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Stellenangebot registrierenDer Zusammenbruch von Enron in den USA und verschiedene Finanzskandale wie diejenigen, die im Jahr 2003 in Verbindung mit dem niederländischen Handelskonzern Ahold und dem italienischen Lebensmittelkonzern Parmalat in die Presse gelangten, haben dazu beigetragen, dass Fragen der Unternehmensführung und Buchhaltung zum Gegenstand von Gesetzesinitiativen der Kommission im Bereich des Unternehmensrechts und Finanzdienstleistungen geworden sind.
Unter anderem ist die Möglichkeit der Schaffung eines europäischen Verhaltenskodexes zur 'Corporate Governance' diskutiert worden. Sie ist indes zugunsten der Harmonisierung nationaler Bestimmungen in den Hintergrund getreten.
Die Regelungen zu Corporate Governance sind wichtige Elemente der gesetzlichen Rahmenbedingungen einer erfolgreichen Marktwirtschaft. Es gibt verschiedene Auslegungen des Begriffes „Corporate Governance“. Die Kommission meint damit generell Mechanismen der Unternehmensleitung und –überwachung, unter anderem auch die Verantwortung der Manager für das Verhalten der Unternehmen und ihre wirtschaftliche Performanz.
In dem im Mai 1999 veröffentlichten Aktionsplan für Finanzdienstleistungen
(siehe EurActiv LinksDossier) lancierte die Kommission eine Revision der bestehenden Corporate Governance Bestimmungen der Mitgliedsstaaten. Im Juli 2001 setzte die Kommission eine Hochrangige Expertengruppe auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts (Winter-Gruppe) ein, um Empfehlungen für die Modernisierung des Gesellschaftsrechts, darunter Corporate Governance, auszuarbeiten.
Die Winter-Gruppe
legte im November 2002 einen Bericht vor, in dem sie empfahl die nationalen Unternehmensführungssysteme zu harmonisieren, statt eine Vereinheitlichung der bestehenden Regelungen und die Schaffung eines europäischen Corporate Governance Verhaltenskodexes vorzuschlagen. Die Winter-Gruppe gab folgende Empfehlungen ab:
Im Mai 2003 nahm die Kommission einen Aktionsplan für Gesellschaftsrecht zur Umsetzung der Empfehlungen des Winter-Berichts an. Der Aktionsplan umfasste unter anderem Corporate Governance, Kapitalerhaltung, Unternehmensgruppen und Unternehmenspyramiden, Unternehmensrestrukturierung, die Europäische Privatgesellschaft, Genossenschaften und andere Unternehmensformen. Im September 2004 wurde eine Strategie vorgeschlagen, um den Aktionsplan und die FSAP-Maßnahmen zu kombinieren, um Unternehmensführung zu fördern und Missbrauch vorzubeugen.
Der Aktionsplan enthält außerdem folgende Änderungsvorschlage zu der Vierten und der Achten Gesellschaftsrechtrichtlinie:
Corporate Governance Forum
Im Oktober 2004 richtete die Kommission, als eine der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen, das Europäische Corporate Governance Forum ein. Dem Forum gehören erfahrene Sachverständige aus verschiedenen Mitgliedstaaten an. Sie sollen der Kommission Ratschläge zur Förderung der Konvergenz der nationalen Corporate Governance-Kodizes geben. (Für Kodizes aller Mitgliedsstaaten siehe Internetseite von ECGI
). Bei seinem ersten Treffen
am 20. Januar 2005 hat das Forum folgende Prioritäten gesetzt: die Rolle der Aktieninhaber, firmeninterne Kontrolle und Unabhängigkeit der Direktoren.
Die Europäische Privatgesellschaft
Die „Europäische Privatgesellschaft“ wurde im November 2001 durch eine Verordnung verwirklicht. Der „Statut der Europäischen Privatgesellschaft“ ermöglicht es europäischen Unternehmen, die in mehreren Mitgliedsstaaten tätig sind, ihre Geschäfte als ein europäisches Unternehmen abzuwickeln, anstatt den Rechtsvorschriften der verschiedenen Länder, wo sich ihre Niederlassungen befinden, zu folgen. Meinungsverschiedenheiten zu Mitbeteiligung der Arbeitnehmer, die den Vorschlag seit Jahren begleiteten, wurden durch die Einführung von speziellen Verhandlungsplattformen beigelegt.
Direktoren: Entgelt und Unabhängigkeit
Nach Konsultationen hat die Kommission zwei Empfehlungen über die Beziehung zwischen Direktoren und Aktionären verabschiedet. Empfehlungen geben den Mitgliedsstaaten Vorschläge zur Gestaltung ihrer nationalen Gesetzgebung, sind aber nicht verpflichtend.
Verantwortung des Vorstands - Rechnungslegung
Vier in dem Aktionsplan von 2003 vorgesehene Überarbeitungen der Rechnungslegungsrichtlinien sollten gewährleisten dass:
Grenzüberschreitende Verschmelzungen
Der erste Vorschlag für eine Richtlinie über grenzüberschreitende Verschmelzungen wurde im Jahr 1984 vorgelegt. Doch wegen Meinungsverschiedenheiten über Mitbeteiligung der Arbeitnehmer wurde er zurückgezogen. Der neue im Jahr 2003 vorgelegte und 2004 vom EU-Ministerrat angenommene Richtlinienvorschlag folgte dem Vorbild der Regelung der Mitbeteiligung der Arbeitnehmer aus dem „Statut der Europäischen Privatgesellschaft“. Der neue Richtlinienvorschlag ermöglicht es Unternehmen so weit wie möglich den innerstaatlichen Regelungen der Arbeitnehmerrechte zu folgen.
Rechnungslegung
Im Zusammenhang mit der Verbesserung des Corporate Governance versucht die EU folgendes umzusetzen:
Finanzieller Missbrauch
Die grundlegende Idee der Corporate Governance besteht darin, Bedingungen, unter denen missbräuchliche Praktiken in Unternehmen unbemerkt passieren können, zu verhindern. Alle oben angesprochenen Maßnahmen, hervorgehoben in einer Mittelung der Kommission im September 2004, streben dieses Ziel an. Auch zur Umsetzung der Maßnahmen wurden mehrere Vorschläge vorgelegt. Einige Entscheidungen über Rahmenbedingungen wurden schon umgesetzt, unter anderem Strafmaßnahmen für Finanzbetrug, Einfrieren und Beschlagnahme von Anlagegütern und gegenseitige Anerkennung. Andere Vorschläge betreffen gegenseitige Anerkennung von Regelungen zur Disqualifizierung von Direktoren und Aufzeichnung von elektronischen Zahlungsanweisungen um Rückverfolgbarkeit von Finanzströmen zu ermöglichen.
In seiner Rede
bei der Eröffnung des ersten Treffens des Europäischen Corporate Governance Forums im Januar 2005 schloss Kommissar McCreevy die Schaffung eines einheitlichen europäischen Verhaltenskodexes aus. Stattdessen sollte sich das Forum mit der Konvergenz der nationalen Bestimmungen befassen. Was Finanzdienstleistungen angeht, setzt sich McCreevy für die grenzüberschreitende Konsolidierung im Banksektor ein.
Grant Kirkpatrick von der OECD hebt in seinem Bericht zu den überarbeiteten OECD-Grundsätzen der Corporate Governance von 2004 den evolutionären Charakter der Rahmenbedingungen des Corporate Governance und die Bedeutung von Konsultationen hervor. Er unterstreicht die Bedeutung der wachsenden Rolle von Aktionären, der Abschaffung von Hindernissen zur grenzüberschreitenden Abstimmung und die Möglichkeit, Konflikte durch Offenlegungen vorzubeugen.
Die FEE, the European Accountants’ Federation, begrüßte die Vorschläge zu den Offenlegungserfordernissen und die Klarstellung der Verantwortung des Vorstands, äußerte aber die Meinung, Offenlegung sollte sich auf „materielle“ Information, die ökonomische Entscheidungen der Verbraucher beeinflussen könnte, beschränken. Die FEE bedauert außerdem, dass die EU keine Strafmaßnahmen für Direktoren, die Abschlussprüfer absichtlich irreführen, vorgeschlagen hat.
Die britische Verbraucherorganisation Which wirbt für die Verbesserung der Corporate Governance im Finanzdienstleistungssektor über die bestehenden Anforderungen hinaus, um unter anderem Regelungen zu Entschädigungsverfahren und Einschränkungen in der Kreditgewährung mit einzuschließen.
Das Centre for Financial Market Integrity, ein Think-Tank des Chartered Financial Analysts' Institute vertritt die Auffassung, dass Investoren mehr in Corporate Governance Angelegenheiten eingeschlossen werden sollten. Sie veröffentlichten ein Handbuch mit einem Überblick der Ansichten von Investoren zu Themen wie Unabhängigkeit von Vorstandsmitgliedern, Aktionärrechte und ethische Unternehmenskodizes. Ihr Ziel ist es, Aktieninhaber zu motivieren, aktivere Lobby-Tätigkeit für Corporate Governance Standards zu betreiben.