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Stellenangebot registrierenEin langerwarteter Vorschlag zur Bestimmung der Umstände, unter denen Patienten in der EU rechtmäßig im Falle von Behandlungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat versichert sind, könnte entweder erneut entworfen, verworfen oder abgeschwächt werden.
Gesundheitssysteme fallen vornehmlich in den Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten. In einigen Fällen, wie durch mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt, können EU-Bürger Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat wahrnehmen, wobei die Kosten von der eigenen, heimischen Krankenversicherung übernommen werden.
In einigen Fällen könnte es sein, dass die medizinische Versorgung, beispielsweise bei seltenen Krankheiten oder wenn besondere Behandlungsformen erforderlich sind, in einem anderen Mitgliedstaate besser gewährleistet ist. Dies könnte auch bei Krankheitsfällen in Grenzregionen zutreffen, wo die naheste und am besten geeignete Einrichtung sich in einem anderen Land befindet.
Gesundheitsdienstleistungen waren aus der Dienstleistungsrichtlinie vom Frühjahr 2006 – der so genannten Bolkestein-Richtlinie – ausgenommen. Aber die vielen Entscheidungen des EuGH zeigen, dass sie als eine wirtschaftliche Tätigkeit verstanden werden sollten und dass das Gemeinschaftsrecht zutrifft.
Um in dieser Angelegenheit Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, ebenso wie um die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gesundheitssystemen zu unterstützten, hat die Kommission entschieden, einen EU-weiten Rahmen zu schaffen, um einen grenzübergreifenden Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen zu ermöglichen.
Eine Konsultation
wurde im Herbst 2006 organisiert (siehe Kurzbericht über die Antworten
).
Nach zahlreichen Verzögerungen wurde der Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie für grenzüberschreitende Gesundheitspflege in der EU aufgrund interner Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Kommission und starker Kritik seitens einiger Europaabgeordneter am 19. Dezember 2007 abermals fallen gelassen.
Einige Kabinette in der Kommission haben Bedenken hinsichtlich des Vorschlags. Hierzu zählt auch das von Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission und Zuständige für institutionelle Beziehungen. Laut Joseph Hennon, Wallströms Sprecher, habe die Vizepräsidentin wahrgenommen, dass der Vorschlag seitens der beiden anderen EU-Institutionen – Parlament und Rat – nicht genügend Unterstützung erfahre, um endgültig angenommen werden zu können.
Wallström sei der Meinung, so Hennon, dass der Vorschlag stärker durchdacht werden müsse, besonders im Hinblick auf die Rückerstattungsregelungen und deren Konsequenzen. Er fügte hinzu, die Kommission sei aufgefordert worden, den Vorschlag zu überarbeiten.
Ein Vertreter einer Stakeholderholder-Organisation im Bereich Medizin stimmte Wallström zu: Die Folgenabschätzung vom Herbst 2007 habe ihren Zweck nicht erfüllt, da die Folgen nicht eingeschätzt werden könnten. Zudem müsse man sich bewusst sein, dass der Vorschlag, wie er derzeit formuliert sei, die Kluft zwischen Arm und Reich vergrößern würde, da es sich nicht jeder leisten könne, für Gesundheitsdienste im Voraus zu zahlen und auf die Rückerstattung zu warten.
Der Vertreter fügte hinzu, dies sei auch ein Problem zwischen den armen und den reichen EU-Mitgliedstaaten. Die Kosten für Gesundheitsdienste variierten stark innerhalb der EU. Daher sei es für reiche Länder leichter, für billigere Pflegedienste im Ausland aufzukommen, als für arme Länder, die Kosten für teure Dienste in reicheren Ländern zu übernehmen.
Einer der Gründe für die Aufschiebung des Vorschlags betrifft Bedenken, dass er als ‚zweite Bolkestein-Richtlinie’ verstanden werden könnte. Der Zeitpunkt wäre politisch denkbar ungünstig, da die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags bevorsteht, und Uneinigkeit – einmal mehr – die institutionellen Reformen der EU gefährden könnte.
Eine weitere Quelle bestätigte, dies sei der Grund, warum auch Kommissionspräsident Barroso den Vorschlag aufschieben wolle. Die Vorlage einer ‚erläuternden Mitteilung’ zum jetzigen Zeitpunkt würde dazu führen, den Gesetzesvorschlag bis zur nächsten Kommission hinauszuzögern.
Eine diplomatische Quelle gestand ein, dass der Vorschlag politisch gesehen eine schwierige Angelegenheit sei. Er sei der Bolkestein-Richtlinie in gewisser Weise ähnlich, und diese habe 2005 zu Demonstrationen geführt. Der Diplomat sagte, einige nutzten den Vorschlag nur als einen ‚politischen Pfand’ und übertrieben, was die Gefahren betreffe. In der Richtlinie gehe es nicht um die Liberalisierung der Gesundheitsdienstleistungen. Es gehe darum, die Umstände zu bestimmen, unter denen Menschen rechtmäßig durch ihre nationalen Gesundheitssysteme im Fall von Behandlungen im Ausland versichert seien.
Er sagte weiter, dass die Kommission von Anfang an transparenter hätte vorgehen sollen; sie hätte den Vorschlag frühzeitiger vorlegen und somit Diskussion früher einleiten sollen.
Die meisten Mitgliedstaaten scheinen die Idee einer Rahmenrichtlinie zu unterstützen. Sie bestehen jedoch auf eine Reihe von Bedingungen. Schweden ist beispielsweise eines der Länder, das den Kommissionsvorschlag befürwortet; die ablehnende Haltung von Kommissarin Wallström hat im Land zu heftiger Kritik geführt.
Die Kommission könnte schlussendlich in Erwägung ziehen, die schwierigsten Fragen – wie die Rückerstattungsregelungen – aus dem Entwurf zu entfernen, und sie stattdessen Gegenstand einer Mitteilung zu machen. Die Quelle sagte, dies sei etwas, das die Rahmenrichtlinie ihres Wesens beraube.
Laut einer Kommissionssprecherin soll der Vorschlag noch immer Anfang 2008 vorgelegt werden.
Poul Nyrup Rasmussen, Vorsitzender der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE), hat davor gewarnt, wenn die Kommission die Richtlinie in ihrer derzeitigen Form vorlege, werde dies zu einem politischen Chaos in einigen Mitgliedstaaten führen, da die politische Lage momentan – aufgrund der Ratifizierung des Vertrags und den bevorstehenden Europawahlen 2009 – prekär sei.
Der Europaabgeordnete Jules Maaten (ALDE) sagte, hier gehe es um das Recht der Patienten. Patienten sollten, wenn notwendig, das Recht auf Behandlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, und sich dabei nicht um Kosten, Sicherheit und Qualität sorgen müssen. Was auch immer die Sozialdemokraten sagten, dies werde keine zweite Bolkestein-Richtlinie sein.
Der Europaabgeordnete Graham Watson (ALDE) sagte, das Argument einiger, die Richtlinie könne nicht vor Ende der Amtszeit der derzeitigen Kommission 2009 zum Abschluss gebracht, sei eine schlechte Ausrede für Untätigkeit.
Der Europaabgeordnete Andreas Schwab (EVP-ED/D) kritisierte die undurchsichtige und irreführende Kommunikationspolitik der Kommission im Hinblick auf die Richtlinie: Wenn den Ankündigungen der Kommission nicht mehr vertraut werden könne, sei dies eine Schande für Europa und für die Glaubhaftigkeit der europäischen Institutionen im Allgemeinen. Schwab fügte hinzu, es sei sehr überraschend, dass sich Margot Wallström scheinbar dafür einsetze, dass die Vorlage des Vorschlags aufgeschoben werde. Die Kommissarin befürworte strengere Verpflichtungen für Patienten, um eine Erlaubnis für eine stationäre Behandlung im Ausland zu erlangen, so Schwab.
Die European Public Health Alliance (EPHA) begrüßt eine Initiative der Europäischen Kommission, mit welcher die Rechte der Patienten gestärkt würden und die für mehr Klarheit über den Zugang zu Gesundheitsdiensten überall in der EU sorge. Die EPHA fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der Vorschlag in Einklang stehe mit den gemeinsamen Werten und Grundsätzen für Gesundheitssystem, auf die sich die Mitgliedstaaten 2006 geeinigt hatten. Wichtig sei, die Grundsätze hinsichtlich einer Allgemeingültigkeit der Gesundheitsdienste, dem Zugang zu qualitativer Pflege, Gleichheit und Solidarität zu wahren. Die Allianz begrüßte auch einen Vorschlag, der die Mitgliedstaaten unterstütze, bestehende Ungleichheiten zwischen den Gesundheitssystemen zu beheben.
Die Plattform der Sozialen NGOs (Soziale Plattform) bedauert, dass die vorgeschlagene Richtlinie die Kluft zwischen Arm und Reich im Gesundheitswesen vergrößern werde: Nur eine kleine Gruppe wohlhabender Bürger könne einen Nutzen aus einem solchen System ziehen. Gleichzeitig würde es eine Belastung sowohl für die heimischen Gesundheitssysteme des Patienten als auch die ausländischen darstellen. In einigen EU-Staaten könne ‚Gesundheitstourismus’ negative Auswirkungen auf die Finanzierung der nationalen Gesundheitssysteme haben sowie die Zugänglichkeit zu erschwinglichen Gesundheitsdiensten gefährden, so Fintan Farrell, Präsident der Sozialen Plattform.
Der Europäische Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) und die Europäische Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen (HOSPEEM) sind der Meinung: