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Parlament verabschiedet Richtlinie über Zahlungsdienste [DE]

Veröffentlicht 25. April 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Das Europaparlament hat Vorschriften für ein europaweites System für Zahlungsdienste angenommen. Ziel dieser Maßnahme ist, den bargeldlosen Zahlungsverkehr überall in der EU zu erleichtern und den Weg für einen einheitlichen europäischen Zahlungsraum bis 2010 zu ebnen.

Am 24. April 2007 hat eine klare Mehrheit der Europaabgeordneten ohne weitere Änderungen die Kompromissvorlage zur Richtlinie über Zahlungsdienste angenommen, die vom Berichterstatter Jean-Paul Gauzès und den Vertretern der Mitgliedstaaten ausgehandelt worden war.

Neben der Einrichtung eines EU-weiten Zahlungsverkehrsraums zielt die Richtlinie auch darauf ab, den Wettbewerb durch die Öffnung der Märkte zu stärken, harmonisierte Auflagen für den Marktzugang gegenüber Zahlungsdienstanbietern von außerhalb des Bankensektors zu schaffen und eine Reihe von Informationsverpflichtungen einzuführen.

Praktisch wird die Richtlinie den Verbrauchern ermöglichen, mit ihren Mobiltelefonen zu bezahlen oder ihre Stromrechnungen im Supermarkt zu begleichen.

Die Einigung folgte einer intensiven Diskussion der Mitgliedstaaten zu den regulativen Auflagen gegenüber Anbietern von außerhalb des Zahlungsraums, wie Kapitalauflagen oder Registrierungsbedingungen. Die Kompromissformel ermöglicht es auch anderen Institutionen als Banken, Kredite anzubieten, allerdings nur über einen begrenzten Zeitraum von zwölf Monaten. 

Stellungnahmen: 

In einer gemeinsamen Erklärung haben die Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) die Verabschiedung der Richtlinie über Zahlungsdienste durch das Parlament als „einen entscheidenden Schritt“ hin zur Verwirklichung der SEPA beurteilt und bekräftigt, dass die Richtlinie als eine Grundlage für einen einheitlichen „inländischen“ Euro-Zahlungsverkehrsraum dienen werde. Die beiden Institutionen betrachten Verbraucherschutz, gesteigerten Wettbewerb und Innovation als die wichtigsten Errungenschaften der Öffnung des Marktes.

Mia de Vits, Mitglied der sozialdemokratischen Fraktion im Europaparlament, sagte, dass die Einführung eines einheitlichen elektronischen Zahlungsraums zum Vorteil der Verbraucher geschehen müsse. Sie fügte hinzu, dies sei der Grund, warum man die Banken aufgefordert habe, ihre Kunden über die Kosten ihrer Transaktionen zu informieren.

Sharon Bowles, die Schattenberichterstatterin der ALDE-Fraktion über die Richtlinie, bekräftigte, dass eine schnelle Lösung für die Richtlinie über Zahlungsdienste unerlässlich gewesen sei. Sie sei überrascht gewesen, wie schwierig es gewesen sei, das dunkle Zeitalter von Zahlungsdauer, Kapitalsystemen und elektronischem Geld zu überwinden.

Der Präsident und Vorstandsvorsitzende von Visa Europe, Peter Ayliffe, begrüßte die Verabschiedung der Richtlinie über Zahlungsdienste, und betonte, dass die Wirtschaft ohne die Richtlinie Probleme gehabt hätte, die Zielvorgabe für SEPA 2010 zu erreichen. Er fügte hinzu, dass er, als starker Befürworter des einheitlichen Binnenmarktes für den Zahlungsverkehr und die Vorteile, die dieser mit sich bringen würde, auf eine stärkere Harmonisierung gehofft habe.

Xavier Durieu, Generalsekretär von EuroCommerce, beglückwünschte die Abgeordneten und sagte, dies werde den bisher verschlossenen Markt der Zahlungssysteme für den Wettbewerb öffnen und Banken dazu veranlassen, transparenter zu arbeiten. Er sei der Meinung, dass jeder einzelne europäischen Bürger und jedes Unternehmen von dieser Maßnahme profitieren werde.

Guido Ravoet, Generalsekretär der European Banking Federation (EBF), erklärte, dass den Banken nun endlich eine rechtliche Basis gegeben würde, von der aus sie nun einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum entwickeln und einführen könnten.

Nächste Schritte: 
  • Der Text der Richtlinie über Zahlungsdienstleistungen wird nun dem Rat zur endgültigen Annahme weitergeleitet. 
  • Die Richtlinie wird vermutlich im November 2009 in Kraft treten. 
  • Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEOA) wird im Januar 2008 eingeführt werden und soll die nationalen Systeme ab Januar 2010 ersetzen. 
Hintergrund : 

Die Annahme der Richtlinie ist das Ergebnis von Dreiergesprächen zwischen der Ratspräsidentschaft, dem Parlament und der Kommission am 22. März 2007, bei denen entschieden wurde, die Richtlinie schnell zu verabschieden. Die Finanzminister stimmten dem allgemeinen Ansatz der Richtlinie über Zahlungsdienste am 27. März 2007 einstimmig zu. Die neue Richtlinie über Zahlungsdienste, auch ‚neuer Rechtsrahmen’  genannt, soll einen effizienteren Zahlungsverkehr und wettbewerbsintensive Zahlungsmärkte schaffen. Dies wird voraussichtlich Vorteile für die Verbraucher bringen und die Kosten für Bankgebühren spürbar senken. Der neue Rechtsrahmen ist auch für die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) bis 2010 von großer Bedeutung. SEPA wird eine EU-weite Infrastruktur für Zahlungen schaffen. Der Einsatz von Kredit- oder Kundenkarten für Verbraucher in ganz Europa soll vereinfacht werden, indem der Gebrauch von Zahlungskarten und das Tätigen von Überweisungen innerhalb der EU ebenso günstig und leicht gestaltet werden soll wie im Inland.

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