Die niederländischen Behörden haben die Kommission am 18. August 2006 über einen Ausbruch der Krankheit in Kerkrade, nahe der belgischen und deutschen Grenze, informiert. Wenige Tage später folgten die ersten Fälle in Deutschland und Belgien. Diese Fälle sind nahe der niederländischen Grenze aufgetreten.
Am 21. August 2006 haben die EU-Veterinärexperten die Situation im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit diskutiert. Im Einklang mit der Richtlinie 200/75 über die Bekämpfung und Tilgung der Blauzungenkrankheit wurde ein Beschluss gefasst, der eine Überwachungszone im Umkreis von 150 Kilometer einrichtet. Diese Zone erstreckt sich über einen Großteil der Niederlande und Belgien, ganz Luxemburg und Teile von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, des Saarlandes und Hessen. Zusätzlich ist ein Gebiet im Umkreis von 20 Kilometern um die betroffenen Höfe zum Sperrgebiet erklärt worden.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Schutzmaßnahmen unverzüglich umzusetzen, obwohl eine formelle Bestätigung des Beschlusses des Ständigen Ausschusses durch die Kommission noch aussteht.
Um die Ausbreitung der Mücken, die als Infektionsträger dienen, zu begrenzen, sind Landwirte in den betroffenen Gegenden aufgefordert worden, Insektengift einzusetzen.



