Am 24. April 2007 hat eine klare Mehrheit der Europaabgeordneten ohne weitere Änderungen die Kompromissvorlage zur Richtlinie über Zahlungsdienste angenommen, die vom Berichterstatter Jean-Paul Gauzès und den Vertretern der Mitgliedstaaten ausgehandelt worden war.
Neben der Einrichtung eines EU-weiten Zahlungsverkehrsraums zielt die Richtlinie auch darauf ab, den Wettbewerb durch die Öffnung der Märkte zu stärken, harmonisierte Auflagen für den Marktzugang gegenüber Zahlungsdienstanbietern von außerhalb des Bankensektors zu schaffen und eine Reihe von Informationsverpflichtungen einzuführen.
Praktisch wird die Richtlinie den Verbrauchern ermöglichen, mit ihren Mobiltelefonen zu bezahlen oder ihre Stromrechnungen im Supermarkt zu begleichen.
Die Einigung folgte einer intensiven Diskussion der Mitgliedstaaten zu den regulativen Auflagen gegenüber Anbietern von außerhalb des Zahlungsraums, wie Kapitalauflagen oder Registrierungsbedingungen. Die Kompromissformel ermöglicht es auch anderen Institutionen als Banken, Kredite anzubieten, allerdings nur über einen begrenzten Zeitraum von zwölf Monaten.



