Der Schlussbericht über die Untersuchung des Retail-Bankgeschäfts, der am 31. Januar 2007 vorgelegt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass beträchtliche Wettbewerbsbedenken hinsichtlich der Märkte für Zahlungskarten, Zahlungssysteme und Retail-Bankenprodukte bestehen und dass die großen Unterschiede bei den Gebühren Hinweise darauf sind.
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte dazu: „Bei der Untersuchung wurden weit verbreitete Wettbewerbsbeschränkungen festgestellt, die die Kosten der Dienstleistungen im Retail-Bankgeschäft für europäische Unternehmen und Verbraucher unnötig in die Höhe treiben.“
Der Gesamtwert der von Verbraucher getätigten Kartenzahlungen beläuft sich auf jährlich 1.350 Mrd. Euro pro Jahr. Die Höhe der Gebühren beträgt schätzungsweise 25 Mrd. Euro jährlich, so die Zahlen der Kommission. Vor allem in folgenden Bereichen besteht Grund zur Sorge:
- Die stark konzentrierten Märkte in vielen Mitgliedstaaten;
- Die großen Unterschiede bei den Händlergebühren;
- Die großen Unterschiede bei den Interbanken-Abwicklungsgebühren innerhalb der EU;
- Die hohe und dauerhafte Rentabilität;
- Dir Regeln und Praktiken, die den Wettbewerb abschwächen;
- Die unterschiedlichen technischen Standards innerhalb der EU.
Die Frage der Abwicklungsgebühren ist die wichtigste Frage in den Verhandlungen zwischen der Kommission und dem Sektor. Während Kreditkartenunternehmen wie VISA und MasterCard die Auffassung vertreten, dass diese Gebühren „unerlässlich“ seien, um den effizienten Ablauf des Systems zu gewährleisten, beruft sich die Kommission darauf, dass es „keine wirtschaftlichen Beweise“ hierfür gäbe und dass die meisten Kreditkartenunternehmen auch dann noch rentabel wären, wenn die Abwicklungsgebühren sehr niedrig wären, oder sogar komplett abgeschafft würden.
Die Kommission geht jedoch in ihren Vorschlägen nicht so weit, die Abschaffung der Abwicklungsgebühren vorzuschlagen, sondern fordert, dass sie auf ein „faires Niveau“ gesenkt werden, das von Fall zu Fall festgelegt werden soll.
Kroes machte deutlich, dass die Kommission nicht zögern werde „ihre wettbewerbsrechtlichen Befugnisse voll ein[zu]setzen, um diese Beschränkungen auf dem Markt für Zahlungskarten und auf anderen Märkten, sofern sie sich aus einem wettbewerbswidrigen Verhalten ergeben, zu beseitigen.“
Die Kommission äußerte sich besorgt, dass das Retail-Bankgeschäft, das Bruttoeinnahmen von 250 bis 275 Mrd. Euro pro Jahr erzielt (rund 2% des EU-BIP), durch fragmentierte und national ausgerichtete Märkte, die durch rechtliche und kulturelle Unterschiede voneinander abgegrenzt sind, beeinträchtig wird. Die größten Probleme sind in folgenden Bereichen festzustellen:
- Die dauerhaft hohe Rentabilität, die starke Marktkonzentration und die Marktzugangsschranken in einigen Mitgliedstaaten;
- Bestimmte Kreditregister könnten eingesetzt werden, um den Eintritt neuer Marktteilnehmer zu behindern;
- Kooperation zwischen Banken kann den Wettbewerb beschränken;
- Produktbindung;
- Die Hindernisse, die der Kundenmobilität entgegenstehen



