EurActiv Logo
EU-Nachrichten & Politikdebatten
- durch Sprachenvielfalt -
Click here for EU news »
EurActiv.com Réseau

ALLE SEKTIONEN BROWSEN

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Auf Grund des großen Erfolgs von EurActiv Deutschland findet die komplette deutschsprachige EU-Berichterstattung des EurActiv-Netzwerkes nun über Euractiv.de statt.

Die deutschsprachige Fassung von EurActiv.com wird nicht mehr aktualisiert, alle bisherigen übersetzten Texte bleiben aber im Archiv für Sie verfügbar.

Wir freuen uns, Sie künftig auf EurActiv.de begrüßen zu dürfen!

EU-Bankern sollen härtere Strafen und Gefängnis bevorstehen

Veröffentlicht 08. Dezember 2010 - Aktualisiert 23. Dezember 2011
DruckversionSend by email

Einem Vorschlag zufolge, den die Europäische Kommission heute (8. Dezember) machte, könnten Bankern härtere Bußgelder und sogar Gefängnisstrafen bevorstehen.

Die Europäische Kommission wird versuchen, die Sanktionen für widriges Verhalten in den Finanzdienstleistungen zu stärken. Untersuchungen hatten ergeben, dass die Länder schwache und unterschiedliche Regeln hatten, um Finanzverbrechen zu bestrafen.

Die Finanzkrise habe in Zweifel gestellt, ob Finanzmarktregeln immer respektiert und in der ganzen Union angewandt werden, wie sie es sollten, steht es in einem 16-seitigen Dokument, das die Vision der Kommission erklärt.

Strafrechtliche Maßnahmen

Sie erwögen die mögliche Einführung von strafrechtlichen Maßnahmen, enthüllte eine Kommissionsquelle.

Die Quelle erklärte weiter, dass der Lissabonvertrag die Grundlage für einheitliche Mindestvorschriften bei Strafmaßnahmen gelegt habe.

Die Kommission war von der Einführung von Strafen für die Regulierer, die auch des Nichthandelns schuldig seien, weniger begeistert. Zum Beispiel versäumten sie es, zu handeln, als Banker wie Paul Moore von HBOS – nunmehr Lloyds – der Finanzaufsicht in Großbritannien (FSA) von den Risiken, die im Sub-Prime-Hypothekenmarkt eingegangen wurden, zu berichten versuchten.

Sie müssten vorsichtig sein, erklärte die Kommissionsquelle: Wenn Aufsichtsbehörden zu einfach haftbar zu machen seien, könnten sie Angst haben, einzugreifen, wenn es nötig sei.

Differenzen

Die Quelle enthüllte, dass in einigen Ländern seit zwei Jahren keine Strafen umgesetzt worden seien, doch lehnte es ab, diese Länder zu benennen.

Eine Untersuchung durch den Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) zeigte die erschreckenden Unterschiede zwischen den verschiedenen Strafen und Bußgeldern, welche den Regulierern der Union zur Verfügung stehen, auf.

Zusätzlich können Bußgelder für identische Vergehen, wie Insidergeschäfte oder zwielichtige Lizenzen, zwischen 100.000 und einer Million Euro variieren können.

Die britische FSA weist darauf hin, dass der Verstoß gegen Bankrechtsvorschriften zu Gewinnen von mehreren Millionen Euro führen könnten – sogar mehr als die Höchststrafen in einigen Mitgliedsstaaten.

Bisskraft zuerst, dann Juristenjargon

Beobachter haben kritisiert, dass die Kommission noch mehr Juristenjargon auf die bereits bestehenden Regeln anhäufen werde, anstatt den Kern des Problems anzugehen: Finanzaufsichtsbehörden ohne Bisskraft.

Sobald es eine vollständig funktionierende europaweite Rechtskraft, die mit den anderen Behörden integriert sei und gute Verbindungen über die EU hinweg habe, gebe, könnten härtere Strafmaßnahmen tatsächlich etwas bedeuten, schreibt financialguy, ein Blogger auf Blogactiv.

Finanzinstrumente regulieren

Die EU-Regeln über Sanktionen kommen am selben Tag wie die vorgeschlagene Überarbeitung des EU-Gesetzes zur Regulierung der finanziellen Instrumente (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, oder MiFID) heraus.

Die Überarbeitung zielt darauf ab, die Fallgruben der automatisierten und transaktionsintensiven Handelsgeschäfte zu bekämpfen. Diese Art Handel kann Verkäufe und Käufe bedeuten, die auf hinterhältigen Algorithmen beruhen, die auf momentane Marktentwicklungen reagieren.

Die Kommission schlägt vor, Risikokontrollen und Filter einzuführen, um die Chance von Zusammenbrüchen der Handelsstandorte zu vermeiden.

Sie wendet sich auch an so genannte „Dark Pools“, Handelsstandorte, in denen Transaktionen auf Grund eines Erlasses der Regulierer anonym stattfinden und vorbörsliche Handelspreise nicht angegeben werden.

Die Kommission schlägt nicht vor, diese Erlässe abzulehnen, sondern zu untersuchen, ob sie für alle „Dark Pools“ nötig seien.

Hintergrund : 

Am 15. November 2008 unterzeichneten die G8-Länder eine Erklärung, die Maßnahmen enthielt, um rechtswidriges Verhalten zu verhindern und Strafen zu stärken.

Als Folge davon untersuchten die EU-Agenturen der Finanzaufsicht, darunter der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR), die Strafregimes, die in den verschiedenen Teilen der Union gültig sind.

Derweil wurde im November 2002 die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID), ein Eckpfeiler des EU-Aktionsplans für Finanzdienstleistungen, vorgeschlagen Ziel war es, die existierende Wertpapierdienstleistungsrichtlinie (ISD) aus dem Jahr 1993 zu aktualisieren.

Die Gesetzgebung wurde entworfen, um mit einer höheren Zahl an grenzüberschreitenden Investitionstransaktionen umzugehen und diese zu erleichtern.

Sie zielt darauf ab, ein umfassendes Regelwerk zu erstellen, höhere Standards einzuführen und warenunterlegte Derivate miteinzuschließen. Dafür ersucht sie eine größere europäische Harmonisierung der Gesetze und eine stärkere Integration der Kapitalmärkte der EU.

Mehr über dieses Thema

More in this section

Advertising

Sponsors

Advertising

Advertising