Der wichtigste Teil des Abkommens, das die Registrierung und Überwachung von Ratingagenturen betrifft, wurde am Mittwoch (15. April 2009) zwischen den Repräsentanten des Europäischen Parlaments, den Mitgliedsstaaten und der Kommission erreicht.
Nach der Übereinkunft, wird der Ausschuss der europäischen Regulierungsbehörden (CESR) eine Behörde, die aus den nationalen Regulierungsbehörden besteht, zeitweise die Kontrolle über die Registrierung von Kreditunternehmen übernehmen. Bisher war eine Registrierung nicht nötig.
Die neuen Regeln sehen ebenfalls vor, dass die CESR eine Kartei verwalten wird, die Informationen über vergangene Leistungen einer Ratingagentur innerhalb der EU anzeigt. Dies sollte Nutzern von Ratingdiensten, wie zum Beispiel Investoren, ermöglichen die Genauigkeit von wirtschaftlichen Prognosen schneller zu verifizieren und mit Wettbewerbern zu vergleichen.
Ab dem Jahr 2010 wird die Aufgabe an die neue paneuropäische Behörde weitergegeben, die die CESR ersetzen soll. Dies soll im Einklang mit den Plänen geschehen, die die Kommission letztes Jahr vorgestellt hat (EurActiv vom 5. März 2009).
Parlament ist „sehr zufrieden”
Die Überwachung der Ratingagenturen wird während der Anfangsphase auf nationaler Ebene überwacht und dann später an die neue Behörde weitergegeben. Die Übereinkunft wurde vom Parlament befürwortet, welches zu einer einheitlichen europäischen Behörde gedrängt hatte, die die Registrierung und Überwachung der Ratingagenturen umsetzt.
Jean-Paul Gauzès, französischer Europaabgeordneter der EVP sei sehr zufrieden mit dem Abkommen. Es beinhalte die Themen, die vom Parlament angesprochen wurden, sagte er gegenüber EurActiv.
Das Abkommen wurde ebenfalls von den nationalen Regierungen angenommen, obwohl sie es bevorzugten, die Überwachung unter ihrer Kontrolle zu behalten. Als Kompromiss wird die Überwachung nun bis zum Jahr 2010 in nationalen Händen bleiben, bis die europäische Behörde eingerichtet wurde. Einige schließen nicht aus, dass es neue Verhandlungen über die definitive Rolle der neuen gesamteuropäischen Behörde geben wird.
Nach den neuen Regeln werden Ratingagenturen der Pflicht unterliegen, die Namen von Unternehmen offen zu legen, die mehr als 5 Prozent des Einkommens einer Ratingagentur ausmachen. Dies soll verhindern, dass voreingenommene Bewertungen aufgrund von finanziellen Interessen durchgeführt werden. Es soll ebenfalls verboten werden Unternehmen zu bewerten, in denen die Analysten einer Ratingagentur Aktien oder Finanzprodukte besitzen. Die Beraterrolle nach dem Prinzip der Ratingagenturen wird auch den Unternehmen verweigert, die selbst der Beratung unterliegen.
Abstimmung über Kapitaladäquanz-Richtline verschoben
Das Parlament wird innerhalb der nächsten Woche, während der nächsten Plenarsitzung in Straßburg, über den neuen Text abstimmen. Eine Abstimmung über „Solvency II“, dem neuen Regelwerk für den Versicherungssektor, ist auch für die Sitzung vorgesehen. Vom Ministerrat der EU wird ebenfalls erwartet, dass er sein endgültiges Einverständnis zu den beiden Gesetzesvorlagen gibt.
Unterdessen ist eine Abstimmung über die Kapitaladäquanz-Richtlinie für den Bankensektor, nachdem die EU-Institutionen sich nicht einigen konnten, auf die Maisitzung des Europäischen Parlaments verschoben worden. Die Das Hauptproblem besteht weiterhin in der Beziehung der Kapitaladäquanz zu verbrieften Produkten, die der Auslöser der derzeitigen Krise waren. Dies betonte auch der österreichische Europaabgeordnete Othmar Karas (EVP), der für die Gesetzesvorlage verantwortlich war.



