Die neuen Regelungen, über die das Parlament am 16. Januar 2008 abgestimmt hat, sollen den Markt für Verbraucherkredite, der einen Wert von 800 Milliarden Euro hat, harmonisieren und ihn für den EU-weiten Wettbewerb öffnen. Die Richtlinie wird für Privatdarlehen von 200 bis 75 000 Euro gelten, deckt aber keine Hypotheken oder Kreditkarten ab.
Es wird nun erwartet, dass der Rat in den kommenden Wochen die Gesetzgebung annimmt.
Dem Parlament und dem Rat ist es gelungen, die letzte noch verbleibende Frage zu klären – Regelungen über die Rückerstattung an Kreditgeber, wenn Kunden ihre Schulden frühzeitig begleichen. Laut der Regelungen, über die die Europaabgeordneten abgestimmt haben, soll folgendes gelten:
- Die Rückerstattung darf ein Prozent der Schuldhöhe, die frühzeitig zurückgezahlt wurde, nicht übersteigen.
- Wenn Schuldner innerhalb eines Jahres, bevor die Summe fällig ist, bezahlen, wird die Rückerstattung auf 0,5% gesenkt.
- Die Mitgliedstaaten haben jedoch die Möglichkeit, Ausnahmen von diesem Grenzwert zu machen und zu erlauben, dass die Rückerstattungen in bestimmten Fällen die Ein-Prozent-Marke übersteigt.
Diese Bestimmungen stehen im Gegensatz zu der früheren Version, die von Bericherstatter Kurt Lechner (EVP-ED) entworfen worden war. Dieser Entwurf beinhaltete im Allgemeinen keine Grenze und hätte dem Gläubiger das Recht auf ‚faire und objektiv gerechtfertigte’ Rückerstattung eingeräumt, was mehr Raum für Interpretation offen gelassen hätte.
Die Richtlinie normt die Art der Informationen, die den Verbrauchern bei Vertragsunterzeichnungen zur Verfügung gestellt werden. Dies erleichtert es, die Gesamtkosten eines Darlehens zu errechnen und zu vergleichen, indem ein effektiver Jahreszins als Rechnungsgrundlage verwendet wird.
Gleichermaßen harmonisiert die Richtlinie das Recht des Kreditgebers, innerhalb von 14 Kalendertagen zurückzutreten. Dies sei laut Kommission eine neue Bestimmung in 14 der 27 EU-Mitgliedstaaten.
Die Informationen, die der Kreditgeber zur Verfügung stellt, muss es dem Kreditnehmer ermöglichen, eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Der Kreditgeber muss weiterhin die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers prüfen. Die Kommission betonte, dass es nicht eine der Prioritäten der Richtlinie gewesen wäre, Überschuldung zu bekämpfen.



