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Die Europäische Kommission sagte, sie werde untersuchen, wie die Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften bezüglich der so genannten OGAW-Investmentfonds umgesetzt hätten. Damit reagierte die Kommission auf eine Beschwerde Frankreichs, die das Land nach Verlusten von Geldeinlagen in Luxemburg infolge des Madoff-Skandals eingelegt hat.
Im Dezember letzten Jahres nahmen die US-Behörden den früheren Nasdaq-Chef Bernard Madoff fest. Ihm wurde vorgeworfen den größten Finanzbetrug der Geschichte begangen und Anleger um 50 Milliarden US-Dollar betrogen zu haben. Madoff wird vorgeworfen, einen Hedgefonds eingerichtet und große Verluste über Jahre verheimlicht zu haben, bis es schließlich zum Konkurs kam. Der Skandal traf die die Finanzmärkte, die durch die stärksten Turbulenzen seit 80 Jahren bereits sehr angeschlagen waren, schwer.
Die Auswirkungen waren auch in Europa zu spüren. Viele Banken gaben bekannt, dass sie dem betrügerischen Fonds zum Opfer gefallen waren. Insbesondere die so genannten OGAW-Fonds waren betroffen.
OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) sind die in Europa am häufigsten vorkommende Form von Investmentfonds und wurden 1985
eingeführt. Im Juli letzten Jahres legte die Europäische Kommission Vorschläge für die Reform der ursprünglichen OGAW-Richtlinie vor. Das Parlament gab dieser Mitte Januar sein grünes Licht (EurActiv vom 14. Januar 2009).
Die EU-Kommission erklärte, sie werde die Umsetzung der OGAW-Richtlinie nach dem Madoff-Skandal überprüfen, so Oliver Drewes, Sprecher des Kommissars für den Binnenmarkt Charlie McCreevy.
„Die Kommission wird eine Untersuchung dazu einleiten, wie die Mitgliedstaaten die OGAW-Richtlinie und die der Richtlinie zugrunde liegenden Prinzipien angewendet haben“, sagte Drewes zu EurActiv. „Sollte sich herausstellen, dass diese Prinzipien ergänzt werden müssen, wird die Kommission sich selbst darum kümmern und mit den notwendigen Maßnahmen vortreten“, erklärte er. Denkbar seien eine Reihe verbindlicher Leitlinien oder eine weit reichende Harmonisierung der Gesetzgebung. „Ein Vertragsverletzungsverfahren ist jederzeit möglich“, fügte er hinzu.
Die EU-Wirtschafts- und Finanzminister, die sich gestern (20. Januar 2009) in Brüssel trafen, stimmten der Untersuchung einstimmig zu.
Frankreichs Beschwerde
Bei der Untersuchung soll ein Streit genauer überprüft werden, der letzte Woche entbrannte als die französische Wirtschaftsministerin Christine Lagarde einen offiziellen Brief an McCreevy schickte, um sich darüber zu beschweren, dass die Regeln für die OGAW-Investmentfonds in den verschiedenen Ländern Europas auf sehr unterschiedliche Weise angewendet würden.
In dem Brief verweist Lagarde auf die angeblich unterschiedliche Umsetzung und Interpretation der Rolle und Haftung von Depotbanken in den einzelnen EU-Ländern. Lagarde zufolge hätten französische Sparer ihre Investitionen in Luxemburg deshalb verloren, weil die Disponenten dort von der weniger strengen Gesetzeslage profitieren könnten. In Luxemburg müssen die Treuhänder die Fonds nur teilweise zurückzahlen und nicht vollständig, wie dies in Frankreich der Fall sei.
Ihrer Meinung nach müsse die Sicherheit der OGAW-Anlagen durch die Anwendung eines einfachen Prinzips gewährleistet werden: jeder Investor, der seine Anlagen einer Bank oder generell dem regulierten Finanzsektor anvertraue, müsse sicher sein können, diese wieder zurückzuerhalten. Die Kommission könnte sehr bald ein entsprechendes Gesetzesvorhaben starten.
Luxemburg wies diese Anschuldigungen zurück. Man verwende genau denselben Text wie Frankreich, sagte ein luxemburgischer Vertreter aus dem Umfeld des Premierministers Jean-Claude Juncker. Die Untersuchung stelle für Luxemburg überhaupt kein Problem dar. Das luxemburgische Gesetz stimme zu 100% mit dem in Frankreich überein. Die Anschuldigungen seien völlig falsch.
Bald verbindliche Leitlinien für OGAW-Fonds?
Im Anschluss an die Untersuchung werde sie möglicherweise verbindliche Leitlinien mit genaueren Erklärungen zur Umsetzung der OGAW-Gesetzgebung vorlegen, sagte die Kommission. Auch eine Überarbeitung der Richtlinie könne nicht ausgeschlossen werden. Gerade erst hat das Parlament einen geänderten Text angenommen, allerdings haben EU-Politiker eine zweite Lesung nicht ausgeschlossen, um zusätzliche Erläuterungen einzufügen.
Die Bankenbranche hatte sich sehr für die Verabschiedung der neuen Richtlinie noch vor Ende des Mandats des aktuellen Europäischen Parlaments eingesetzt. Eine zweite Lesung könnte den gesamten Prozess allerdings verzögern und für neuerliche Zweifel bezüglich der so genannten „Finanzpässe“ für Fondsmanager sorgen (EurActiv vom 3. Dezember 2008).