Am 14. Juni 2006 hat der deutsche Verbraucherschutzminister Horst Seehofer bekannt gegeben, dass seine Regierung dem wachsenden Druck des EuGH nachgeben und die Tabakwerbung verbieten wird. „Der Nichtraucherschutz ist mir ein besonderes Anliegen. So wie mit den Bundesressorts vereinbart, werden wir ein nationales Gesetz unverzüglich zur Umsetzung der EU-Tabakwerberichtlinie in den Bundestag einbringen“, sagte er in einer Pressemitteilung.
Seehofer betonte, dass die Klage beim Europäischen Gerichtshof von der Schröder-Regierung eingereicht worden sei, welche letztes Jahr abgewählt wurde. Abgesehen von dem Vorhaben das Verbot einzuführen, plane die derzeitige Regierung nicht die Klage gegen das Verbot der Tabakwerbung zurückzuziehen, sagte er. Er begründete die Klage damit, dass die Bundesregierung den Standpunkt vertrete, dass die EU mit dem Erlass dieser Regelungen ihre Kompetenzen aus dem EG-Vertrag überschritten hätte und somit die Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten in einigen Rechtsbereichen verletzt habe. „Es ging bei dieser Klage nie darum, den Nichtraucherschutz zu blockieren, sondern immer um die Frage der Regelungskompetenz zwischen der EU und den Mitgliedstaaten“, sagte Seehofer.



