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Vorschriften zu Kapitalanforderungen (Kapitaladäquanz) zielen darauf ab, Sparern und Investoren Sicherheit bieten, indem sie dem Bankrott von Banken und Kreditinstituten vorbeugen. Sie schreiben vor, dass Banken und Kreditinstitute über eine gewisse Höhe Kapital verfügen müssen. Die Richtlinie zu Eigenkapitalanforderungen wurde am 14. Juni 2006 angenommen.
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Die Vorschriften zur angemessenen Kapitalausstattung legen den Betrag fest, über den eine Bank oder ein Kreditinstitut verfügen muss. Die Höhe des Kapitals ist dabei risikoabhängig.
Es gibt zahlreiche Finanzinstrumente, die Banken und Kreditinstitutionen einsetzen können, um sich gegen Risiken zu schützen (Risikobegrenzung), zum Beispiel Kreditderivate, Termingeschäfte, Anleihen und Asset-Backed-Securities.
Die Anwendung der Vorschriften wird von Bankaufsichtsbehörden kontrolliert. Sie überprüfen wie groß das Risiko ist (Risiko-Gewichtung) und beurteilen die Höhe der angemessenen Risikodeckung. Nach der Überprüfung der jeweiligen Bank erarbeitet die zuständige Aufsichtsbehörde ihr Risikoprofil.
Auf internationaler Ebene bestimmt der Baseler Ausschuss
für Bankenaufsicht, eine Einrichtung der Bank for International Settlements (BIS), die Vorschriften. Dieser Ausschuss besteht aus Vertretern der Bankaufsichtsbehörden Belgiens, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Spaniens, Schwedens, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs, Kanadas, Japans und der Vereinigten Staaten. Die ersten internationalen Vorschriften waren als Basel I bekannt.
Im Juni 2004 hat sich der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht auf die Basel II – Vorschriften geeinigt und im Juli legte die Kommission einen Vorschlag für eine neue Richtlinie zu Kapitalanforderungen (Capital Requirements Directive - CRD) vor, die Basel II auf alle Banken, Kreditinstitute und Wertpapierfirmen ausweiten würde.
Das neue europäische Rahmenwerk besteht aus zwei Richtlinien: Der Richtlinie 2006/48/EG über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute und der Richtlinie 2006/49/EG über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten.
Drei Kernfragen:
1. Die neue Richtlinie geht starker auf Risiken ein
2. Die Kosten für kleinere Banken und damit für das Wachstum kleiner Unternehmen
3. Das subjektive Risiko, indem die Risiken teilweise zu den Versicherern und Banken übergeht, auch wenn die Versicherer als letzten Ausweg auf die Zentralbanken
zurückgreifen könnten.
1. Die neue Richtlinie
Die neue Regelung
soll risikogerechter ausgerichtet sein. Die neuenVorschriften umfassen:
2. KMU und kleinere Banken
Es gibt Bedenken über die möglichen Kosten für kleinere Banken. Auch kleinere und mittlere Unternehmen befürchten, dass sich Banken nach der Einführung der Basel II – Vorschriften weigern könnten, Kredite für unternehmerische Vorhaben zu geben, die als riskant angesehen werden, oder hohe Zinssätze geltend machen. Die vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten umfassen niedrigere Zinssätze für KMU und eine stärkere Diversifizierung der Typen von Banksicherheiten für Anleihen.
Ein von PriceWaterhouseCoopers auf Ersuchen der Kommission erarbeiteter Bericht
kommt zu dem Schluss, dass der neue Eigenkapitalrahmen der großen Mehrheit der KMU zu Gute kommt.
3. Risikoverlagerung
Einige Experten behaupten, die Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen und Förderung von Risiko-Management würde Risiken nicht reduzieren, sondern bloß verlagern. Das Kreditrisiko wird zum Beispiel zu Lasten von Versicherungsgesellschaften und Fonds fallen, die es dann ihrerseits auf die Haushalte umlagern . Der Internationale Währungsfonds fragt in einer Studie
, ob es im Endeffekt nicht der Verbraucher sei, der am meisten leidet, wenn etwas schief geht.
Aufsicht
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Vorgehensweise der verschiedenen nationalen Aufsichtsbehörden kohärenter zu machen und ihre Zusammenarbeit zu stärken. Unter anderem schlägt sie vor, eine „konsolidierte Aufsichtsbehörde“ für grenzüberschreitend agierende Bankgruppen zu schaffen. Der Ausschuss der Europäischen Bankaufsichtsbehörden (Committee of Banking Supervisors-CEBS) soll eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Koordinierung der Vorgehensweisen nationaler Aufsichtsbehörden spielen, wird jedoch nicht über allgemeine Regulierungsvollmachen verfügen.
Nationale Ermessensspielräume
Die Richtlinie ermöglicht es Mitgliedstaaten, in einigen Bereichen zwischen verschiedenen Regelungsvorschriften (etwa 140) zu wählen. Einige Experten befürworten diese Flexibilität während andere den nationalen Ermessensspielraum per se für eine schlechte Idee halten (erhöht Kosten, erzeugt Wettbewerbsprobleme).
Die Vereinigung der Europäischen Industrie- und Handelskammern (Eurochambres), der europäische Dachverband des Handels (Eurocommerce) and die Mittelstandsvereinigung UEAMPE sind besorgt über die Auswirkungen der Vorschläge auf KMUs. Sie befürchten die mit der Umsetzung von Basel II verbundenen Kosten könnten insbesondere kleineren Banken schaden. Solche Kosten würden dann unvermeidlich zu Lasten von KMU-Kreditnehmern fallen, die einen großen Teil ihrer Anleihen von kleineren Banken beziehen.
Die Europäische Sparkassenvereinigung (European Savings Bank Group - ESBG) befürwortet die risikogerechtere Ausrichtung der Richtlinie und begrüßt den flexiblen Ermessensspielraum für nationale Aufsichtsbehörden in einzelnen Bereichen, unter anderem bei kommerziellen Hypothekarkrediten.
Der European Financial Service Round Table (EFR) ist der Meinung, eine führende (konsolidierende) Aufsichtsbehörde sollte mit ausgedehnten Vollmachten ausgestattet werden, um grenzüberschreitende Geschäfte und lokale Aufsichtsbehörden zu betreuen. Das würde mehrfache Rechenschaftslegung unnötig machen, Kosten senken und Sicherheit schaffen. Das sollte durch eine EU-Richtlinie zur Schaffung eines Rechtsrahmens für Vollmachten und Verpflichtungen getan werden.