Die Kommission hat als Auftakt für eine umfassende Reform des europäischen Verbraucherschutzes am 8. Februar 2007 das Grünbuch „Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz“ vorgelegt.
Laut Grünbuch bilde die Meinung der Verbraucher das Kernstück der Verbraucherschutzgesetzgebung. Ziel ist es, die acht zentralen Verbraucherschutzrichtlinien an die sich verändernden Märkte und technologischen Entwicklungen anzupassen, die Unstimmigkeiten in den Verbrauchergesetzen und Umsetzungsmaßnahmen der 27 EU-Mitgliedstaaten auszuräumen und die Vorschriften zu harmonisieren.
Bei der Vorstellung des Grünbuches betonte die neue Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, dass das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel gestärkt werden müsste, um das Internet zu einem attraktiven Markt ausbauen zu können.
„Derzeit gibt es keinen ausreichenden Verbraucherschutz im Internet, und komplexe Vorschriften stehen künftigen brillanten Geschäftsideen im Wege. Auf diese Herausforderungen müssen wir neue Antworten finden. Es ist zu überlegen, ob wir es uns leisten können, europaweit über 27 virtuelle Mini-Märkte zu verfügen, mit den entsprechenden Nachteilen für die Verbraucher, ihre Auswahlmöglichkeiten und den Preiswettbewerb“, so Kuneva.
Nach Angaben der Kommission fühlen sich die Verbraucher in der digitalen Welt noch nicht sicher genug, um deren volles Potenzial nutzen zu können. Nur 6% der Verbraucher in der EU tätigten derzeit grenzübergreifende Einkäufe im Internet, so die Kommission.



