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Kommission: Gurken dürfen wieder krumm sein [DE]

Veröffentlicht 13. November 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
Tags
Food
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Trotz des Widerstandes von Landwirtschaftsorganisationen hat die EU-Kommission entschieden, die EU-Vermarktungsnormen von Obst und Gemüse abzuschaffen. Ab dem 1. Juli 2009 wird es Verbrauchern dann wieder möglich, krumme Gurken und anderes nicht-normgerechtes Obst und Gemüse zu kaufen. 

Eine Regulierung dieser Art sei auf EU-Ebene schlichtweg nicht notwendig, bekannte die Landwirtschaftskommissarin der EU Mariann Fischer Boel und fügte hinzu, vor dem Hintergrund emporschießender Nahrungsmittelpreise und allgemeiner wirtschaftlicher Probleme, ergebe es „keinen Sinn” einwandfreie Produkte aufgrund ihrer Form wegzuwerfen. 

Für 26 Obst- und Gemüsesorten werden die konkreten Vermarktungsnormen aufgehoben, darunter Rosenkohl, Möhren, Gurken, Knoblauch und Kirschen. Die EU-Kommission will mit dieser Maßnahme „unnötigen“ Bürokratieaufwand abbauen.

Die Standards für zehn Sorten werden allerdings weiterhin aufrecht erhalten; dazu gehören Äpfel, Orangen, Blattsalate, Erdbeeren und Tomaten, die gut 75% des Wertes des in der EU zum Verkauf stehenden Obst und Gemüses ausmachen. Doch seltsam aussehende, ‚unförmige’ Exemplare dieser Obst- und Gemüsesorten dürfen nun ebenfalls verkauft werden, wenn sie so ausgezeichnet sind, dass sie von Obst und Gemüse der ‚Extraklasse’, ‚erster’ und ‚zweiter Wahl’ unterschieden werden können.

Durch die Aufhebung der EU-Regeln können die nationalen Behörden nun den Verkauf von Obst und Gemüse egal welcher Form und Größe erlauben.

Doch während die Verbraucher zur Abwechselung gerne einmal zu einer krummen Gurke oder einer knubbeligen Möhre greifen mögen, befürchtet Copa-Cogeca, die die europäischen Landwirte und Agrargenossenschaften vertritt, dass der Abbau von Vermarktungsnormen zur Errichtung nationaler Standards führen und für „private Standards für den Vertrieb“ sorgen werde, wodurch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und die Vereinfachung bestimmter Vorgänge behindert würden.

Die Verwendung objektiver Kennwerte wie der Größe und Einheitlichkeit helfe bei der Festlegung eines klaren und eindeutigen Preises für jede Qualitätsstufe – sowohl für den Hersteller als auch den Verbraucher. In dieser Hinsicht hätten die EU-Vermarktungsnormen zu einem fairen und transparenten, ausgeglichenen Handel beigetragen, meint Generalsekretär Pekka Pesonen.

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