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EU erstellt Richtlinien für faule Kredite [DE]

Veröffentlicht 26. Februar 2009 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Die Europäische Kommission hat gestern (25. Februar 2009) zu einem gemeinsamen, transparenten Ansatz von Banken und Regierungen, zum Umgang mit faulen Krediten, wie unter anderem Kreditderivate, die hauptsächlich für die momentane Krise verantwortlich sind,  aufgerufen.

Die Kommission der 27-Länder umfassenden Europäischen Union, hatte der Öffentlichkeit gestern Richtlinien präsentiert, wie mit den Krediten, von einigen „faule Kredite“ getauft,  umgegangen werden sollte, damit vorhersehbare Verluste offen gelegt und abgewickelt werden können.

Die Richtlinien überlassen die Entscheidung, wie mit diesen Krediten umgegangen werden sollte, den nationalen Regierungen. Diese können sich dann entscheiden, ob sie zum Beispiel so genannte „Bad Banks“ einrichten, die alle notleidenden Derivate aufnehmen, oder ob sie Kreditversicherungen einführen. Die Kommissionsrichtlinien versuchen allerdings unfairen Wettbewerb zu verhindern.

Diese Richtlinien würden die Mitgliedstaaten dabei  unterstützen, die notleidenden Kredite aus den Bilanzen ihrer Banken zu tilgen. Wenn man sich diesem Problem nicht stelle, riskiere man die Verlängerung der Krise durch „Zombie-Banken“ die nicht in der Lage seien, einen sinnvollen Beitrag zur Wirtschaft zu leisten, sagte der Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charlie McCreevy.

Faule oder notleidende  Kredite sind  typischerweise mit dem amerikanischen Subprime-Immobilienmarkt verbriefte Derivate, die unhandelbar wurden, nachdem Hausbesitzer die zugrunde liegenden Kredite nicht mehr zurückzahlen konnten. Banken verzeichneten durch solche Derivate Verluste in Milliardenhöhe. Die Angst vor weiteren Verlusten hat die Kreditgeschäfte der Banken eingefroren und sämtliche Investoren in die Flucht geschlagen.

Die Richtlinien der Kommission stellen Möglichkeiten auf, diese Wertpapiere zu bewerten, schlagen angemessene Werte vor und erläutern Wege wie  Regierungen eingreifen können.

Die EU-Kommission sagte, die Unterstützungsmaßnahmen seien für eine Periode von sechs Monaten bewilligt und seien an eine Verpflichtung zur Bewertung der Wertpapiere gekoppelt.

Andere Maßnahmen der Kommission:

  • Ein koordinierter Plan zur Identifizierung von Wertpapieren, die Anspruch auf Unterstützungsmaßnahmen haben, durch die Klassifizierung der Papiere in angemessene Kategorien 
  • Ein koordinierter Plan zur Bewertung von Wertpapieren, der auf gemeinsamen Kriterien, wie die Bewertung nach tatsächlichem wirtschaftlichem Wert anstelle  des Marktwerts, beruht und der von unabhängigen Experten umgesetzt und von Bank-Aufsichtspersonen zertifiziert wird 
  • Angemessene Teilung der Kosten solcher Wertpapiere zwischen den Anteilseignern, den Kreditgebern und dem Staat 
  • Die Deckung von Verlusten, die den Banken durch die Bewertung der Derivate entstehen 
  • Die Vermeidung von Interessenskonflikten zwischen Wertpapieren, die Anspruch auf Unterstützung haben 

 

(EurActiv mit Informationen vom Reuters)

Hintergrund : 

Die Klärung der Anzahl an faulen Krediten, die eine Bank besitzt, ist ein entscheidender Faktor für die Freisetzung von Krediten und die Erholung der Konjunktur. 

Allerdings gibt die Europäische Kommission zu, dass es momentan noch keine Einigung über ein System zur Evaluation solcher faulen und notleidenden Kredite (z.B. US-subprime Hypotheken oder Kredite die im Zuge der Krise nicht mehr verlässlich sind) gibt. Dieses Problem ist laut dem Entwurf „nicht ausreichend geregelt“.

Faule und notleidende Kredite werden ganz oben auf der Agenda des informellen Gipfels von EU Staats- und Regierungschefs stehen, der vom tschechischen Ratsvorsitz für nächsten Sonntag (1. März) einberufen wurde (EurActiv vom 12.Februar 2009  ).

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