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Vereinigung: EU-Gesetzentwurf zu Hedgefonds muss umformuliert werden [DE]

Veröffentlicht 25. Mai 2009 - Aktualisiert 23. Dezember 2011
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Der Entwurf einer Richtlinie über die Regulierung von Hedgefonds ist potentiell zweideutig und muss umgeschrieben werden, so ein Wirtschaftsverband am Freitag (22. Mai 2009). 

Das besondere Problem mit dem Gesetzentwurf sei, dass er in einer so unklaren Weise geschrieben sei, dass er offen für jegliche Art von Interpretation sei, so die Alternative Investment Management Association (AIMA). 

Die Implementierung in seiner derzeitigen Form könnte sich als unbrauchbar herausstellen. Der Entwurf scheint auch im Konflikt mit existierenden Richtlinien für Finanzdienstleistungen zu stehen, so AIMA, das mehr als 1200 Hedgefondsunternehmen weltweit repräsentiert. 

Die Branchenvertretung hatte bereits im letzten Monat den aus ihrer Sicht stattfindenden Regulierungswahn angegriffen, da sie sagte, dass man über die Masse an politischen Anschuldigungen gegenüber Hedgefonds schockiert sei. 

Die Vorschläge der Europäischen Kommission würden die Regulierung von Hegdefonds zur Pflicht machen und sie dazu zwingen die Informationen über ihre Geschäfte Regulierungsbehörden offen zu legen, wenn sie in der Europäischen Union geschäftlich tätig sein wollten. 

Die AIMA sagte, dass man jegliche Art von Maßnahmen ablehnen würde, die nach ihrer Ansicht nach als Bestafung betrachtet würden, den Wettbewerb reduzierten und die Arbeitslosigkeit erhöhten. Es sei außergewöhnlich, dass die Kommission während einer wirtschaftlichen Krise Arbeitsplätze riskiere und Investoren und damit auch Investitionen behindere, sagte die Branchenvertretung. 

Vieles an der Richtlinie sei unnötig und würde nur mehr Bürokratie und weitere Hürden bedeuten, sowie zu zusätzlichen Kosten führen. 

Hintergrund : 

Am 29. April 2009 schlug die Europäische Kommission ein mildes Regelwerk für Hegefonds und Private Equity-Firmen vor, dass Registrierung verpflichtend macht sowie die Offenlegung der Aktivitäten, auf der anderen Seite aber auch den Zugang zu europäischen Märkten verbessert. . 

Die wichtigste Regulierungskomponente des vorgeschlagenen Gesetzes ist die Auflage für in der EU ansässige Manager von so genannten “alternativen Investmentfonds” sich zu registrieren und ihre Aktivitäten offen zu legen, damit die Überwachung besser gelingt und Risiken im System vermieden werden können. 

Diese Auflagen gelten nicht für die Fonds selber, sondern nur für deren Manager, die als verantwortlich für die wichtigsten Entscheidungen gelten. Trotzdem sagen Kritiker, dass die Ausnahme von Fonds aus der vorgelegten Verordnung Hedgefonds und Private Equity dazu ermutige ihre Investitionen frei zu entwickeln. 

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