Die vorläufigen Ergebnisse des WTO-Panels, welche am Dienstag (7. Februar) bekannt gegeben wurden, vermitteln den Eindruck, dass es in diesem Streit mit der EU über die Zulassung von Biotech-Produkten die Position der USA unterstützt (EurActiv, 8. Februar 2006).
In einem 1050 Seiten langen vertraulichen Dokument kommt das WTO-Panel (noch nie hat ein WTO-Panel einen so langen Text verfasst) zu dem Schluss, dass das EU-Moratorium über Gen-Produkte, welches zwischen Oktober 1999 und August 2003 bestand, unzulässig gewesen sei.
2004 wurden neuen EU-Zulassungsvorschriften für Gen-Produkte verabschiedet, um die Kritik der USA zu entkräften . Allerdings sind die USA immer noch der Meinung, dass die Zulassungsverfahren zu lange dauern und nicht auf „wissenschaftlichen Argumenten basieren“, wie es von der WTO verlangt wird.
In Österreich, Frankreich, Deutschland, Griechenland und Luxemburg sind insgesamt noch acht Einfuhrverbote für Gen-Produkte in Kraft, trotz wissenschaftlicher Genehmigung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Kommission hat wiederholt versucht die Verbote aufzuheben, was aber aufgrund einer Hintertür im Verfahren nicht möglich war.
Unter den derzeitigen EU-Vorschriften können nationale Einfuhrverbote nur dann aufgehoben werden, wenn dies durch einen Ausschuss nationaler Experten unterstützt oder, als letzter Ausweg, vom Ministerrat der EU verlangt wird. Wenn die Mitgliedstaaten sich weigern und die Einfuhrverbote aufrechterhalten, wird die Angelegenheit an die EFSA zur Einholung einer weiteren Meinung weitergeleitet und anschließend für die nächste Beratungsrunde zurück an die Kommission gegeben.
Unklar ist immer noch, ob die endgültige Entscheidung des WTO-Panels, welche spätestens Ende nächsten Jahres erwartet wird, das Zulassungsverfahren in Frage stellt.



