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EZB-Vertreter äußert Zweifel an De Larosière-Bericht [DE]

Veröffentlicht 03. März 2009 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Die Europäische Zentralbank (EZB) ließ gestern (2. März 2009) Zweifel an der Effektivität der im De Larosière-Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verhinderung des Zusammenbruchs von grenzüberschreitend tätigen Banken laut werden. Es bleibe unklar, wie Entscheidungen getroffen und Lasten aufgeteilt werden würden, sagte der EZB-Vertreter Peter Praet.

Man begrüße den De Larosière Bericht, erklärte Peter Praet, Vorsitzender des Ausschusses für Bankenaufsicht der EZB, Europaabgeordneten und Journalisten, am Montag (2. März 2009), im Europäischen Parlament in Brüssel. Es sei eine Mischung aus Visionen und Pragmatismus. Pragmatismus habe jedoch seine Nachteile. Der schwächste Punkt des Berichtes sei der Mechanimus zur Krisenbewältigung.

Laut Vorschlägen der Larosière-Gruppe, soll der von Praet geleitete Auschuss durch einen neuen EU-Risikorat (ESRC) ersetzt werden, einem Gremium der nationalen Regulierungsbehörden. Die Einrichtung einer einzelnen EU-weiten Regulierungsbehörde sieht der Bericht jedoch nicht vor.

Bei seiner Rede im Parlament wies Praet darauf hin, dass das neue von De Larosière geforderte System nicht klarstelle, wer die Last im Falle des Zusammenbruchs eines EU-weiten Bankenkonzerns, wie bereits bei den belgischen Unternehmen Fortis und Dexia geschehen, tragen werde. Außerdem wies er darauf hin, dass es nicht klar sei, dass der Vorschlag des Berichtes weiterentwickelt werde, Aufsichtspersonen ein Mandat zu geben, im Verlauf von Krisen Ansprechpartner für nationale Regierungen zu sein.

Das Problem tauche sowohl in Beziehung zur Mikro-Überwachung (für einzelne grenzüberschreitende Konzerne) und zur Makro-Überwachung (für makroökonomische Fragen) auf. Wenn eine Aufsichtsperson, alarmiert durch das Frühwarnsystem, zum Beispiel den Staat Ungarn anweise, eine spezifische Maßnahme einzuleiten, sei es nicht sicher, ob die Regierung angemessen reagiere, erklärte Praet gegenüber Reportern.

Außerdem drückte er Sorgen bezüglich der Rolle der EZB in der ständigen Überwachung von grenzübergreifend operierenden Banken aus. Der De Larosière-Bericht weist den EZB-Experten eine Beobachterrolle in den Aufsichtsgremien zu, die bis Ende des Jahres für jede einzelne der 40 multinational operierenden europäischen Banken eingerichtet werden sollen. 

Es bleibt allerdings unklar, wie viele Kompetenzen das EZB-Überwachungsgremium, das als Zusatz zu den nationalen Aufsichtsgremien etabliert werden soll, bei der Sammlung von Informationen zu einzelnen Einrichtungen erhalten wird. Obwohl er die neue Rolle der Bank begrüßte, zweifelt Praet, ob es hierfür genügend Personal gebe und stellt die Frage, wie lange es dauern werde, bis sich neue Beamte umfassendes Wissen über eine bestimmte Einrichtung angeeignet hätten. 

Darüber hinaus seien die Aufsichtsgremien, die eine spezielle Bank überwachen sollen, noch immer nicht eingerichtet, sagte Praet. Weniger als zwanzig der vierzig großen Banken hätten heute ein solches Gremium eingerichtet und selbst die bereits bestehenden Gremien träfen sich im Verlauf eines Jahres nur vereinzelt. Er frage sich, ob EZB-Vertreter außerhalb dieser Gremien auch allein eingreifen würden.

Nächste Schritte: 
  • 4. März 2009: Die Europäische Kommission veröffentlicht einen Antwortbericht auf die Vorschläge der De-Larosière-Gruppe. 
Hintergrund : 

Die hochrangige Expertengruppe für Finanzaufsicht wurde im letzten Oktober von der EU-Kommission ins Leben gerufen, um Empfehlungen für einen Weg aus der Krise zu geben. 

Das Gremium, das von Jaques De Larosière, dem ehemaligen Vorsitzenden des Internationalen Währungsfonds, geleitet wird, sorgte bei seiner Gründung für Furore (EurActiv vom 23. Oktober 2008). 

Der mit Spannung erwartete Bericht der Gruppe war am 25. Februar 2009 veröffentlicht worden. Er teilt die Finanzüberwachung in Europa auf, in makro- und mikroprudentielle Überwachung. Obwohl die Europäische Zentralbank (EZB) offen um Kompetenzen in beiden Bereichen gebeten hatte, schloss der Bericht mikroprudentielle Überwachungsaufgaben für die EZB aus (EurActiv vom 26. Februar 2009).

Die Ausübung dieser Überwachungsaufgaben könne auf Kosten der Hauptaufgabe der EZB gehen, eine stabile Währung zu garantieren. Die Bank solle allerdings Kompetenzen im Bereich der makroprudentiellen Überwachung erhalten, diese allerdings mit anderen Akteuren teilen müssen.

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