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Trotz starker Bemühungen seitens der Lebensmittelbranche hat die Kommission strenge neue Regeln für die Kennzeichnung von Lebensmitteln vorgeschlagen. Sie sollen dem Verbraucher dabei behilflich sein, eine gesunde Wahl zu treffen. In der Vergangenheit ist Fettleibigkeit zu einem ernsthaften Problem der europäischen öffentlichen Gesundheit geworden. Lebensmittelhersteller und -händler haben umgehend ihren Zweifeln am Vorschlag Ausdruck verliehen: Dieser sei ‚nicht praktikabel’.
Die Richtlinie 200/13/EG über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür
ist die zentrale Richtlinie für die Kennzeichnung von Lebensmitteln. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass der Verbraucher alle notwendigen und objektiven Informationen über Zusammensetzung der Produkte, Hersteller, Aufbewahrungsmethoden und Zubereitung erhält.
Eine Bewertung
der EU-Gesetzgebung für Lebensmittelkennzeichnung von 2003 hatte die wichtigsten Aspekte bestimmt, die die Kommission in einer Überarbeitung berücksichtigen sollte. Daraufhin hat die Kommission im Frühjahr 2006 eine öffentliche Konsultation
organisiert, mittels der sie die Einschätzungen der Mitgliedstaaten und der Stakeholder gewinnen wollte.
Die Etikettierung von Lebensmitteln und die Werbung für diese sind in der jüngsten Vergangenheit ins Zentrum von Debatten über Fettleibigkeit gerückt. Eines der Ziele der Überarbeitung wird es sein, die Verbraucher mit den notwendigen Informationen zu versorgen, so dass diese eine gesunde Wahl treffen können.
Die neuen Regeln sollen u.a. folgende Aspekte aufgreifen: was sind verpflichtende und was freiwillige Informationen, wie viel Information sollte bereitgestellt werden und wo sollten die nährwertbezogenen Angaben platziert werden.
Die Kommission hat am 30. Januar 2008 einen Vorschlag für eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen für die Lebensmittelkennzeichnung angenommen. Der Richtlinienvorschlag verbindet zwei frühere, separate Verordnungen: allgemeine Etikettierungsregelungen und Regelungen für die Kennzeichnung nährwertbezogener Angaben.
Gesundheitskommissar Markos Kyprianou, sagte: „Die Etikettierung von Lebensmitteln kann die Kaufentscheidungen der Verbraucher enorm beeinflussen. Unübersichtliche, überfrachtete oder irreführende Etiketten können dem Verbraucher mehr schaden als nutzen. Mit unserem heutigen Vorschlag wollen wir dafür sorgen, dass die wesentlichen Informationen in klarer und lesbarer Form aus der Etikettierung hervorgehen, so dass die EU-Bürger in der Lage sind, sich für eine ausgewogene Ernährung zu entscheiden.“
Hinsichtlich der Kennzeichnung nährwertbezogener Angaben würde die Richtlinie, wenn sie in dieser Form angenommen werden würde, folgendes einführen:
Diese Kennzeichnungsbestimmungen gelten für verarbeitete Lebensmittel und Getränke; nichtverarbeitete Lebensmittel wie Fleisch und Gemüse werden nicht erfasst.
Abgesehen von den verpflichtenden Angaben über sechs Nährstoffe auf der Verpackungsvorderseite sei es Sache der Mitgliedstaaten, selbst – gemeinsame mit Entscheidungsträgern – nationale Systeme für die Darstellung dieser Informationen zu entwickeln. Einzelne Mitgliedstaaten könnten sich daher entscheiden, der rein numerischen Darstellungsform ein visuelles Element beizufügen, wie beispielsweise ein Ampel-System
.
Alkoholische Getränke, außer gemischte Produkte (Alcopop), sind derzeit vom Vorschlag ausgenommen. Ein Kommissionsbeamter rechtfertigte diese Ausnahmeregelung für Wein, Bier und Spirituosen mit der ‚Komplexität der Herstellungsverfahren’ und einer ‚politische Wahl’.
Alkohol könnte jedoch nach fünf Jahren weiterer Beratungen nach Inkrafttreten der Richtlinie von dieser erfasst werden. Dies würde die Alkoholindustrie verpflichten, Angaben über den Kaloriengehalt ihrer Produkte zu machen.
Gesundheitskommissar Markos Kyprianou, sagte, die Reaktion der Entscheidungsträger vorwegnehmend: Er sei sich sicher, es werde Kritik auf beiden Seiten geben: von denjenigen, die wollten, dass mehr getan werde, sowie von denjenigen, die wollten, dass weniger getan werde. Tatsache sei, dass es ein ausgewogener Vorschlag sei. Er verbinde Verbraucherschutz, die Möglichkeit, dass Verbraucher eine sachkundige Entscheidung treffen könnten und den Schutz der Gesundheit.
Der Europaabgeordnete Horst Schnellhardt (EVP-ED) sagt: „Vieles von den Neuerungen ist fragwürdig und unpraktikabel und brächte nur zusätzliche Bürokratie und Kosten.“ Er kritisierte besonders die obligatorische Kennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite: „Ob die Informationen auf der Vorder- oder Rückseite angebracht sind, macht für den Verbraucher keinen Unterschied.“ Er erklärte: „Wer wissen will, was im Produkt drin steckt, der schaut auch auf die Rückseite.“ Schnellhardt fügte hinzu, „wie groß die einzelnen Schriftzeichen sind, das kann man nicht festlegen“. Mit der Festlegung der Größe der Schriftzeichen müsste mindestens eine Verringerung der Angaben einhergehen.
Die Vereinigung der Ernährungsindustrien der EU (CIAA) erklärte, sie habe einige erhebliche Bedenken: Wenn gleichzeitig die Möglichkeit freiwilliger nationaler Systeme bestehe, werde dies den Binnenmarkt wesentlich schwächen und folglich die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittel- und Getränkeindustrie. Zudem werde eine Herausbildung nationaler Systeme eher zu einer Verwirrung der Verbraucher führen, anstatt zu einer verbesserten Informiertheit selbiger.
Die CIAA denkt weiterhin, dass der Kommissionsvorschlag versuche, die Angaben auf der Verpackungsrückseite auf die Verpackungsvorderseite zu verlagern, indem sie die Angaben für sechs Elemente verpflichtend mache. Dies ignoriere, dass Verbraucher einfache Informationen benötigten, und es mangele in dieser Hinsicht an Flexibilität für kleinere Etiketten und kleinere Packungen. Bezüglich der Schriftgröße sagte die CIAA, dass Lesbarkeit von großer Bedeutung für die Hersteller sei; hier gehe es aber um mehr als nur um die Schriftgröße. Es gehe darum, die richtigen Informationen zur Verfügung zu stellen, und gleichzeitig tatsächliche Beschränkungen in Betracht zu ziehen, wie Verpackungsgröße und Platz für die Marke.
Auch für EuroCommerce, der Vertreter des Einzel-, Groß- und Außenhandels in Europa, ist der heute vorgelegte Vorschlag besorgniserregend. Die Organisation kritisiert besonders die Bestimmung der Schriftgröße auf drei Millimeter für alle verpflichtenden Angaben. Dies würde beträchtliche Kosten für die Lebensmittelindustrie, jedoch keinen Nutzen für den Verbraucher nach sich ziehen. Diese neue Bestimmung würde weiterhin zu einer Vergrößerung der Verpackungen führen, was gegenläufig sei zu den Bemühungen zahlreicher Akteure und zu den Initiativen der Kommission, Verpackungsmüll zu reduzieren, so der Generalsekretär von EuroCommerce, Xavier Durieu.
Durieu bedauert weiterhin, dass die freiwilligen Angaben von Nährwerten, die die Lebensmittelhändler der EU-Ernährungsplattform vorgeschlagen hätten, nicht genügend Zeit bekommen hätten, bevor die EU Gesetze erlasse, um zeigen zu können, dass dies funktionieren könne. Er forderte die Gesetzgeber auf, sich stärker auf Bildung zu konzentrieren, um die Bemühungen des kommerziellen Sektors zu unterstützen.
Der Europäische Verbraucherverband (BEUC) begrüßte die Vorhaben der Kommission, der Lebensmittelindustrie verbindliche Regelungen für die Nährwertkennzeichnung aufzuerlegen: Hiermit könne ein Beitrag zum Kampf gegen Fettleibigkeit geleistet werden. BEUC bedauert jedoch, dass die Kommission den Verbrauchern kein EU-weites Farbensystem anböte, womit sie auf den ersten Blick den Nährwertgehalt eines bestimmten Produktes einschätzen könnten.
Monique Goyens, Generalsekretärin von BEUC, sagte, um wirklich effektiv zu sein, müssten die zur Verfügung gestellten Informationen umfassend und leicht verständlich sein. In diesen Punkten seien eindeutig noch Verbesserungen notwendig.
Das European Heart Network (EHN) erkennt an, dass die Kommission intensiv daran gearbeitet habe, um den Forderungen der Gesundheitsorganisationen nach einem vereinfachten Nährwertkennzeichnungssystem auf der Verpackungsvorderseite gerecht zu werden. Die Organisation bedauert jedoch, dass die Kommission kein vereinheitlichendes, interpretatives Format - wie das Ampel-System - bestimmt hätte.
Susanne Logstrup, Direktorin des EHN, sagte, es sei schade, dass die Kommission davor zurückgescheut sei, ein Ampel-System vorzuschlagen. Britische Forschungsarbeiten hätten gezeigt, dass die Verbraucher ein solches System begrüßen würden, da dies ihnen helfen würde, sachkundige Entscheidungen zu treffen. EHN hätte bevorzugt, wenn die verbindliche Etikettierung auf der Verpackungsvorderseite Transfettsäuren als Teil der gesättigten Fette angezeigt hätte, sowie Zusatzzucker statt nur dem Gesamtzuckergehalt angegeben würde.
Die European Alcohol Policy Alliance (EuroCare) begrüßte die Aufnahme der gemischten alkoholischen Getränke (Alcopops) in den Vorschlag, bedauert jedoch die Entscheidung, nicht alle alkoholischen Getränke zu berücksichtigen. Mariann Skar, Generalsekretärin von EuroCare, sagte, dies stehe nicht in Einklang mit der Pflicht der Kommission, die Kohärenz zwischen Politiken zu verbessern, die einen Einfluss auf mit Alkohol im Zusammenhang stehenden Gefahren hätten, wie dies in der EU-Alkoholstrategie dargelegt sei. Die Vereinigung ist der Meinung, dass Verbraucher das Recht hätten, zu wissen, welche Inhaltsstoffe in alkoholischen Getränken enthalten seien, und welche Nährwerte diese besäßen.