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Interview: Richtlinie für Verbraucherkredite ‚zu kompliziert’ [DE]

Veröffentlicht 01. Februar 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Kurt Lechner, der deutsche Christdemokrat, ist nicht vollständig zufrieden mit dem Kompromiss, der im Januar 2008 für die Verbraucherkreditrichtlinie erreicht wurde. In einem Interview mit EurActiv erklärt er warum. Lechner war im Parlament für den Entwurf zuständig gewesen.

„Die nun vorliegende Richtlinie ist sehr kompliziert, meiner Meinung nach zu kompliziert“, sagte Lechner, und bezog sich auf den Kompromiss, der vom Europäischen Parlament am 16. Januar unterstützt wurde (EurActiv vom 17. Januar 2008).

Dem deutschen Parlamentsabgeordneten zufolge sei es überflüssig gewesen, eine so strenge Gesetzgebung für den Verbraucherkreditmarkt, der private Anleihen von bis zu 75 000 Euro abdeckt, einzuführen. Seiner Meinung nach waren strenge Regelungen hier weit weniger von Nöten als etwa im weit größeren Markt für Hypothekenkredite.

„Es ist ein großer Unterschied, ob man eine Hypothek aufnimmt oder einen weit kleineren Verbraucherkredit. In letzterem Falle sollte der Verbraucher eine größere individuelle Verantwortung tragen, wohingegen im Fall einer Hypothek mit einer Langzeitverpflichtung der Verbraucher größeren Schutz benötigt.

„Ich hätte mir weniger verbindliche Gesetze im Bereich der Verbraucherkredite gewünscht.“

Nichtsdestotrotz, sagte Lechner, könne er mit der Einigung leben, die nun offiziell von den Mitgliedstaaten im Rahmen des nächsten EU-Ministerrats angenommen werden sollte. „Obwohl der informelle Trialog im Vorfeld der Abstimmung im Parlament zu keiner Übereinstimmung geführt hatte, sind wir informiert worden, dass der Rat die Entscheidung des Europa-Parlaments annehmen wird“, so Lechner.

„Wir haben Vereinfachungen erreicht, einige Verschönerungen und – besonders wichtig – eine Verkürzung im Hinblick auf Kontoüberziehungen“, zeigte sich Lechner zufrieden. „Bezüglich des Rechts auf frühzeitige Rückzahlungen ist das Europäische Parlament meinem Rat gefolgt und lässt nun den Mitgliedstaaten mehr Freiheiten.“

Er sei überzeugt, dass dennoch Bedarf für striktere Regelungen auf EU-Ebene bestehe. „Die frühere Richtlinie von 1987 hat nur auf Mindestanforderungen basiert. Jeder Mitgliedsstaat hatte viel Spielraum – weshalb heute 27 Richtlinien existierten. Mit der nun vorliegenden Richtlinie könnten die Elemente des Kreditrechtes beständig reguliert werden.“

Lechner fügte hinzu, dass es bereits eine Errungenschaft sei, im finanziellen Bereich überhaupt zu einer Art von Einigung gekommen zu sein. Die Verbraucherkreditrichtlinie etwa konnte erst nach sechs Jahren an Verhandlungen in diesem Monat im Parlament angenommen werden.

„Es ist im Allgemeinen schwierig, Finanzkulturen und Rechtstraditionen in Einklang zu bringen“, so Lechner.

Um das vollständige Interview zu lesen, klicken Sie bitte hier.

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