Die Kommission hat am 30. Januar 2008 einen Vorschlag für eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen für die Lebensmittelkennzeichnung angenommen. Der Richtlinienvorschlag verbindet zwei frühere, separate Verordnungen: allgemeine Etikettierungsregelungen und Regelungen für die Kennzeichnung nährwertbezogener Angaben.
Gesundheitskommissar Markos Kyprianou, sagte: „Die Etikettierung von Lebensmitteln kann die Kaufentscheidungen der Verbraucher enorm beeinflussen. Unübersichtliche, überfrachtete oder irreführende Etiketten können dem Verbraucher mehr schaden als nutzen. Mit unserem heutigen Vorschlag wollen wir dafür sorgen, dass die wesentlichen Informationen in klarer und lesbarer Form aus der Etikettierung hervorgehen, so dass die EU-Bürger in der Lage sind, sich für eine ausgewogene Ernährung zu entscheiden.“
Hinsichtlich der Kennzeichnung nährwertbezogener Angaben würde die Richtlinie, wenn sie in dieser Form angenommen werden würde, folgendes einführen:
- wichtige nährwertbezogene Informationen müssen auf der Packungsvorderseite erscheinen, für: Energie, Gesamtfett, gesättigte Fettsäuren, Kohlehydrate, Zucker und Salz;
- das Etikett muss lesbar sein: die Schriftgröße muss mindestens 3 Millimeter betragen;
- auf der Verpackungsrückseite muss die empfohlene Tagesmenge (ETM) angegeben sein und den Durchschnittsbedarf an Energie für Männer und Frauen zwischen 19 und 50 Jahren, mit Normalgewicht und -gesundheit schätzen (derzeit sind die ETM für Kinder nicht verpflichtend anzugeben).
Diese Kennzeichnungsbestimmungen gelten für verarbeitete Lebensmittel und Getränke; nichtverarbeitete Lebensmittel wie Fleisch und Gemüse werden nicht erfasst.
Abgesehen von den verpflichtenden Angaben über sechs Nährstoffe auf der Verpackungsvorderseite sei es Sache der Mitgliedstaaten, selbst – gemeinsame mit Entscheidungsträgern – nationale Systeme für die Darstellung dieser Informationen zu entwickeln. Einzelne Mitgliedstaaten könnten sich daher entscheiden, der rein numerischen Darstellungsform ein visuelles Element beizufügen, wie beispielsweise ein Ampel-System.
Alkoholische Getränke, außer gemischte Produkte (Alcopop), sind derzeit vom Vorschlag ausgenommen. Ein Kommissionsbeamter rechtfertigte diese Ausnahmeregelung für Wein, Bier und Spirituosen mit der ‚Komplexität der Herstellungsverfahren’ und einer ‚politische Wahl’.
Alkohol könnte jedoch nach fünf Jahren weiterer Beratungen nach Inkrafttreten der Richtlinie von dieser erfasst werden. Dies würde die Alkoholindustrie verpflichten, Angaben über den Kaloriengehalt ihrer Produkte zu machen.



