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Fondsmanager wollen Ordnung in Investmentfonds-Chaos bringen [DE]

Veröffentlicht 24. Juni 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Es gibt gegenwärtig eine Vielzahl an Fonds in der EU, die mit äußerst unterschiedlichen Risiken in verschiedene Finanzanlagen investieren. Morgen könnten sie jedoch in klarer umrissene Segmente aufgeteilt werden, um den Investoren das Leben zu erleichtern, berichtet der europäische Fondsverband EFAMA (European Fund and Asset Management Association).

Da die Kommission ihre Pläne zur Überarbeitung des Rechtsrahmens für den EU-Fondsmarkt verschoben hat (siehe EurActiv vom 15. April 2008), hat die Industrie ihre eigenen Vorschläge zur Klärung der Situation vorgelegt. Gestern (23. Juni 2008) präsentierte der EFAMA eine genaue Klassifizierung der in der EU vorhandenen Fonds – mit der Absicht, die Transparenz zu erhöhen, indem Vergleiche zwischen den einzelnen Finanzinstrumenten vereinfacht werden.

Wenn die Auswahl wachse, steige auch die Gefahr der Unübersichtlichkeit. Die Unfähigkeit der Investoren, verschiedene Produkte zu vergleichen, könnte dazu führen, dass sie unpassende Produkte wählen oder es könnte sie ganz und gar davon abhalten, zu investieren, behauptete Robert Higginbotham, der Vorsitzende des Fund Categorisation Forum (EFCF), die Organisation, die vom EFAMA damit beauftragt wurde, in der Fondsindustrie der EU neue Standards einzuführen.

Die Klassifizierung unterteilt EU-Fonds in vier Kategorien – Aktien, Bond, Geldmarkt und gemischte Fonds – und legt klare Parameter für jeden Bereich fest.

Ein Aktienfonds beispielsweise sollte mindestes 85% seiner Finanzanlagen in Aktien investieren. Um als auf einen bestimmten Bereich – wie Informationstechnologie oder Energie – oder auf ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Region spezialisiert zu gelten, muss er mindestens 80% seiner Finanzanlagen in die gewählten Optionen investieren. Dieses Kriterium wird auch für Aktienfonds gelten, die in Unternehmen mit geringer Kapitalisierung investieren, die entsprechend regionaler Parameter definiert werden.

Auch für Bond Fonds werden strengere Kriterien gelten (mindestens 90% der Finanzanlagen müssen in festverzinsliche Wertpapiere investiert werden; höchstens zehn Prozent in Bargeld; keine Investition in Aktien), Geldmarktfonds (die nach ihrer Investitionspolitik und nach der Emissionswährung ihrer Finanzanlagen unterschieden werden) und gemischte Fonds.

Das EFCF klassifiziert zudem weitere Fonds, die nicht unter die OGAW-Richtlinie fallen, wenn auch ohne präzise Kriterien. Unter den festgelegten Kategorien befinden sich Wandelanleihen, offene Immobilienfonds, geschlossene Immobilienfonds, Rohstofffonds, forderungsbesicherte Wertpapiere usw. 

Der EFAMA habe sich dazu verpflichtet, die Annahme des Klassifizierungssystems als Industriestandard zu fördern. Die Annahme werde nicht über Nacht stattfinden, da in Europa gegenwärtig verschiedene Systeme zur Klassifizierung von Fonds auf unterschiedliche Weise angewendet würden. Nun sei die Klassifizierung jedoch Realität geworden, daher sollte der Annäherungsprozess beschleunigt werden, betonte Mathias Bauer, der Vorsitzende des EFAMA.

Obwohl er bereits durch die OGAW-Richtlinie reguliert wird, ist der Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren nicht ausreichend kategorisiert, da diese auch weiterhin an Größe und Komplexität wachsen und 70% der gesamten europäischen Investitionen ausmachen.

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