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EP fordert Verbot von geklontem Essen

Veröffentlicht 08. Juli 2010
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Das Europäische Parlament wiederholte gestern (7. Juli) seinen Protest gegen Milch- und Fleischprodukte von geklonten Tieren. Damit übte es Druck auf die Kommission aus, auf diese Art produzierte Lebensmittel zu verbieten.

In der Abstimmung am Mittwoch bestätigte das Parlament seine Position aus der ersten Lesung, Lebensmittel aus geklonten Tieren oder deren Nachkommen aus einer EU-Regulierung zu „neuartigen Lebensmitteln“ auszuschließen.

Die Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten möchten den Verkauf neuartiger Lebensmittel regulieren. Diese werden als Lebensmittel definiert, die durch neue Herstellungsweisen produziert werden oder die vor 1997 nicht weit verbreitet waren.

Doch die Europaabgeordneten haben einen restriktiveren Ansatz gewählt und die Kommission gebeten, einen separaten Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, der ausdrücklich Lebensmittel aus geklonten Tieren und deren Nachkommen verbietet.

Wenn EU-Länder die Position des Parlaments zurückweisen, wird ein Schlichtungsverfahren begonnen werden, um einen Kompromiss zu finden.

In der Zwischenzeit wünscht das Parlament einen Stopp aller Lebensmittelverkäufe aus Klontieren, eine Position, die es aufrechterhalten hat, seitdem es 2008 zuerst einen Beschluss zu der Frage verabschiedete.

Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission zu der Richtlinie über neuartige Lebensmittel hätte solche Nahrungsmittel reguliert, die aus geklonten Tieren stammten, aber nicht die ihrer traditionell gezüchteten Nachkommen. EU-Mitgliedsstaaten möchten beides von den neuen Regeln angesprochen sehen.

Nein zu Nano-Essen, bis die Risiken bekannt sind

Zu Lebensmitteln mit Nano-Bestandteilen sprach sich das Parlament gleichermaßen deutlich aus. Während es sagte, dass Nano-Bestandteile in Nahrungsmitteln EU-Regulierungen unterworfen sein sollten, forderte es einen Stopp ihres Gebrauchs, bis spezielle Risikotests sie als sicher erwiesen hätten.

Zusätzlich will das Parlament klare Beschriftungen, um Verbraucher davor zu warnen, dass das Essen, das sie konsumieren, Nano-Bestandteile enthält.

Handelsprobleme in Sicht?

Die Sicherheit von Nahrung, die aus Klontieren produziert wird, wird derzeit nicht von EU- oder US-Behörden in Frage gestellt (EurActiv 18.01.08; EurActiv 25.07.08).

Jedoch hat die US-Behörde für Lebensmittel und Medikamente amerikanische Bauern dazu ermutigt, ihre geklonten Tiere für eine unspezifizierte Übergangsphase freiwillig nicht auf den Markt zu bringen. Die Absicht sei es, dem amerikanischen Landwirtschaftsministerium Zeit zu geben, um mit allen Beteiligten in der Industrie zusammenzuarbeiten, um „einen glatten und problemlosen Übergang dieser Produkte auf den Markt zu garantieren“.

Die Forderung des Europäischen Parlaments nach einem kompletten Verbot von Lebensmitteln aus Klontieren könnte also, wenn es von allen 27 Mitgliedsstaaten befolgt wird, in der Zukunft zu einem weiteren bitteren transatlantischen Nahrungsstreit führen.

Beispiele von großen EU-US-Handelsdisputen im Bereich Essen und Landwirtschaft waren Streitigkeiten zu genetisch manipulierten Organismen, mit Hormonen behandeltem Rindfleisch und gechlortem Hühnchen.

Stellungnahmen: 

Die niederländische Europaabgeordnete Kartika Liotard (Europäische Vereinte Linke, Nordische Grüne Linke), die die Regulierung durch das Parlament lenkte, sagte, „eine klare Mehrheit des Europäischen Parlaments [unterstütze] ethische Einwände zu der industriellen Produktion von Klonfleisch zum Verzehr“.

„Geklonte Tiere leiden unter höheren Risiken der Krankheit, der Deformation und dem frühzeitigen Tod. Europaabgeordnete fordern seit Jahren eine vernünftige Regulierung. Es ist Zeit, dass die Kommission dem Europäischen Parlament und den Bürgern in der Angelegenheit zuhört.“

Sie zitierte die Befunde eines Eurobarometers aus dem Jahr 2008, die zeigten, dass die Mehrheit der EU-Bürger nicht bereit seien, Klontiere zur Lebensmittelproduktion zuzulassen, und sagte, „die Kommission [könne] nicht länger den Willen der Mehrheit der Bürger ignorieren“.

„Wir werden weiterhin die Kommission drängen, einen separaten Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, um Essen aus Klontieren und deren Nachkommen zu verbieten, Verbraucher zu schützen und Umwelt- und Tierschutzstandards einzuhalten.“

Die französische Europaabgeordnete Corinne Lepage (Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa)sagte, „obwohl bislang keine Sicherheitsprobleme bei Klonfleisch identifiziert worden [seien], [werfe] diese Technik ernste Fragen zu Tierschutz und reduzierter Biodiversität auf, sowie ethische Fragen“.

Der schottische konservative Abgeordnete Struan Stevenson (Europäische Konservative und Reformisten)hieß das Resultat der Abstimmung willkommen, importiertes Essen aus Klontieren und deren Nachkommen zu verbieten, um sie nicht in die EU-Nahrungskette gelangen zu lassen.

In einer Pressemitteilung merkte er an, dass derzeitige EU-Regeln besagen, dass erst Nachkommen der dritten Generation oder danach von geklonten Tieren als Nahrungsmittel verkauft werden dürfen, doch dass „diese Regeln nicht gültig“ seien in Ländern wie den USA, Kanada, Argentinien oder Brasilien, die allesamt große Exporteure von Rindfleisch und Samen an die EU sind und in denen „Klonen weit verbreitet und unreguliert“ sei.

„Ich habe kein Verlangen nach einem Handelskrieg mit Ländern außerhalb der EU, aber sie müssen verstehen, dass ihre Exporte mit denselben Standards übereinstimmen müssen wie unsere eigenen Produkte. Es müssen dieselben Bedingungen für alle gelten. Wenn es keinen wissenschaftlichen Test für Klonfleisch gibt, dann sollten alle Importe klar beschriftet sein: ‚Dieses Fleisch stammt womöglich von einem geklonten Tier.’ Das würde EU-Verbrauchern die Möglichkeit geben, allein zu entscheiden, was sie kaufen wollen.“

Die Eurogroup for Animals, die die europäischen Tierschutzorganisationen repräsentiert, hieß die Abstimmung für das Verbot willkommen, von dem sie glaubt, es werde „massiven Druck auf die Europäische Kommission ausüben, mit klaren Gesetzen zu einem solchen Verbot anzukommen und sicherzustellen, dass keine Produkte aus Klontieren oder deren Nachwuchs auf den europäischen Markt kommen.“

Zusätzlich zu dem unnötigen Leiden, das den Tieren zugefügt wird, und der Behandlung von Tieren als reine „Handelswaren und nicht als Lebewesen“ sagt die Gruppe, dass der weit verbreitete Nutzen der Methode auch „die genetische Diversität innerhalb von Zuchtpopulationen stark reduzieren [würde] und die Chancen erhöhen [würde] von ganzen Herden, die einer Krankheit zum Opfer fallen, für die sie alle gleichermaßen anfällig wären“.

Außerdem würde das Klonen von Nutztieren die EU-Zuschüsse an Bauern untergraben, die traditionelle Arten an Zuchttieren halten, und sich gegen das Ziel der EU zur landwirtschaftlichen Entwicklung wenden, die genetische Diversität von Nutztieren zu erhalten.

Das Europäische Umweltbüro (EBB)hieß die Unterstützung des Parlaments für „starke Sicherheit und Beschriftungsmaßnahmen für Nahrung mit Nano-Materialien“ willkommen, sowie den Verkaufsstopp.

Nächste Schritte: 
  • Sep. 2010: Parlament und Rat sollen Schlichtungsgespräche zur Richtlinie zu neuartigen Lebensmitteln beginnen

Hintergrund : 

Die derzeitige Richtlinie zu Neuartigen Lebensmitteln geht zurück auf Mai 1997. Sie deckt weder diejenigen Lebensmittel, die seither entwickelt wurden und zum Beispiel Nanotechnologie nutzen, noch die, die traditionellerweise außerhalb der EU konsumiert werden.

Nach einer Konsultation mit allen Betroffenen im Jahr 2002 nahm die Kommission einen Gesetzesvorschlag an, der die derzeitige Regulierung im Januar 2008 veränderte (EurActiv 15.01.08).

Das Ziel sei es der EU-Exekutive nach, dass „sichere und innovative Lebensmittel den EU-Markt schneller erreichen könnten“ und dass die Entwicklung von „neuen Arten an Essen und Lebensmittelproduktionstechniken“ angeregt werde.

Die Regulierung würde ein zentralisiertes Autorisierungssystem für neuartige Lebensmittel erschaffen, um das Autorisierungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wäre verantwortlich für die Durchführung der Risikoeinschätzung zu einer Bewerbung und würde, wenn diese als sicher eingestuft worden ist, ihre Autorisierung vorschlagen.

Nur diejenigen Lebensmittel, die nach der Bewertung der EFSA auf der Liste stehen, dürfen auf den Markt gebracht werden.

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