Brüssel wird ein Maßnahmenpaket präsentieren um die "finanzielle Stabilität in der EU (...) wiederherzustellen und sicher zu gehen, dass die gleichen technischen Regeln angewendet werden und konsequent angewendet werden", und "die Risiken in einem frühen Stadium entdeckt werden" indem ein neues European Systemic Risk Board (ESRB) eingesetzt wird, so ein Bericht, gesehen von EurActiv.
Der Vorschlag wird außerdem versuchen, die EU mit einem rechtlichen Rahmen, der es Europäischen Institutionen erlaubt "gemeinsam effektiver zu handeln in Notfällen und bei der Lösung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Aufsichtsbehörden".
Nach dem Vorschlag der Kommission wird diese Aufgabe dem neuen Europäischen System der Finanzaufsicht (ESFS) übergeben, die sich aus drei neuen Aufsichtsbehörden des Bank-, Versicherungs-, und Altersversorgungssektors zusammensetzt.
Jedoch bleibt das kontroverse Thema, wer die Rechnung im Falle einer grenzübergreifenden Institution begleichen soll – der so genannte Lastenausgleich – offen. "Lastenausgleich ist der Elefant im Raun", sagte ein EU-Beamter, er erklärte das Thema würde nicht Teil des ersten Pakets sein, welches mehr technische und weniger politische Themen lösen soll.
Der Lastenausgleich ist ein dorniges politisches Thema und tauchte bereits bei grenzüberschreitenden Banken wie Fortis und ING während der Finanzkrise auf.
Tatsächlich bleibt es unsicher wer für potentielles Versagen bezahlen wird. Die Kommission könnte es versuchen das Thema mit einem neuen Vorschlag im Oktober anzusprechen, dies ist aber Gegenstand von harten Verhandlungen.
Im Juni hat der Europäische Rat der EU-Exekutive ein Mandat gegeben um dieses Problem anzusprechen und "konkrete Vorschläge zu machen wie die Europäische Finanzaufsichtsbehörde eine starke koordinierende Rolle unter den Aufsichtsbehörden in Krisensituationen spielen könnte", so das Ergebnis des Gipfels.
Der Rat hat jedoch auch betont, dass der Vorschlag "uneingeschränkt die Verantwortung der nationalen Behörden bei der Aufrechterhaltung der finanziellen Stabilität und Krisenmanagement im Zusammenhang mit möglichen steuerlichen Folgen" und "uneingeschränkt die Verantwortung der Zentralbanken, besonders hinsichtlich der Bereitstellung von Notfallkredit" respektieren sollte.



