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Finanzdienstleistungen: Arbeitsprogramm 2005-2010 [DE][en][fr

Erschienen: Mittwoch 18. Januar 2006    | Aktualisiert: Dienstag 29. Mai 2007   

Laut des im Januar 2006 erschienenen Fortschrittsberichts der Kommission zum Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen seien im Zeitraum 2004-2005 „wesentliche Fortschritte“ erzielt worden. Für die kommenden fünf Jahre wird deshalb eine Konsolidierung bestehender Regelungen angestrebt. Außerdem sollen ausstehende Frage geklärt werden.

Zum gleichen Thema:

Nächste Schritte:

  • 2006 wird die Kommission folgende Dokumente veröffentlichen
    • ein Weißbuch über Hypothekarkredite
    • ein Weißbuch über Investmentfonds
    • Überlegungen zu einem Gesetzesvorschlag für Clearinghäuser
    • einen Vorschlag über grenzüberschreitende Bankenkonsolidierung
  • Der nächste Fortschrittsbericht über Finanzdienstleistungen wir für Ende 2006 erwartet
  • in 2007 – 8 soll eine allgemeine Bewertung des FSAP stattfinden.

Zusammenfassung Links

Laut des im Januar 2006 erschienenen Fortschrittsberichtsexternal  sind  98 % des Aktionsplanes für Finanzdienstleistungen in nationales Recht umgesetzt worden.Die Kommission zeigt sich hiermit äußerst zufrieden. Charlie McCreevy, Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen sagte: „Diese [FSAP-] Initiativen stärken die gesamte europäische Wirtschaft, verbessern das unternehmerische Verhalten und bauen Vertrauen auf“.

Daher wird die Kommission in den kommenden fünf Jahren sich verstärkt ihrem Weißbuch zur Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005 – 2010 widmen.  Der Schwerpunkt wird insbesondere auf die „dynamische Konsolidierung“ gelegt werden.

Als die Kommission im Mai 2005 ihr Grünbuch veröffentlicht hat, stellte sie sofort klar, dass es kein Ableger des FSAP mit neuen umfangreichen Regulierungen werden sollte.  Stattdessen sollte man sich an die neuen Maßnahmen des FSAP erst einmal gewöhnen, diese beobachten, umsetzen und rechtlich durchsetzen. Auf das Grünbuch folgte ein Konsultation und schließlich die Veröffentlichung eines Weißbuchs im Dezember 2005 .  Die in ihm enthaltenen Vorschläge  unterscheiden sich kaum vom Grünbuch und konzentrierten sich wieder auf die Umsetzung und die  Verbesserung der aufsichtlichen Zusammenarbeit und Konvergenz.

In einigen Bereichen, wie z.B. Verbraucherkredite, Altersvorsorge, Bankenkonsolidierung uns dem einheitlichen Zahlungsverkehrsraum, wird es dennoch weitere Gesetzesinitiativen geben.

Kernfragen:

Allgemein

Eines der grundlegenden Prinzipien, auf welchem die Finanzdienstleistungspolitik beruht ist, dass sie auf alle anderen Politiken in diesem Bereich, wie z.B. Steuerpolitik, Verbraucherpolitik oder Wettbewerbspolitik, abgestimmt wird.  Vor allem auch muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass sich die EU auf dem internationalen Finanzdienstleistungsmarkt behaupten muss , Sie soll des Weiteren berücksichtigen, dass sie als ein internationaler Markt für Finanzdienstleistungen funktionieren muss, wenn sie wirtschaftlich erfolgreich sein möchte.  Ein Dialog mit den USA ist hierbei entscheidend.  Dieser soll durch Ministertreffen zwischen der EU und den USA external für transatlantische Wirtschaftsintegration, welche am 30. November 2005 eingeführt wurden. vorangetrieben werden.

Großhandel

Den größten Vorteil aus dem FSAP hat bisher der Großhandel gezogen, auch wenn er in vielen Bereichen immer noch sehr abgeschottet ist.  Die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) ist immer noch nicht in Kraft getreten.  An dem Entwurf wird auch weiterhin gearbeitet.  Des Weiteren wurde noch keine Entscheidung bezüglich der Gesetzesentwürfe für Clearinghäuser erreicht.  Dies wird für 2006 erwartet.

Einzelhandel

Der Einzelhandels- bzw. Verbrauchersektor ist im Vergleich zum Großhandel weniger integriert, allerdings sind mehrere Vorschläge zur Verbesserung in Arbeit.  Ein neuer Vorschlag zu V wurde im Oktober 2005 eingereicht und bereits verschiedene Vorschläge haben sich mit Hypothekarkrediten beschäftigt.  Die bedeutendste Entwicklung für den einfachen Verbraucher ist wahrscheinlich die Vollendung des , wodurch EU-Bürger grenzüberschreitende Überweisungen so schnell und billig ausführen können wie in ihrem Heimatland.

Aufsichtskonvergenz

Bisher wurden die Aktivitäten von Banken und Finanzinstituten auf nationaler Ebene geregelt.  In einem vollendeten europäischen Binnenmarkt kann dies zu Schwierigkeiten, Kosten und Unsicherheiten führen.  Daher versucht die Kommission zu erreichen, dass alle Regulierungs- und Aufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten denselben Vorschriften unterliegen: dies nennt die EU Aufsichtskonvergenz.  Seit 2004 arbeiten an diesem Konzept die bestehenden Gremien des Lamfalussy-Verfahrens:  CEBS external  stellvertretend für die Banken,  CESR external  für die Regulierungsbehörden und  CEIOPS external  für die Versicherungsunternehmen.  Die Ziele für 2005 – 2010 sind:

  • Entwicklung vereinfachter Formatvorlagen, die bei allen Behörden benutzt werden können
  • Abschaffung der doppelten Informationspflicht bis 2008
  • Größerer Informationsaustausch unter den Aufsichtsbehörden
  •  Personeller Austausch und Schulungen auf europäischer Ebene

Positionen:

Binnenmarkts- und Dienstleistungskommissar McCreevy betonte, dass spürbare Verbesserungen in allen Bereichen der Gesetzgebung mit diesen „besseren Maßnahmen“ erreicht werden können.  Vor der Umsetzung werden detaillierte Beratungen und Auswirkungsstudien durchgeführt werden.  Wenn nach der Bewertung einige der Maßnahmen als unzureichend oder ineffektiv bewertet werden sollten, würden diese nochmals überarbeitet werden.

Nach Veröffentlichung des Weißbuches sagte David Wright, Leiter der Generaldirektion Binnenmarkt, dass durch den FSAP ein wirklicher Fortschritt erzielt worden sei.  Die Märkte seien stark, Fusionen erfolgreich abgeschlossen und der Finanzdienstleistungsindustrie gehe es gut.  Nun müsse man auf den bestehenden Erfolgen aufbauen und die noch bestehenden Marktbarrieren abschaffen.

Der Bankensektor ist im Allgemeinen damit zufrieden, dass vorläufig keine neuen Gesetze auf den Weg gebracht werden:  die Kosten in Verbindung mit der Anpassung an die neuen Gesetzen hätten sich innerhalb der letzten vier Jahre verdoppelt.  Die Europäische Vereinigung der Genossenschaftsbanken bemerkte, dass man sicher gehen müsse, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Folgenabschätzungen ordentlich ausgeführt werden und dass den verbesserten Rechtsvorschriften folge geleistet werde. 

Die europäische Bankenvereinigung würde es begrüßen, auch während sie das Lamfalussy-Verfahren weiterhin unterstütze, wenn die Kommission für eine wahre Konsolidierung der Bankenaufsicht eintreten würde.

Die Vereinigung der europäischen Sparkassen setzte sich für eine schnelle Lösung des Streits zwischen Parlament und Rat ein.  In diesem Streit versucht das Parlament durchzusetzen, dass Gesetze, mit denen es nicht einverstanden ist, wieder zurückgezogen werden müssen (ein Recht, welches dem Parlament zustehen würde, wenn die Verfassung angenommen worden wäre, s. EurActiv 22. September 2005). Die Vereinigung der europäischen Sparkassen unterstützt diese Position.

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