Peter Ayliffe, der Geschäftsführer von Visa Europa, sagte, er schließe eine Senkung der Gebühren nicht aus, welche die Kommission bei Abschluss der im Mai eingeleiteten Untersuchung verlangen könnte. Wenn man verhandle, verhandle man, sagte Ayliffe auf einer Pressekonferenz am Mittwoch (2. April) in Brüssel und beschrieb den Ansatz der Kommission hinsichtlich der MIFs als „konstruktiv“.
Visa behauptet weiterhin, dass die Gebühren „aus Kostengründen“ gerechtfertigt seien, erkennt aber an, dass das Unternehmen weitere Erklärungsarbeit hinsichtlich der Vorteile für Verbraucher leisten müsse.
Am Dienstag hat der Kommissar für den Binnenmarkt, Charlie McCreevy die Ansicht seiner für Wettbewerb verantwortlichen Kollegin Neelie Kroes wiederholt, dass Brüssel nicht grundsätzlich gegen MIFs sei, solange sie aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt seien oder den Verbrauchern Vorteile brächten.
Die von Visa erhobenen Gebühren sind derzeit auf 0,7% der mit Kredit- oder Kundenkarten geleisteten Zahlungen festgelegt. Diese Grenze war 2002 eingeführt worden, nachdem die Kommission eingegriffen hatte. Die von MasterCard erhobenen MIFs liegen zwischen 0,4% und 1,2% des Transaktionswertes.
Das Unternehmen Visa betont, dass es eine andere Sicht der Dinge habe als MasterCard; MasterCard hatte den Eingriff der Kommission angefochten. Man glaube, dass eine ausgehandelte Regelung der richtige Weg vorwärts sei, so Ayliffe.
In Übereinstimmung mit MasterCard forderte Visa die Kommission auf, eine Einigung mit nationalen Regulierungsbehörden zu finden, um zu vermeiden, dass die MIFs nach einer EU-Regelung von den Behörden anderer Mitgliedstaaten in Frage gestellt würden.
Um zu beweisen, dass es ihm ernst sei, legte das Unternehmen Visa eine Erklärung vor, in der es sich verpflichtet, sich an die Auflagen des Europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) zu halten, vor allem durch die Verbreitung von Kundenkarten zur Reduzierung des Einsatzes von Bargeld. Das übergeordnete Ziel ist es, bis 2015 einen von fünf Euro in Europa durch elektronische Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen – gegenwärtig beträgt das Verhältnis eins zu neun.



