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Streit um grenzübergreifende Gesundheitsversorgung [DE]

Veröffentlicht 17. Juli 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Ein jüngster Vorschlag, die Rückerstattung von Gesundheitsleistungen, die europäische Bürger in anderen EU-Ländern in Anspruch nehmen, zu vereinfachen, sei erst der Anfang einer langen Diskussion. Dieser Ansicht ist ein hochrangiger Kommissionsbeamter, da deutsche Diplomaten angekündigt hatten, sie könnten die Rechtsgrundlage des Richtlinienentwurfs anfechten.

Diese Warnung wurde während einer Stakeholder-Debatte über den jüngsten Kommissionsvorschlag über die Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung laut, die am 15. Juli 2008 im Parlament stattfand.

Robert Madelin, der Generaldirektor der GD Gesundheit und Verbraucherschutz ist der Ansicht, dass frühe Diskussionen über den Richtlinienentwurf erst den Anfang eines langen Streits darstellten. Gleichzeitig hatte er Schwierigkeiten, den Vorschlag gegen Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Durchführbarkeit des Systems zu verteidigen. Andere wiesen auf die Kluft hin, die der Vorschlag zwischen Arm und Reich schaffen könnte.

In einem Jahrzehnt wolle er zurückblicken und sehen, wie weit man gekommen sei, sagte Madelin und deutete an, dass die Diskussionen über die Angelegenheit mehrere Jahre andauern könnten. Der Richtlinienentwurf fasse nur die Rechte zusammen, über die das Gericht bereits entschieden habe, sagte der EU-Beamte. Dies sei nicht das Ende der Welt, wie es von einigen Gesundheitsmanagern dargestellt werde, fügte er hinzu.

Stellungnahmen: 

Dennoch brachte ein Vertreter eines Mitgliedstaats das größte Hindernis für verbesserte Patientenmobilität in Europa zur Sprache. Er behauptete, die Annehmbarkeit einer europäischen Rechtssprechung als Grundlage für eine Richtlinie sei fragwürdig; stattdessen könnte eine strengere Grundlage ins Auge gefasst werden.  

Irene Wittmann-Stahl, Leiterin des Referats Gesundheit der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU sagte, es blieben zahlreiche Fragen zu klären, ehe der Rat seine eigene Meinung zur Richtlinie bilden könne. Darunter folgende:

  • Rechtssicherheit
  • Wird die Rechtssprechung des EGH als Ausgangspunkt für die Richtlinie akzeptiert oder sollte man sie strenger gestalten?
  • Wer sollte geschützt werden? Einzelne Patienten oder Gesundheitssysteme, die die Pflicht haben, gleichberechtigten Zugang zu Behandlungen zu garantieren?
  • Wie könnte die Frage der nationalen Kapazität für die Handhabung von Patientenrechten gelöst werden, die in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich ist?
  • Ab welchem Zeitpunkt werden die Rechte der Mitgliedstaaten nicht mehr gewahrt? (Vgl. Artikel 152 des Vertrags, der den Mitgliedstaaten die Befugnis garantiert, die Gesundheitsversorgung zu organisieren und zu leisten)
  • Akzeptieren Mitgliedstaaten trotz Artikel 152, dass die vier Freiheiten des Binnenmarktes auch für die Gesundheitsversorgung gelten?
  • Wie steht es mit der Subsidiarität im Hinblick auf die Patientenmobilität?
  • Sind die Mitgliedstaaten einverstanden, dass die Richtlinie mehr Rechte auf EU-Ebene schafft?

Wenn er in die Zukunft blicke, sagte der Europaabgeordnete Miroslav Mikolášik (EVP-ED, Slowakei), könnte die Richtlinie so einschränkend sein, dass sie nicht wirkungsvoll sei.

Indessen behauptete die Europaabgeordnete Avril Doyle (EVP-ED, Irland), dass die Richtlinie ein Freibrief für wohlhabende Bürger sei, Gesundheitsversorgung im Ausland in Anspruch zu nehmen, da die Bürger ihre Behandlung zunächst selbst zahlen müssten – was für die ärmeren Bevölkerungsschichten unmöglich sei. Daher, so Doyle, würde sie eher zu Ungleichheit als zu Gleichheit führen.

„Wir befürchten, dass die Richtlinie, die wir grundsätzlich begrüßen, nicht funktionieren kann und die beabsichtigten Vorteile weder für Patienten noch für die Leistungserbringer generieren kann“,  sagte Marc Schreiner von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Er zweifelt am gesamten Kommissionsvorschlag und der Weise, auf die der Entwurf beabsichtigt, Rückerstattungen für die gleiche oder ähnliche Gesundheitsversorgung im Ausland entsprechend nationaler Standards für gleichwertige Behandlung sicherzustellen. 

Schreiner bezieht sich auf die Ergebnisse eines EU-finanzierten Projektes (HealthBasket), das aufzeigte, dass die Gesundheitsdienstleistungen in den 27 Mitgliedstaaten nicht vergleichbar sind (und dass der Zugang zu unterschiedlichen Behandlungen und deren Kosten sehr unterschiedlich sind). Schreiner behauptet, bevor man nicht wüsste, wie viel Geld der Beitragszahler beispielsweise auf bestimmte Leistungen wie Zahnversorgung oder eine künstliche Hüfte verwendet würde, sei es nicht möglich, ein Rückerstattungssystem zu schaffen, wie es die Kommission vorschlägt.

Das Hauptproblem dieser Richtlinie sei, dass die nationalen Gesundheitssysteme nicht vergleichbar seien, das Rückerstattungssystem nicht funktionieren könne und die Richtlinie daher nicht wirksam sei, so Schreiner. „Weil man die Gesundheitssysteme offensichtlich nicht miteinander vergleichen kann, haben einige bereits vorgeschlagen, europäische Leistungspakete zu schnüren, die für jeden Bürger zugänglich sind und bei denen die Preise für die Leistungen einheitlich wären. Das allerdings würde klar die Kompetenzen der EU überschreiten“, kommentiert Schreiner. 

Der Generaldirektor der Abteilung Gesundheit und Verbraucherschutz der Kommission, Robert Madelin, stimmte einigen von Schreiners Kommentaren zu. Referenzdaten für die Kosten seien zukünftig nötig, um zu wissen, wie viele Euros der Steuerzahler benötigt werden, um eine Hüfte zu ersetzen. Madelin zufolge könnten solche Daten nicht zusammengetragen werden, da bislang keine Kooperation auf diesem Gebiet bestehe.

Nächste Schritte: 
  • September 2008: Umfassende Prüfung der Richtlinie durch den Rat.

  • Die Chancen sind gering, dass die die Richtlinie während der Barroso-Kommission das Mitentscheidungsverfahren passieren wird. Die erste Lesung im Parlament könnte noch im kommenden Frühjahr stattfinden, nach der Europawahl im Juni 2009 müssten die Lesungen allerdings von vorne beginnen und neue Berichterstatter müssten ernannt werden.

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