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Europaabgeordnete verzögern Gesetz über ökologische Erzeugnisse [DE][en][fr

Erschienen: Freitag 30. März 2007    | Aktualisiert: Donnerstag 12. April 2007   

Das Parlament hat den Vorschlag zu einer neuen EU-Verordnung über die Erzeugung und Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen in den zuständigen Landwirtschaftsauschuss zurückverwiesen, um mehr Zeit zu gewinnen, um über Möglichkeiten zur Begrenzung des Umfangs gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in ökologischen Produkten zu verhandeln.

Hintergrund:

Die Kommission hat im Dezember 2005 eine Überprüfung der EU-Verordnung über die Erzeugung und Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen vorgeschlagenPdf external , um auf die steigende Produktion von ökologischen Erzeugnissen seit der Verabschiedung der derzeitigen Verordnung von 1991 zu reagieren. Das Ziel ist, die Verordnung sowohl für Verbraucher als auch für die Landwirte klarer zu gestalten. (Im März 2000 wurde ein Gemeinschafts-Logoexternal für ökologische Produkte geschaffen).

Die neue Verordnung zielt darauf ab, unter anderem die Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen zu verdeutlichen, vor allem, dass die allgemeine Obergrenze für GVO anwendbar ist (mindestens 95% des Endprodukts muss ökologisch sein, um als solches gekennzeichnet werden zu können) und dass gentechnisch veränderte Produkte nicht als organisch bezeichnet werden dürfen, es sei denn, der GVO-Anteil aufgrund zufälliger Kontaminierung beträgt weniger als 0,9% des Inhalts. Der Import von ökologischen Produkten soll ermöglicht werden, so lange diese sich im Einklang mit den europäischen Standards befinden. 

Ebenfalls soll die Kennzeichnung der Produkte durch das Gemeinschafts-Logo der EU für ökologische Erzeugnisse, beziehungsweise durch die Kennzeichnung „EU-ÖKOLOGISCH“ vorgeschrieben sein. Dies würde Einschränkungen bei der Etikettierung und Werbung verursachen.

Der Rat hat sich im Dezember 2006 auf eine allgemeine AusrichtungPdf external bezüglich des Dossiers geeinigt (in Erwartung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments) (16577/06Pdf external ADD1Pdf external ADD2Pdf external and ADD3Pdf external ).

Diese Einigung unterstützt den ursprünglichen Vorschlag der Kommission, den Status Quo und die derzeit geltende Obergrenze aufrechtzuerhalten und es den Unternehmen zu überlassen, selbst zu entscheiden, ob ein Produkt gentechnisch veränderte Organismen enthält. Österreich, Belgien, Tschechien, Griechenland, Ungarn und Italien haben gegen die Einigung gestimmt und vertreten die Auffassung, dass diese Lösung keine Garantie dafür ist, dass ökologische Erzeugnisse keine GVO enthalten. 

Bezüglich des Logos hat der Rat sich darauf geeinigt, ein vorgegebenes EU-Logo für Produkte, die mindestens zu 95% aus ökologischer Erzeugung stammen, einzuführen. Jedoch kann zusätzlich ein nationales oder privates Logo zugelassen werden (Deutschland und Litauen stimmten gegen diesen Vorschlag).

Das Parlament hat am 29. März 2007 einen Berichtexternal über die „ökologische/biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ angenommen, der vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vorbereitet wurde. Das Plenum kam jedoch dem Gesuch der französischen Berichterstatterin und Europaabgeordneten Marie-Hélène Aubert (Grüner/EFA; Aubert verwies auf Artikel 53 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlamentsexternal ) nach und stimmt nicht über die geänderte legislative Entschließung ab und die Verordnung wurde zurück in den zuständigen Landwirtschaftsausschuss verwiesen. Der Rat benötigt diese Entscheidung des Parlaments, bevor das Dossier endgültig verabschiedet werden kann.

Der Grund dafür, den Vorschlag in den Ausschuss zurückzuverweisen, ist, dass das Parlament darauf besteht, dass die neue Verordnung im Rahmen eines Mitentscheidungsverfahrens verabschiedet werden sollte. Es kam zu dieser Entscheidung, da die Verordnung neben landwirtschaftlichen Aspekten (die unter das Konsultationsverfahren fallen) ebenfalls die Herstellung und die Verbreitung verarbeiteter Lebensmittel im Binnenmarkt (was unter das Mitentscheidungsverfahren fällt) betrifft. Aubert sagte, die Entscheidung, den Vorschlag in den Ausschuss zurückzuverweisen, ermögliche dem Europaparlament, mit der Kommission über Mitentscheidungsrechte zu verhandeln.

Die wichtigsten Änderungsanträge (die für den Rat nicht verbindlich sind) dieses Berichts schlagen striktere Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen vor und fordert von den Landwirten, dass sie „alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung (einer zufälligen) Kontamination (mit GVOs)“ treffen. Die Kommission wird aufgefordert, bis Januar 2008 eine Rahmenrichtlinie zu entwerfen, die Maßnahmen enthält, mit Hilfe derer „die Kontamination von landwirtschaftlichen Betrieben und Erzeugnissen in der gesamten Nahrungskette ausgeschlossen werden kann“ und das „Verursacherprinzip“ Anwendung finden kann.

Zudem haben die Europaabgeordneten einen Änderungsantrag unterstützt (mit 324 zu 282 Stimmen, und 50 Stimmenthaltungen), der vorsieht, den Schwellenwert der zufälligen Kontamination von 0,9% auf 0,1% für ökologische Produkte herabzusetzen. 

Die Kommissarin für Landwirtschaft, Mariann Fischer Boel, sagte, dass das Parlament eine Reihe von Änderungsanträgen vorgeschlagen habe, die den ursprünglichen Vorschlag verbessern und von der Kommission übernommen werden würden.

Dennoch stimmt die Kommission der Forderung des Parlaments, weitere Details in die Verordnung einzubeziehen, nicht zu.  Die Kommission fordert stattdessen, dass die Grundregeln klarer und logischer festgelegt werden.

Die Kommission lehnt weiterhin ab, den Umfang der Verordnung zu erweitern, um Bereiche wie Textilien, Verpflegungswesen  und Kosmetik einzubeziehen. Man könne nicht alles auf einmal bewältigen, und man habe die derzeitige Verordnung bereits um die Bereiche Wein und Landwirtschaft erweitert, so Fischer Boel. Andere Sektoren befänden sich in sehr frühen Stadien und eine Regulierung würde hier nur eine Behinderung der Entwicklung nach sich ziehen, so Fischer Boel, und fügte hinzu, dass man plane, weitere Bereiche ab 2011 einzubeziehen.

Positionen:

Die Kommissarin für Landwirtschaft Mariann Fischer Boel sagte, ökologische Landwirtschaft sei ein wichtiger Sektor mit einem Umsatz von 13-14 Milliarden Euro – Tendenz steigend. Damit dieser Sektor sein Potential voll ausschöpfen könne, sei eine Rahmenrichtlinie notwendig, und dies sei das Ziel der neuen Verordnung, erklärte Fischer Boel. Nach intensiven Diskussionen zwischen Rat und Parlament im Jahr 2006 sind einige Elemente, die sich als kritisch herausgestellt haben, aus dem Vorschlag gestrichen worden. Zu diesen Elementen gehörten zum Beispiel das Verbot höherer Forderungen, gegenseitige Anerkennung von privatwirtschaftlichen Standards durch Kontrollstellen sowie die Bezeichnung EU-ORGANIC.

Das Europaparlament fordert, dass die Rechtsgrundlage für die Verordnung geändert wird, um sowohl Kohärenz für die ökologischen Gesetze der EU zu gewährleisten (indem Restaurants und Lebensmittellieferanten ebenfalls in die Verordnung einbezogen werden), als auch die Rolle des Parlaments bei der Festlegung der wichtigsten Durchführungsbestimmungen zu stärken, die die zugelassenen Substanzen und die Verfahren der ökologischen Landwirtschaft bestimmen. Es sei von großer Bedeutung, dass das Europaparlament ein Auge auf diese wichtigen Vorschriften werfen könne, um sicherzustellen, dass die hohen Standards hinsichtlich Gesundheit und nachhaltiger Herstellung bei ökologischen Erzeugnissen beibehalten werden können. Dies erklärte die französische Berichterstatterin und Europaabgeordnete Marie-Hélène Aubert (Grüner/EFA).

Der EU-Regionalzusammenschluss des International Federation of Organic Agriculture Movement (IFOAM) begrüßt die Tatsache, dass die ursprünglich vorgeschlagenen Beschränkungen für Logos und Standards aus dem Vorschlag entfernt wurden, da diese bedeutend für die Aufrechterhaltung des dynamischen und expandierenden ökologischen Lebensmittel- und Landwirtschaftsektor seien.

IFOAM fügte jedoch hinzu, dass eine Reihe von Aspekten noch immer nicht die Meinung des gesamten europäischen ökologischen Sektors wieder spiegelt. Besonders der Vorschlag der Kommissarin Fischer Boel, den Einbezug der Stakeholder zu verbessern, sollte sich formal in den Verfahren zeigen. Der Sektor habe weiterhin Bedenken bezüglich der GVOs, des verpflichtende EU-Logos, des Kontrollsystems für Lebens- und Futtermittel der EU (882/2004) und des Ausschlusses von Verpflegungswesen und anderen Produkten als Lebensmittel.

Umwelt-NGOs wie Greenpeace und Friends of Earth haben die Europaabgeordneten, die Kommission, und die Mitgliedstaaten aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung gentechnischer Kontaminierung durchzuführen. Sie missbilligen die Tatsache, dass die neue Verordnung Spuren von Kontaminierung zulassen und keine Maßnahmen enthalten würde, um zu verhindern, dass gentechnisch verändertes Saatgut ökologischen Anbau kontaminiert.

Marco Contiero, Berater für GVOs im EU-Büro von Greenpeace, sagte, dass die Menschen ökologische Produkte in der Annahme kaufen würden, diese seien 100% GVO-frei. Wenn man keine strikten Regulierungen bezüglich der GVOs habe, würde dies die Wahl der Verbraucher beeinflussen und man würde gleichzeitig akzeptieren, dass große Unternehmen Lebensmittel kontaminierten und somit die Entscheidung fällten, was man esse, so Contiero weiter.

Die NGOs begrüßen die Entscheidung des Parlaments, warnen jedoch davor, dass der Schwellenwert von 0,1% für die Kontamination von GVOs unter keinen Umständen als Verhandlungsbasis in der Entschließung dieses Konflikts benutzt werden sollte.

Nächste Schritte:

  • Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat festgelegt, dass die Verordnung bis Juli 2007 verabschiedet sein soll.

  • Ab 1. Januar 2008 soll die neue Verordnung in Kraft treten.

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Leserbriefe
Concerns over mercury use in dental amalgam
Genon Jensen, Executive Director, Health and Environment Alliance
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