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Patientenmobilität [DE]

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Veröffentlicht 03. Juni 2004, aktualisiert 08. Februar 2010

Die Gesundheitssysteme fallen weiterhin in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten. Jedoch können Unionsbürger Gesundheitsleistungen in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen. Dies hat der Europäische Gerichtshof in mehreren Entscheidungen festgelegt. Größere Patientenmobilität hat Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen, jedoch können bessere Koordination der nationalen Gesundheitspolitiken und Zusammenarbeit auf europäischer Ebene Vorteile für den einzelnen Patienten und die Gesundheitssysteme im Allgemeinen mit sich bringen.

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Zusammenfassung

Die Binnenmarktvorschriften führen dazu, dass immer mehr EU-Bürger Gesundheitsleistungen in einem anderen EU-Land in Anspruch nehmen.  – vor allem in Grenzregionen. 

Der Ministerrat Gesundheit hat 2002  beschlossen, die Zusammenarbeit im Bereich der Patientenmobilität zu stärken, um den Zugang zu hochwertigen Gesundheitsleistungen zu fördern und gleichzeitig die finanzielle Nachhaltigkeit der Gesundheitswesen in der EU sicherzustellen. Nach Aufforderung durch den Ministerrat hat die Kommission 2003 eine hochrangige Gruppe einberufen, um einen Reflexionsprozess über Patientenmobilität und Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung in der EU anzustoßen.

Bei der letzten Sitzung  dieser Reflexionsgruppe, bestehend aus EU-Gesundheitsministern und anderen Entscheidungsträgern, im Dezember 2003 wurden mehrere Empfehlungen geäußert zu der Inanspruchnahme und dem Angebot von Gesundheitsleistungen, zu dem Ärzte- und Pflegepersonal,  europäischen Referenzzentren, Evaluierung der Gesundheitstechnologie, Information und E-Gesundheit, Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen und Patientensicherheit.  Die meisten dieser Empfehlungen flossen in die Kommissionsmitteilung  über Patientenmobilität im April 2004 ein. 

Die vor den Europäischen Gerichtshof gebrachten Fälle (Kohll und Decker 1998, Smits und Peerbooms, und Vanbraekel 2001, Müller-Fauré und van Riet, und Inizan 2003 sowie kürzlich im Mai 2006 der Fall Watts) haben bestätigt, dass Patienten in gewissen Fällen das Recht haben, Gesundheitsprodukte und Leistungen in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen und die entstandenen Kosten von ihrer eigenen Krankenversicherung einzufordern.

Debatte

Nach dem Reflexionsprozess 2003 veröffentlichte die Kommission im April 2004 die Mitteilung  Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union. Darin wird betont, dass es einer europäischen Strategie bedarf, „die sicherstellt, dass die Bürger auf Wunsch ihr Recht auf Versorgung in anderen Mitgliedstaaten wahrnehmen können. Außerdem sollte die Zusammenarbeit in Europa dazu beitragen, dass die Gesundheitssysteme die Herausforderungen, vor denen sie stehen, gemeinsam besser bewältigen können.“ 

Die Mitteilung unterstreicht, die Inanspruchnahme der gesundheitlichen Versorgung hänge von der Qualität, Verfügbarkeit und Angemessenheit der verschiednen Dienstleistungen ab. Die Bürger haben deshalb das Recht auf Informationen über gesetzliche Bestimmungen bezüglich des Zugangs zu Gesundheitsleistungen im EU-Ausland und über die Rückerstattung der Kosten im Falle von in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch genommener Versorgung. 

Die Kommissionsmitteilung zur Patientenmobilität macht konkrete Vorschläge, unter anderem in diesen Bereichen:

  • Europäische Zusammenarbeit zur besseren Nutzung von Ressourcen (Entwicklung einer besseren Kenntnis der Patientenrechte und -pflichten, systemübergreifende Nutzung freier Kapazitäten und grenzübergreifende Gesundheitsversorgung, Freizügigkeit der Gesundheitsberufe, Ermittlung und Vernetzung europäischer Referenzzentren und Koordinierung der Bewertung neuer Technologien im Gesundheitswesen)
  • Informationsbedarf von Patienten, Leistungserbringern im Gesundheitswesen und politischen Entscheidungsträgern (Strategie zur Information über Gesundheitssystme, Datenschutz, E-Gesundheit)
  • Europäischer Beitrag zu den Gesundheitszielen (verbesserte Integration der Gesundheitsziele in alle EU-Politikbereiche und Maßnahmen, Einrichtung eines Forums zur Unterstützung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung)
  • Reaktion auf die Erweiterung durch höhere Investitionen in das Gesundheitswesen und dessen Infrastruktur.

Diese Mitteilung ist Teil einer breit angelegten Strategie zur Mobilität von Patienten. Eine eigene Mitteilung über die verstärkte Nutzung der „Offenen Koordinierungsmethode“ in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege wurde ebenfalls im April 2004 vorgelegt. Hier werden Vorschläge über eine europäische Zusammenarbeit zur Unterstützung der einzelstaatlichen Strategien für eine zugängliche und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege gemacht. 

Eine weitere Mitteilung vom April 2004 befasst sich mit einem ‚Aktionsplan zur E-Gesundheit’, der innerhalb eines europäischen Raums für elektronische Gesundheitsdienste, Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen soll, um den Zugang zur Versorgung sowie ihre Qualität und Wirksamkeit zu verbessern.

Die nationalen Gesetze der Mitgliedstaaten erlauben in der Regel keine Gesundheitsleistungen im Ausland. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jedoch eine Neueinschätzung dieser Praktiken erzwungen. Mehrere Gerichtsurteile haben bereits folgendes festgestellt:

  • Gesundheitsleistungen (außerhalb eines Krankenhauses), auf die man in seinem Heimatland Anspruch hat, können ohne vorherige Genehmigung in einem anderen Mitgliedstaat beansprucht werden. In diesem Fall werden die Kosten im gleichen Umfang wie im Heimatland erstattet.

  • Krankenhausbehandlungen, auf die man in seinem Heimatland Anspruch hat, können in einem anderen Mitgliedstaat beantragt werden, wenn man hierfür die Genehmigung seiner Krankenversicherung erhalten hat. Eine Versorgung kann angestrebt werden, wenn das eigene Gesundheitssystem einem nicht die gleichen Leistungen innerhalb eines medizinisch vertretbaren zeitlichen Rahmens bezogen auf die Gesundheitssituation erbringen kann. Die Kosten werden mindesten bis zur Obergrenze des eigenen Gesundheitssystems ersetzt.

  • Patienten, die im Ausland medizinische Behandlung beanspruchen wollen, können sich an die Gesundheitsbehörden in ihrem Heimatland wenden, um Informationen darüber zu bekommen, wie Genehmigung für Behandlungen in anderen Mitgliedstaaten erteilt werden und die geltenden Regeln für Rückerstattung und wie sie gegen Entscheidungen Einspruch erheben können.

Stellungnahmen

Der Europaabgeordnete John Bowis betonte, Patientenmobilität hänge mit den Rechten des Einzelnen zusammen -  damit, wie der Patient einen Durchblick erlange und herausfinden könne, welche seine momentanen und zukünftigen Rechte seien, aber auch damit, wie Krankenversicherungen mit nicht eingeplanten Anforderungen, Kosten und Rückerstattungsprozeduren zurechtkämen. 

Bowis wies auch darauf hin, dass implizit die Gefahr bestehe, dass wenn Politiker, Regierungen, Kommission und Ministerrat keine Lösung fänden, die Gerichte dies übernehmen würden. Es spräche für ein eigenartiges Demokratieverständnis, wenn die Lösungsfindung den Gerichten überlassen würde. Er zöge es vor, wenn die Politiker, Regierungen und die Kommission die Verantwortung, Begründung, Umsetzung und Auslegung der Politik übernehme, und die Gerichte hinter ihnen stehen würden, jedoch nicht im Vordergrund.

Die Europaabgeordnete Françoise Grossetete betonte, es sei wichtig sicherzustellen, dass alle Unionsbürger EU-weit Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdienstleistungen haben. Dies sei bisher nicht der Fall.

Der Ständige Ausschuss Europäischer Ärzte (CPME) will die Mobilität von Leistungserbringern mit Hilfe einer gut funktionierenden Richtlinie über die Anerkennung von Qualifikationen fördern. Dies sei eine Voraussetzung für Patientenmobilität, so CPME. Der Ausschuss befürwortet ebenfalls gemeinsame Qualitätsstandards von Gesundheitsdienstleistungen, vor allem im Bereich der Patientensicherheit und fordert ein hohes Leistungsniveau von allen Leistungserbringern durch Zusammenarbeit in dem Bereich der beruflichen Weiterbildung.

Der Zusammenschluss der Apotheker der Europäischen Union (PGEU) wies darauf hin, dass die Richtlinie über die berufliche Anerkennung, die Apotheker und Ärzte umfasst, Apotheker verpflichte Rezepte einzulösen, die in anderen Mitgliedstaaten, in denen keine Harmonisierung der Rezepte vorgeschrieben sei, ausgestellt wurden.

Der Generaldirektor der GD Gesundheit und Verbraucherschutz Robert Madelin unterstrich, dass Patientenmobilität erstens eine Sache von Rechten, zweitens von Gesundheit, drittens von Geld und viertens von Governance sei.

Dorjan Marusic vom slowenischen Gesundheitsministerium betonte, dass öffentliche Gesundheitsdienstleistungen auf Solidarität, Gleichberechtigung und allgemeinem Zugang basieren müssten. Dies sei der Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Gesundheitsdienstleistungen. Negative Konsequenzen wie eine Gefährdung der finanziellen Stabilität der nationalen Systeme müssten vermieden werden. Marusic fügte hinzu, dass Patientenmobilität den Zugang zu besseren Gesundheitsleistungen sichern werde, da die Patienten besseren Zugang zu spezialisierten Versorgung erhielten. Ihrer Auffassung nach werde die Wettbewerbsfähigkeit ebenfalls gestärkt, da nun Vergleiche gezogen werden könnten zwischen unterschiedlichen Mitgliedstaaten. Dies wäre ein Ansporn dazu, medizinische Ressourcen rationaler einzusetzen.

Britische und niederländische Regierungsbeamte gaben anlässlich eines Treffens bekannt, dass sie die Schaffung eines ständigen Forums, um EU-weite Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitsversorgung zu fördern und den Einfluss der EU auf die Gesundheitssysteme zu überwachen, befürworten. Falls erforderlich sollte das Forum auch Vorschläge gemacht werden. Die Regierungsbeamten betonten auch, dass die Gesundheitsminister in Entscheidungen über Patientenmobilität das letzte Wort haben sollten.

Die Internationale Vereinigung von Gegenseitigkeitsgesellschaften (International Association of Mutual Health Funds – AIM) ist nicht überzeugt, dass die Öffnung der Grenzen und das Recht auf freie Bewegung für Güter und Dienstleistungen ausreichen, um Patientenmobilität zu fördern und forderte zusätzliche Koordinierungsmaßnahmen. Krankenversicherungen hätten zwei grundlegende Interessen:  die Qualität der Versorgung ihrer Versicherungsnehmer sicherzustellen und eine kosteneffiziente Nutzung ihrer Finanzmittel zu garantieren.

Das Europäische Bündnis für öffentliche Gesundheit (EAOG) bedauerte, der hochrangige Reflexionsprozess sei eine verpasste politische Möglichkeit gewesen, die Kompetenz der EU im Gesundheitsbereich neu zu definieren und zu stärken. EAOG sei ebenfalls aufgefallen, dass keine Vertreter der europäischen Bürger an den hochrangigen Diskussionen teilgenommen hätten. 

Siehe auch die Abschrift (in Englisch) der öffentlichen Anhörung des Parlaments zur Patientenmobilität in der EU.

Zeitplan

  • Frühjahr 2006: Öffentliche und private Gesundheitsfürsorge ist in der Dienstleistungsrichtlinie  ausgeklammert.
  • Juni 2006: Die Ergebnisse des Europe4Patients-Projekts „Patient  Mobility in the European Union - Learning from experience “ werden veröffentlicht.
  • Oktober 2006:  Die Kommission nimmt eine Mitteilung zur Konsultation hinsichtlich der Errichtung eines EU-Rahmens über Gesundheitsdienstleistungen an, um den grenzübergreifenden Zugang zu sicherer, qualitativer und effizienter Versorgung zu gewährleisten (siehe Zusammenfassung der Antworten auf die Konsultation).
  • 4. bis 10. Oktober 2006: Das neunte europäische Gesundheitsforum in Gastein  befasst sich mit dem Thema Gesundheit ohne Grenzen.
  • 2. Juli 2008: Die Kommission wird einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Rechte von Patienten bei der grenzübergreifenden Gesundheitsversorgung vorlegen. Dieser Vorschlag wird Teil eines überarbeiteten Pakets der Sozialagenda sein. 

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