Nach zahlreichen Verzögerungen wurde der Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie für grenzüberschreitende Gesundheitspflege in der EU aufgrund interner Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Kommission und starker Kritik seitens einiger Europaabgeordneter am 19. Dezember 2007 abermals fallen gelassen.
Einige Kabinette in der Kommission haben Bedenken hinsichtlich des Vorschlags. Hierzu zählt auch das von Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission und Zuständige für institutionelle Beziehungen. Laut Joseph Hennon, Wallströms Sprecher, habe die Vizepräsidentin wahrgenommen, dass der Vorschlag seitens der beiden anderen EU-Institutionen – Parlament und Rat – nicht genügend Unterstützung erfahre, um endgültig angenommen werden zu können.
Wallström sei der Meinung, so Hennon, dass der Vorschlag stärker durchdacht werden müsse, besonders im Hinblick auf die Rückerstattungsregelungen und deren Konsequenzen. Er fügte hinzu, die Kommission sei aufgefordert worden, den Vorschlag zu überarbeiten.
Ein Vertreter einer Stakeholderholder-Organisation im Bereich Medizin stimmte Wallström zu: Die Folgenabschätzung vom Herbst 2007 habe ihren Zweck nicht erfüllt, da die Folgen nicht eingeschätzt werden könnten. Zudem müsse man sich bewusst sein, dass der Vorschlag, wie er derzeit formuliert sei, die Kluft zwischen Arm und Reich vergrößern würde, da es sich nicht jeder leisten könne, für Gesundheitsdienste im Voraus zu zahlen und auf die Rückerstattung zu warten.
Der Vertreter fügte hinzu, dies sei auch ein Problem zwischen den armen und den reichen EU-Mitgliedstaaten. Die Kosten für Gesundheitsdienste variierten stark innerhalb der EU. Daher sei es für reiche Länder leichter, für billigere Pflegedienste im Ausland aufzukommen, als für arme Länder, die Kosten für teure Dienste in reicheren Ländern zu übernehmen.
Einer der Gründe für die Aufschiebung des Vorschlags betrifft Bedenken, dass er als ‚zweite Bolkestein-Richtlinie’ verstanden werden könnte. Der Zeitpunkt wäre politisch denkbar ungünstig, da die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags bevorsteht, und Uneinigkeit – einmal mehr – die institutionellen Reformen der EU gefährden könnte.
Eine weitere Quelle bestätigte, dies sei der Grund, warum auch Kommissionspräsident Barroso den Vorschlag aufschieben wolle. Die Vorlage einer ‚erläuternden Mitteilung’ zum jetzigen Zeitpunkt würde dazu führen, den Gesetzesvorschlag bis zur nächsten Kommission hinauszuzögern.
Eine diplomatische Quelle gestand ein, dass der Vorschlag politisch gesehen eine schwierige Angelegenheit sei. Er sei der Bolkestein-Richtlinie in gewisser Weise ähnlich, und diese habe 2005 zu Demonstrationen geführt. Der Diplomat sagte, einige nutzten den Vorschlag nur als einen ‚politischen Pfand’ und übertrieben, was die Gefahren betreffe. In der Richtlinie gehe es nicht um die Liberalisierung der Gesundheitsdienstleistungen. Es gehe darum, die Umstände zu bestimmen, unter denen Menschen rechtmäßig durch ihre nationalen Gesundheitssysteme im Fall von Behandlungen im Ausland versichert seien.
Er sagte weiter, dass die Kommission von Anfang an transparenter hätte vorgehen sollen; sie hätte den Vorschlag frühzeitiger vorlegen und somit Diskussion früher einleiten sollen.
Die meisten Mitgliedstaaten scheinen die Idee einer Rahmenrichtlinie zu unterstützen. Sie bestehen jedoch auf eine Reihe von Bedingungen. Schweden ist beispielsweise eines der Länder, das den Kommissionsvorschlag befürwortet; die ablehnende Haltung von Kommissarin Wallström hat im Land zu heftiger Kritik geführt.
Die Kommission könnte schlussendlich in Erwägung ziehen, die schwierigsten Fragen – wie die Rückerstattungsregelungen – aus dem Entwurf zu entfernen, und sie stattdessen Gegenstand einer Mitteilung zu machen. Die Quelle sagte, dies sei etwas, das die Rahmenrichtlinie ihres Wesens beraube.
Laut einer Kommissionssprecherin soll der Vorschlag noch immer Anfang 2008 vorgelegt werden.




