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Tabakwerbung: Deutschland gibt Druck aus Brüssel nach [DE]

Veröffentlicht 15. Juni 2006 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Nach der Empfehlung des Generalanwalts, Deutschlands Antrag auf teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie über Tabakwerbung abzulehnen, will Deutschland die Richtlinie nun doch umsetzen.  

Am 14. Juni 2006 hat der deutsche Verbraucherschutzminister Horst Seehofer bekannt gegeben, dass seine Regierung dem wachsenden Druck des EuGH nachgeben und die Tabakwerbung verbieten wird.  „Der Nichtraucherschutz ist mir ein besonderes Anliegen. So wie mit den Bundesressorts vereinbart, werden wir ein nationales Gesetz unverzüglich zur Umsetzung der EU-Tabakwerberichtlinie in den Bundestag einbringen“, sagte er in einer Pressemitteilung.

Seehofer betonte, dass die Klage beim Europäischen Gerichtshof von der Schröder-Regierung eingereicht worden sei, welche letztes Jahr abgewählt wurde.  Abgesehen von dem Vorhaben das Verbot einzuführen, plane die derzeitige Regierung nicht die Klage gegen das Verbot der Tabakwerbung zurückzuziehen, sagte er.  Er begründete die Klage damit, dass die Bundesregierung den Standpunkt vertrete, dass die EU mit dem Erlass dieser Regelungen ihre Kompetenzen aus dem EG-Vertrag überschritten hätte und somit die Souveränitätsrechte der Mitgliedstaaten in einigen Rechtsbereichen verletzt habe.  „Es ging bei dieser Klage nie darum, den Nichtraucherschutz zu blockieren, sondern immer um die Frage der Regelungskompetenz zwischen der EU und den Mitgliedstaaten“, sagte Seehofer.

Stellungnahmen: 

Markos Kyprianou, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, sagte, dass er Deutschland vor den EuGH bringen wird, sollte sich das Land auch weiterhin weigern die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen (s. EurActiv, 19. April 2006).  Hierdurch versucht er den Druck auf Deutschland auch weiterhin aufrecht zu erhalten.

Nächste Schritte: 

Am 28. Juni 2006 wird die Kommission über die weiteren Maßnahmen entscheiden.

Hintergrund : 

Die Richtlinie 2003/ 33/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen verbietet Tabakwerbung in Presse, Rundfunk und Internet in ganz Europa.  Des Weiteren wird die Tabakwerbung auf internationalen Sportevents gesetzlich verboten.  Das Sponsoring von Events auf lokaler Ebene soll auch weiterhin erlaubt sein, wenn alle Teilnehmer aus nur einem Mitgliedstaat kommen.  Die Werbung in Kinos und auf Plakatwänden sowie die Vertriebspolitik der Unternehmen fallen nicht unter diese Richtlinie.  Im Fernsehen wurde Tabakwerbung, im Rahmen der Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen, bereits 1990 verboten.

Deutschland, Spanien, Luxemburg, Tschechien und Ungarn sind die einzigen Staaten, die die Richtlinie über Tabakwerbung noch nicht in nationales Recht umgesetzt haben.

Im September 2003 stellte die deutsche Regierung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Antrag, die Richtlinie auf ihre Gültigkeit zu überprüfen, mit der Begründung die EU habe mit der Verabschiedung der Richtlinie ihre Kompetenzen im Bereich der Binnenmarktpolitik des EG-Vertrags (Art. 95) überschritten.  Deutschland ist der Ansicht, dass die gewählte rechtliche Basis der Richtlinie unzulässig sei und hatte daher auch weiterhin Tabakwerbung in Presse und Internet zugelassen.

In einem Parallelverfahren haben die Eigentümer der Formel-1 Strecke Nürburgring bei der ersten Instanz des EuGH Einspruch eingelegt, mit der Begründung das Verbot gegen Tabaksponsoring würde rechtswidrig wirtschaftlichen Schaden anrichten.

Am 14. Juni 2006 hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes  dem Gericht empfohlen, den Antrag der deutschen Regierung, die Richtlinie vom Mai 2003 über Werbung und Sponsoring von Tabakerzeugnissen in allen Medien außer Fernsehen teilweise für nichtig zu erklären, abzulehnen.  Nach Ansicht  des Generalanwalts war die rechtliche Basis für diese Richtlinie gegeben.  

Der EuGH ist an die Empfehlung des Generalanwaltes nicht gebunden, folgt dieser allerdings in den meisten Fällen.  Die Rich

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