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29. November 2009
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Kommission will Vertrauen der Verbraucher in Online-Handel stärken [DE][en][fr

Erschienen: Freitag 9. Februar 2007    | Aktualisiert: Freitag 16. Februar 2007   

Die von der Kommission angekündigte Anhörung zur Reform der europäischen Verbraucherschutzgesetzgebung befasst sich unter anderem mit dem Thema Online-Handel.

Hintergrund:

Die europäische Gesetzgebung zum Verbraucherschutz setzt sich aus acht zentralen Verbraucherschutzrichtlinien zusammen:

In den letzten Jahren ging die Entwicklung digitaler Technologien und digitaler Dienstleistungen, die von den Verbraucherschutzrichtlinien nicht erfasst sind, so schnell von statten, dass die Richtlinien nunmehr als veraltet gelten und eine Reformexternal notwendig ist.

Eine vergleichende AnalysePdf external über die Anwendung der Richtlinien in den EU-Mitgliedstaaten und über die unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften, unter anderem zu Handelshemmnissen oder daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen, wurde im Dezember 2006 vorgelegt. 

Die Kommission hat als Auftakt für eine umfassende Reform des europäischen Verbraucherschutzes am 8. Februar 2007 das Grünbuch „Die Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz“Pdf external vorgelegt.

Laut Grünbuch bilde die Meinung der Verbraucher das Kernstück der Verbraucherschutzgesetzgebung. Ziel ist es, die acht zentralen Verbraucherschutzrichtlinien an die sich verändernden Märkte und technologischen Entwicklungen anzupassen, die Unstimmigkeiten in den Verbrauchergesetzen und Umsetzungsmaßnahmen der 27 EU-Mitgliedstaaten auszuräumen und die Vorschriften zu harmonisieren. 

Bei der Vorstellung des Grünbuches betonte die neue Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, dass das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel gestärkt werden müsste, um das Internet zu einem attraktiven Markt ausbauen zu können. 

„Derzeit gibt es keinen ausreichenden Verbraucherschutz im Internet, und komplexe Vorschriften stehen künftigen brillanten Geschäftsideen im Wege. Auf diese Herausforderungen müssen wir neue Antworten finden. Es ist zu überlegen, ob wir es uns leisten können, europaweit über 27 virtuelle Mini-Märkte zu verfügen, mit den entsprechenden Nachteilen für die Verbraucher, ihre Auswahlmöglichkeiten und den Preiswettbewerb“, so Kuneva. 

Nach Angaben der Kommission fühlen sich die Verbraucher in der digitalen Welt noch nicht sicher genug, um deren volles Potenzial nutzen zu können. Nur 6% der Verbraucher in der EU tätigten derzeit grenzübergreifende Einkäufe im Internet, so die Kommission.

Positionen:

BUSINESSEUROPE unterstützt intensiv die Umsetzung von Prinzipien der besseren Rechtsetzung in der Verbraucherschutzgesetzgebung, weißt jedoch darauf hin, dass jeder Harmonisierungsvorschlag in diesem Bereich von einer umfassenden Folgenabschätzung begleitet werden sollte und auf die Vereinfachung und Klarstellung der bestehenden Vorschriften abzielen sollte.

Neue Marktentwicklungen, die Zersplitterung der Vorschriften und mangelnde Konsistenz zwischen den verschiedenen Richtlinien hätten dazu geführt, dass eine Reform des Verbraucherschutzrechtes unverzichtbar geworden sei, sagte der Europaabgeordnete Malcolm Harbour (EVP-ED). Jedoch gehe es nicht nur um die Garantie die Verbraucherrechte, es müsse auch sichergestellt werden, dass die Unternehmen von einem vorhersehbareren Regelungsumfeld profitieren können und leichter europaweiten Handel betreiben können, so Harbour. Jede neue europäische Gesetzgebung müsse - anstelle überregulierend zu wirken - auf den Prinzipien der kleinstmöglichen Harmonisierung und der gegenseitigen Anerkennung beruhen, forderte der Europaabgeordnete.

Der Europäische Verbraucherverband (BEUC) begrüßte insbesondere den Hinweis darauf, dass die Grundlagen des acquis communautaire auch auf die digitale Welt Anwendung finden sollen, da die Verbraucher derzeit nur über wenige oder keine Rechte in der digitalen Welt verfügten, so BEUC. Der Verband würde es auch befürworten, wenn die neuen Rechtsvorschriften flexibel genug wären, um auf neue Probleme in Verbindung mit den Märkten der Zukunft reagieren zu können. Die Frage sei, ob ein solches Ergebnis durch maximale Harmonisierung erreicht werden könne, so BEUC.  

Nächste Schritte:

  • Bis zum 15. Mai 2007 können die Stakeholder ihre Positionen zu dem Grünbuch der Kommission mitteilen. Die Ergebnisse der Anhörung werden die Grundlage für die Reform des Verbraucherrechtes bilden.

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Genon Jensen, Executive Director, Health and Environment Alliance
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