbehörden Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Spaniens, Schwedens, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, Kanadas, Japans und der Vereinigten Staaten. Die ersten internationalen Vorschriften waren als Basel I bekannt.
Im Juni 2004 hat sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht auf aktualisierte Vorschriften, die Basel II – Vorschriften. Diese müssen in der EU befolgt werden und im Juli 2004 legte die Kommission einen Vorschlag für eine neue Richtlinie zu Kapitalanforderungen (Capital Requirements Directive - CRD) vor, die Basel II auf alle Banken, Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der EU ausweiten würde.
Das derzeitige europäische Rahmenwerk besteht aus zwei Richtlinien: Der Richtlinie 2006/48/EG über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und der Richtlinie 2006/49/EG über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten.
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2008 eine Überarbeitung der aktuellen Regelungen vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen würden Banken auffordern, über eine höhere Kapitalaustattung zu verfügen, um das Risiko der Zahlungsunfähigkeit zu mindern, sowie einen neu koordinierten, aber schwerfälligen Aufsichtsprozess für grenzüberschreitend agierende Banken in der EU einführen (EurActiv vom 2. Oktober 2008). Offiziellen EU-Daten zufolge haben im Oktober 2008 lediglich 44 internationale Institute in Europa über zwei Drittel des gesamten EU-Bankvermögens verfügt.
Drei Kernfragen wurden aufgeworfen, als die aktuellen Regelungen vorgeschlagen wurden:
1. Risikogerecht
Die Regelung
ist risikogerechter ausgerichtet als die vorangegangene. Die neuen Vorschriften umfassen:
2. KMU und kleinere Banken
Es gibt Bedenken über die möglichen Kosten für kleinere Banken. Auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) befürchten, dass sich Banken nach der Einführung der Basel II – Vorschriften weigern könnten, Kredite für unternehmerische Vorhaben zu vergeben, die als riskant angesehen werden, oder hohe Zinssätze geltend machen. Die vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten umfassen niedrigere Zinssätze für KMU und eine stärkere Diversifizierung der Typen von Banksicherheiten für Anleihen. Ein von PriceWaterhouseCoopers auf Ersuchen der Kommission erarbeiteter Bericht
kommt zu dem Schluss, dass der neue Eigenkapitalrahmen der großen Mehrheit der KMU zu Gute kommt.
3. Risikoverlagerung
Einige Experten behaupten, die Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen und Förderung von Risiko-Management würde Risiken nicht reduzieren, sondern bloß verlagern. Das Kreditrisiko wird zum Beispiel zu Lasten von Versicherungsgesellschaften und Fonds fallen, die es dann ihrerseits auf die Haushalte umlagern. Der Internationale Währungsfonds fragt in einer Studie
, ob es im Endeffekt nicht der Verbraucher sei, der am meisten leidet, wenn etwas schief geht.
Die Macht der Aufsichtsbehörden
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Vorgehensweise der verschiedenen nationalen Aufsichtsbehörden kohärenter zu machen und ihre Zusammenarbeit zu stärken. Unter anderem schlägt sie vor, eine „konsolidierte Aufsichtsbehörde“ für grenzüberschreitend agierende Bankgruppen zu schaffen.
Der Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden (Committee of Banking Supervisors, CEBS) spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Koordinierung der Vorgehensweisen nationaler Aufsichtsbehörden, verfügt jedoch nicht über allgemeine Regulierungsvollmachten.
Nationale Ermessensspielräume
Die Richtlinie ermöglicht es Mitgliedstaaten, in einigen Bereichen zwischen verschiedenen Regelungsvorschriften (etwa 140) zu wählen. Einige Experten befürworten diese Flexibilität während andere den nationalen Ermessensspielraum per se für eine schlechte Idee halten (erhöht Kosten, erzeugt Wettbewerbsprobleme).
Die Vereinigung der Europäischen Industrie- und Handelskammern (Eurochambres), der europäische Dachverband des Handels (Eurocommerce) und die Mittelstandsvereinigung UEAMPE sind besorgt über die Auswirkungen der Vorschläge auf KMU. Sie befürchten die mit der Umsetzung von Basel II verbundenen Kosten könnten kleineren Banken sehr schaden. Solche Kosten würden dann unvermeidlich zu Lasten von KMU-Kreditnehmern fallen, die einen großen Teil ihrer Anleihen von kleineren Banken beziehen.
Die Europäische Sparkassenvereinigung (European Savings Bank Group, ESBG) befürwortet die risikogerechtere Ausrichtung der Richtlinie und begrüßt den flexiblen Ermessensspielraum für nationale Aufsichtsbehörden in einzelnen Bereichen, unter anderem bei kommerziellen Hypothekarkrediten.
Der European Financial Service Round Table ist der Meinung, eine führende (konsolidierende) Aufsichtsbehörde sollte mit ausgedehnten Vollmachten ausgestattet werden, um grenzüberschreitende Geschäfte zusätzlich zu den lokalen Aufsichtsbehörden zu kontrollieren. Das würde mehrfache Rechenschaftslegung unnötig machen, Kosten senken und Sicherheit schaffen. Das sollte durch eine EU-Richtlinie zur Schaffung eines Rechtsrahmens für Vollmachten und Verpflichtungen getan werden.