Die EU hat nur in wenigen Fällen GVOs zugelassen und ein de-facto-Zulassungsmoratorium für die Zulassung neuen gentechnisch veränderten Saatguts ist seit 1998 in Betrieb, vor allem aufgrund des Drucks von Seiten der NGOs und der öffentlichen Bedenken über potentielle Gesundheitsrisiken von GVOs.
- Die Kartoffel von BASF
Die betroffene Kartoffelsorte ist eine blaue Variation, die vor allem für die industrielle Stärkeproduktion verwendet wird. Sie wurde von dem deutschen Chemikalien-Giganten BASF entwickelt und soll beispielsweise bei der Produktion von Hochglanzmagazinen zum Einsatz kommen.
Im April 2004 stellte BASF den Zulassungsantrag für die Kartoffel und die Kommission veröffentlichte eine positive Entscheidung im Dezember 2006, nachdem eine wissenschaftliche Überprüfung durch die EFSA vorgenommen worden war, die zu dem Schluss kam, dass der Anbau der Kartoffel keine „relevanten“ Gesundheitsrisiken berge.
- Antibiotikaresistenz
Zusätzlich zu stärkeintensivierten Genen enthält die Kartoffel Antibiotikaresistenz-Markergene (ARMGs).
Regulierungsbehörden für die öffentliche Gesundheit und NGOs aus dem Umweltbereich sind besorgt, dass ARMGs von Pflanzen auf Bakterien übertragen werden könnten und diese resistent gegen Antibiotika machen könnten. Damit könnte die Wirksamkeit von Antibiotika für die Behandlung bestimmter menschlicher Infektionen untergraben werden.
Es gibt auch Bedenken, dass die GVO endgültig auf einer breiteren Grundlage in die Nahrungskette gelangen könnten, wenn Teile der Kartoffel, so wie die Schale und andere nicht stärkehaltige Elemente, zur Viehfütterung verwendet werden könnten (wie von der BASF vorgeschlagen).



