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Parlament verabschiedet umstrittene Gesetzgebung für Verbraucherkredite [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 17. Januar 2008   

Nach sechs Jahren Verhandlungen haben die EU-Gesetzgeber die stark umstrittene Richtlinie über Verbraucherkredite verabschiedet. Innerhalb der EU haben die Bürger nun dieselben Rechte und Informationsstandards und können Angebote für Darlehen für den Kauf eines neuen Autos, einer Waschmaschine oder TV-Anlage vergleichen.

Hintergrund:

Nachdem eine letzte Verhandlungsrunde zwischen dem Parlament und dem Rat am 10. Januar 2008 gescheitert war, schien die Aussicht für die Richtlinie, über die diese Woche im Parlament abgestimmt werden soll, unsicher (siehe EurActiv vom 11. Januar 2007).

In einem letzten Versuch legten die Liberalen und Sozialdemokraten am Freitag (11. Januar 2008) im Parlament ein Paket an Änderungen vor, das die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten im Rat fand. Das Paket wurde ebenfalls von der linken KVEL/NGL und einer Mehrheit der Mitte-Rechts-Partei EVP-ED, der führenden Fraktion im Parlament, unterstützt.

Die Verhandlungen über die Richtlinie über Verbraucherkredite, die bereits 2002 vorgeschlagen worden war, haben sich über Jahre hingezogen, was die Sensibilität des Themas in den einzelnen Mitgliedstaaten verdeutlicht.

Die Verbraucherkreditzinssätze reichen derzeit von sechs Prozent in Finnland bis zu zwölf Prozent in Portugal. Zwei von drei Europäern nutzen Kredite zum Kauf von Möbeln, Waschmaschinen oder Autos, doch wenige Verbraucher kommen in den Genuss harmonisierter Regeln, da Verbraucherkredite ein lokales Geschäft bleiben. Weniger als ein Prozent der Transkationen findet grenzüberschreitend statt.

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Die neuen Regelungen, über die das Parlament am 16. Januar 2008 abgestimmt hat, sollen den Markt für Verbraucherkredite, der einen Wert von 800 Milliarden Euro hat, harmonisieren und ihn für den EU-weiten Wettbewerb öffnen. Die Richtlinie wird für Privatdarlehen von 200 bis 75 000 Euro gelten, deckt aber keine Hypotheken oder Kreditkarten ab.

Es wird nun erwartet, dass der Rat in den kommenden Wochen die Gesetzgebung annimmt.

Dem Parlament und dem Rat ist es gelungen, die letzte noch verbleibende Frage zu klären – Regelungen über die Rückerstattung an Kreditgeber, wenn Kunden ihre Schulden frühzeitig begleichen. Laut der Regelungen, über die die Europaabgeordneten abgestimmt haben, soll folgendes gelten:

  • Die Rückerstattung darf ein Prozent der Schuldhöhe, die frühzeitig zurückgezahlt wurde, nicht übersteigen.
  • Wenn Schuldner innerhalb eines Jahres, bevor die Summe fällig ist, bezahlen, wird die Rückerstattung auf 0,5% gesenkt.
  • Die Mitgliedstaaten haben jedoch die Möglichkeit, Ausnahmen von diesem Grenzwert zu machen und zu erlauben, dass die Rückerstattungen in bestimmten Fällen die Ein-Prozent-Marke übersteigt.

Diese Bestimmungen stehen im Gegensatz zu der früheren Version, die von Bericherstatter Kurt Lechner (EVP-ED) entworfen worden war. Dieser Entwurf beinhaltete im Allgemeinen keine Grenze und hätte dem Gläubiger das Recht auf ‚faire und objektiv gerechtfertigte’ Rückerstattung eingeräumt, was mehr Raum für Interpretation offen gelassen hätte.

Die Richtlinie normt die Art der Informationen, die den Verbrauchern bei Vertragsunterzeichnungen zur Verfügung gestellt werden. Dies erleichtert es, die Gesamtkosten eines Darlehens zu errechnen und zu vergleichen, indem ein effektiver Jahreszins als Rechnungsgrundlage verwendet wird.

Gleichermaßen harmonisiert die Richtlinie das Recht des Kreditgebers, innerhalb von 14 Kalendertagen zurückzutreten. Dies sei laut Kommission eine neue Bestimmung in 14 der 27 EU-Mitgliedstaaten.

Die Informationen, die der Kreditgeber zur Verfügung stellt, muss es dem Kreditnehmer ermöglichen, eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. Der Kreditgeber muss weiterhin die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers prüfen. Die Kommission betonte, dass es nicht eine der Prioritäten der Richtlinie gewesen wäre, Überschuldung zu bekämpfen.

Positionen:

Meglena Kuneva, EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, begrüßte die Annahme der Richtlinie. Sie nannte dies einen Schritt „in die richtige Richtung“. „Dem, der heute Kreditangebote in Europa vergleichen möchte, ergeht es, als müsste er Äpfel mit Birnen vergleichen. Dies wirkt sich negativ auf den Wettbewerb aus und den Verbrauchern werden dadurch eine größere Auswahl und bessere Preise vorenthalten. EU-weit untereinander vergleichbare Standardinformationen für Verbraucherkredite dürften den Markt sowohl für die Kreditwirtschaft als auch für den Verbraucher transparenter machen. Das kommt der Wirtschaft genauso zugute wie den Verbrauchern, die sich sachkundig machen möchten, bevor sie einen Kredit aufnehmen.“

Berichterstatter Kurt Lechner (EVP-ED)  sagte, insgesamt sei das Gesetz ein positives Ergebnis. Es gebe jedoch noch immer Raum für Verbesserung, beispielsweise hinsichtlich des Geltungsbereichs der Richtlinie und vorvertraglicher Informationsvorschriften. Er fügte hinzu, er sei nun skeptisch und habe ‚gespaltene Ansichten’ über die Auswirkungen der Richtlinie.

Evelyne Gebhardt, die Sprecherin für den Binnenmarkt von der sozialdemokratischen Fraktion, sagte, sie sei der Meinung, dass es den Sozialdemokraten und den Liberalen gelungen sei, einen angemessenen Kompromiss im Interesse der Verbraucher auszuhandeln. Wenn es dem Europäischen Parlament gelänge, am Ende der schwierigen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten das Dossier zu einem Abschluss zu bringen, könne es einen beachtenswerten Erfolg verbuchen. Ein positives Ergebnis sollte dann die Kommission dazu veranlassen, ihre lang erwartete Hypotheken-Gesetzgebung vorzubringen.

Diana Wallis, liberale Europaabgeordnete und Sprecherin der ALDE-Fraktion zum Dossier Verbraucherkredite, sagte, im besten Falle könnte diese Richtlinie zu einer Ankurblung des europäischen Kreditmarktes führen, indem grenzüberschreitende Verbraucherkredite gefördert würden und eine größere Auswahl an Produkten geboten würde. Gleichzeitig würden harmonisierte Verbraucherschutzregelungen erhalten werden, die es den Verbrauchern ermöglichten, die Angebote zu vergleichen und sachkundige Entscheidungen zu treffen.

Die grüne Europaabgeordnete Heide Rühle äußerte sich kritischer: „Mit der heute verabschiedeten Verbraucherkreditrichtlinie wurde weder ein hohes Verbraucherschutzniveau noch ausreichende Rechtssicherheit für die grenzüberschreitende Kreditaufnahme geschaffen.“

Monique Goyens, Generaldirektorin der europäischen Verbraucherorganisation BEUC, erklärte, auch wenn die Ergebnisse weit entfernt von den ursprünglichen Forderungen der Organisation sei, seien einige Verbesserungen erzielt worden, insbesondere hinsichtlich der Informationen, die den Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden sollten. BEUC bedauere jedoch, dass die vielen Bemühungen der vergangenen fünf Jahre nicht zu einer ehrgeizigeren Lösung eines Problems geführt hätten, das fast jeden Haushalt in Europa betreffe.

Die europäische Organisation für Verbraucherkredite Eurofinas  sagte, die Verbraucherkreditrichtlinie sei „eine verpasste Chance“. Generaldirektor Tanguy de Werve sagte, aus der Binnenmarktperspektive sei das Ergebnis enttäuschend. Man sei von dem ursprünglichen Ziel noch immer weit entfernt. Dies sei - im besten Fall - ein Schritt in die richtige Richtung.

Der Europäische Bankenverband (EBF) äußerte ähnliche Bedenken. Er sagte, die Richtlinie würde eine unverhältnismäßige Flut an Informationen und Bürokratie einführen, jedoch nicht für eine zusätzliche Verbraucherwahl sorgen.

Stephen Sklaroff, Generaldirektor der Finance & Leasing Association (FLA), sagte, man sei erfreut darüber, dass das Europäische Parlament einige der ursprünglichen Vorschläge zur Richtlinie geändert habe. Diese hätten negative Auswirkungen auf die Verbraucher gehabt. Einige Bedenken blieben jedoch bestehen. Man werde eng mit der britischen Regierung zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass man sich mit diesen auseinandersetze, wenn die Richtlinie im Vereinigten Königreich umgesetzt werde.

Nächste Schritte:

  • Der Rat wird vermutlich den Änderungen des Parlaments in den kommenden Wochen zustimmen. 

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