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Das Ziel der EU-Politik im Bereich der Finanzdienstleistungen besteht darin, einen integrierten EU-weiten Binnenmarkt zu schaffen. Dies soll durch einen angemessenen Rechtsrahmen, durch Zusammenarbeit und Praktiken erreicht werden, die dazu beitragen, dass Finanzdienstleistungen grenzüberschreitend angeboten werden. Auf diese Weise soll der von der EU angestrebte freie Kapital- und Dienstleistungsverkehr Wirklichkeit werden. Die EU-Politik in diesem Bereich betrifft den Groß- (Unternehmens- und Kapitalleistungen) und den Einzelhandel (Verbraucher).
Finanzdienstleistungen werden hauptsächlich auf zwei Ebenen durchgeführt. Die eine Ebene ist die des Großhandels. Zu den Tätigkeiten in diesem Bereich gehören vor allem die Ausstellung, der Erwerb und Verkauf von Aktien und Wertpapieren durch Investoren und Unternehmen. Sie beschaffen Kapital und handeln auf dem Aktienmarkt mit verschiedenen Finanzinstrumenten. Banken, Hypotheken-, Versicherungs- und Investitionsunternehmen führen viele verschiedene finanzielle Aktivitäten aus. Auf der Ebene des Einzelhandels nehmen Verbraucher Hypotheken auf, schließen Versicherungen und Rentenversicherungen ab etc. In jedem der Mitgliedstaaten unterstehen diese Vorgänge verschiedenen Bestimmungen. Die EU-Politik läuft daher vor allem darauf hinaus, übergreifende Regeln einzuführen, die die Etablierung und Tätigkeiten von Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtern, indem sie dafür sorgen, dass die geltenden Bestimmungen in den einzelnen Ländern miteinander vereinbar sind. Dies würde den Verbrauchern auch ermöglichen, in anderen Ländern Zugang zu Hypotheken und ähnlichen Produkten zu haben. Sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene wird derzeit auf dieses Ziel hingearbeitet.
Entwicklungen
Innerhalb der Europäischen Union gibt es bereits seit 1973 Bemühungen zur Integration der Finanzdienstleistungen. Erst auf dem Gipfel des Europäischen Rates in Cardiff im Jahr 1998 wurden jedoch Impulse für einen übergreifenden Rahmen für Finanzdienstleistungen gegeben. Die Kommission entwarf im Anschluss an den Gipfel einen Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (FSAP), der die Probleme inflexibler Marktstrukturen, rechtlicher und aufsichtsrechtlicher Hindernisse und administrativer Schwierigkeiten angehen sollte. Der FSAP wurde ein entscheidender Teil des langfristigen Wirtschaftsprogramms der Kommission, das 2001 auf dem Gipfel von Lissabon vorgestellt wurde. Was die Integration der Finanzmärkte anbelangt, sind mittlerweile erhebliche Fortschritte erzielt worden, weil so gut wie alle im Rahmen des FSAP angestrebten Maßnahmen im Jahr 2004 eingeführt waren (93 % der Maßnahmen sind verabschiedet worden).
Lamfalussy-Prozess
Die Komplexität der Gesetzgebung im Bereich Großkunden-Finanzdienstleistungen erfordert besondere Vorschriften, die von Baron Lamfalussy ausgearbeitet wurden. Das System sieht eine Ausarbeitung der Gesetze in vier Stufen vor. Die EU-Institutionen legen die entscheidenden Vorschriften fest und Experten in den relevanten Bereichen erarbeiten daraufhin detaillierte technische Fragen und überwachen die Implementierung. Die Expertenausschüsse sind der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden ("Committee of European Securities Regulators"/ CESR), der Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden ("Committee of European Banking Supervisors"/ CEBS) und der Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung ("Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors"/ CEIOPS). Dieses Verfahren war ursprünglich nur für die Regulierung im Wertpapiersektor gedacht, jedoch ist es mittlerweile auf den Banken- und den Versicherungssektor sowie auf die Altersversorgung ausgedehnt worden.
Derzeitige Position
Die Umsetzung des Finanzdienstleistungs-Aktionsplans (FSAP) markierte das Ende des langwierigen Legislativsprozesses auf dem Weg zu einer europäischen Finanzintegration, den die Kommission 1999 eingeschlagen hatte. Einige wichtige Gesetzesinitiativen befinden sich jedoch noch in der Schwebe: die Richtlinien über Verbraucherkredite und Hypothekarkredite, und auf der Seite des Großhandels die Prospekt- und Marktmissbrauchsrichtlinie sowie die Versicherungsrichtlinie. Die Implementierung von Basel II und MiFID dauert an. Solvabilität II wird Kapitalvorschriften für Versicherungen festlegen, so wie es die Eigenkapitalrichtlinie für den Bankensektor getan hat. Bisher sind keine Rechtsvorschriften in den Bereichen Clearing und Abwicklung eingeleitet worden, jedoch könnte die Kommission dies noch tun. Der Bereich Altersvorsorge ist ebenfalls bisher unreguliert. Branchenstudien aus verwandten Sektoren zu Zahlungskarten, zum Kerngeschäft im Retail-Banking und zur Unternehmensversicherung könnten ebenfalls zu neuen Vorschriften führen, die jedoch stärker auf Marktmissbrauch oder Marktversagen ausgerichtet wären.
Für den Zeitraum 2005-2010 ist das Augenmerk der Politik auf die Implementierung und Konsolidierung der FSAP-Instrumente ausgerichtet und es ist nicht mit zahlreichen neuen Vorschriften zu rechnen.
Verbrauchergruppe „Finanzdienstleistungen“
Um die Beteiligung der Verbraucher an der Entwicklung der Vorschriften im Bereich Finanzdienstleistungen zu erhöhen, hat die Kommission im Juni 2006 die Verbrauchergruppe „Finanzdienstleistungen“ gegründet. Die Gruppe setzt sich aus Vertretern der Verbraucherorganisationen auf nationaler und EU-Ebene zusammen und ist eine Ergänzung der bereits bestehenden Expertengruppe FIN-USE. Die Kommission hat ebenfalls einen Newsletter für Verbraucher ins Leben gerufen: Fin-Focus.
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