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Der Mangel an Interfunktionalität von Systemen und Dienstleistungen, zum Beispiel elektronischen Krankenakten, Patientendokumenten und Notfall-Datensätzen wird als ernstzunehmendes Hindernis für eine allgemeine Übernahme von E-Health-Anwendungen in der EU eingeschätzt. Die Kommission hat eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema eingeleitet, die darauf abzielt, noch im Laufe des Jahres spezielle Leitlinien anzunehmen.
Die Vorstellung der Kommission über Interoperabilität von E-Health umfasst zwei Aspekte. Zusätzlich zur technischen Definition des Begriffs, der sich auf die Verknüpfung von Systemen und Informationsaustausch bezieht, will sie auch das Konzept zur Verbindung von Menschen, Daten und diversen Gesundheitssystemen anerkennen, wobei die relevanten sozialen, politischen, regulatorischen, unternehmerische, wirtschaftlichen sowie organisatorischen Faktoren in Betracht gezogen werden.
Der Aktionsplan der EU zu E-Health (2004) legt die Prioritäten der Union in diesem Bereich bis 2010 fest. Eine von ihnen ist die Entwicklung von vollständig kompatiblen Gesundheitssystemen in der gesamten EU.
Im Juni 2006 nahm die Abteilung der Kommission für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) eine neue Strategie
an, um die Umwandlung der europäischen Gesundheitssysteme entsprechend dem neuen politischen Rahmen der Kommission, i2010, zu fördern. Momentan entwirft die Abteilung Leitlinien für Good Practice zur Interoperabilität von E-Health.
Die Kommission hat am 16. Juli 2007 ihren Empfehlungsentwurf zur Interoperabilität von E-Health
angenommen und ihn zur informellen öffentlichen Anhörung
vorgelegt. Die Billigung einer endgültigen Empfehlung wird im Laufe des Jahres 2007 erwartet und soll zur Entwicklung eines „Europäischen Informationsraums zu Gesundheit“ vor Ablauf des Jahres 2015 führen.
Der Entwurf empfiehlt eine Reihe von Leitlinien für Good Practice bei der Interoperabilität von E-Health und schlägt mehrere Maßnahmen für die Mitgliedstaaten, Wirtschaftszweige und Verbände vor, die im Bereich von E-Health aktiv sind. Nach Angaben der Kommission ist die Empfehlung auch für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) von Bedeutung.
Der Entwurf schlägt folgende Maßnahmen vor:
Laut Kommission bestehe das letztendliche Ziel der Empfehlung darin, dazu beizutragen, dass mit den Bestimmungen befugtem medizinischen Personal ermöglicht werde, geführten Zugang zur den wichtigen Gesundheitsangaben über Patienten zu erhalten [so wie einschlägige Teile von elektronischen Krankenakten von Patienten, Patientendokumenten und Notfalldaten]. Dies setze die Zustimmung des Patienten voraus sowie den vollen Respekt für die Anforderungen zu Datenschutz und Sicherheit in ganz Europa.