Nach einer langen Debatte auf dem zweitägigen Europäischen Rat in Brüssel, haben die Staats- und Regierungschefs ihre Zustimmung zu einem gemeinsamen Dokument gegeben und haben zwei Problempunkte gelöst, die die erhebliche Revision der europäischen Finanzaufsicht in Gefahr brachten.
Auf dem Prüfstand steht ein Vorschlag der Europäischen Kommission über die Rolle der neuen Behörden, die die transnationale Finanzkonzerne überwachen sollen, sowie die Macht der Europäischen Zentralbank mit dem neuen Europäischen Rat für Systemrisiken, der Warnsignale aussenden wird, sobald das gesamte Finanzsystem in Gefahr gerät.
Großbritannien war in beiden Punkten der Kritik federführend. Trotzdem haben der Druck der EU-Großmächte wie Deutschland und Frankreich, sowie die Nachrichten aus Washington über Obamas ambitionierten Plan, den britischen Premierminister Gordon Brown zurückgedrängt, sodass er Kompromisse eingegangen ist, welche die Sorgen der Briten einbeziehen.
Für die Mikroüberwachung der grenzüberschreitenden EU-Banken und Versicherungsfirmen hat die Kommission vorgeschlagen, dass drei neue EU-Behörden geschaffen werden sollen, welche das europäische System der Finanzüberwacher beinhaltet, das im Falle von Meinungsverschiedenheiten die endgültige Entscheidung fällt.
Der Text auf den sich die Staats- und Regierungschefs der EU heute festlegen werden besagt, dass das europäische System der Finanzaufsicht bindende und proportionale Entscheidungsbefugnis haben sollte, vor allem im Bezug auf die Frage, ob die Überwacher ihrer Aufgabe gerecht werden.
Dies würde bedeuten, dass wenn italienische und polnische Behörden sich nicht einig sind ob einer italienischen Bank, die in Polen operiert wieder Geld gegeben werden soll, wäre es zum Beispiel die Rolle des EU-Überwachers, das Thema zu klären und bindende Entscheidungen zu treffen. Dies bedeutet eine bedeutende Einschränkung der nationalen Mächte.
Trotzdem legt der Textentwurf kein Abkommen über das kontroverse Thema der gemeinsamen Verantwortung vor. Der Europäische Rat stelle klar, dass Entscheidungen, die von den europäischen Überwachungsbehörden entschieden worden sein, sich in keiner Weise in die steuerlichen Pflichten der Mitgliedsstaaten einzumischen, so der Entwurf des Dokuments.
Sollten die wichtigen finanziellen Institutionen wie in der derzeitigen Krise versagen, dann gibt es keine europäische Kompetenz festzulegen, welche Länder die Rechnung zahlen müssen und auf welche Art und Weise. Nationale Interessen werden dieses Thema wohl weiterhin dominieren.
Im Bereich der Makroüberwachung sieht der Kompromiss vor, dass die Mitglieder des Erweiterten Rates der Europäischen Zentralbank den Vorsitzenden des Europäischen Rates für Systemrisiken wählen werden. Die Kommission schlug vor, dass der Präsident der EZB der Vorsitzende des Rates ist.
Der Text gibt dem Erweiterten Rat mehr Macht, der aus den Direktoren der Zentralbanken aller Mitgliedsstaaten bestehet. Es steht noch nicht fest, welche Mehrheit nötig ist, um den Präsidenten zu wählen. Eine einfache Mehrheit würde den 16 Ländern der Eurozone mehr Macht über die 11 Mitgliedsstaaten der Nicht-Euroländer innerhalb des Erweiterten Rates geben.
Es wird nun erwartet, dass die Europäische Kommission vor diesem Herbst detaillierte rechtliche Maßnahmen auf der Basis des heute gefundenen Abkommens auf höchster politischer Ebene erreicht.



