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Neuer Auftrieb für Freihandel innerhalb der EU [DE]

Veröffentlicht 29. November 2007 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Ein Parlamentsausschuss hat am 27. November 2007 ein Gesetzespaket gebilligt, mit dem die ‚gegenseitige Anerkennung’ von Produkten, die nicht auf EU-Ebene standardisiert sind, verbessert werden soll. Somit wird dem grenzüberschreitenden, freien Warenverkehr – eine der Säulen der europäischen Integration – ein nochmaliger Aufschwung verliehen.

Der Parlamentsausschuss für den Binnenmarkt hat am 27. November 2007 über das ‚Waren-Paket’ abgestimmt, das drei Richtlinien über gegenseitige Anerkennung, Martküberwachung und Produktettikettierung enthält.

Das Paket war im Februar 2007 von der Kommission vorgestellt worden. Es stellt einen Versuch dar, es den Mitgliedstaaten zu erschweren, Importe mit der Begründung zu blockieren, dass diese bestimmten nationalen Standards nicht gerecht würden (siehe EurActiv vom 14. Februar 2007). 

Nachdem die Europabgeordneten seinen Bericht angenommen hatten, sagte Alexander Stubb (EVP-ED), etwa 75% aller Güter in der EU seien harmonisiert worden. Die verbleibenden 25% sollten dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung folgen.

Stubb schätzt die Kosten der Nichtanwendung gegenseitiger Anerkennung auf 150 Millionen Euro. Er sagte, der Binnenmarkt sollte auf dem Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten basieren, dass Güter, die andernorts in der Union rechtmäßig vertrieben worden seien, sicher seien.

Sein Bericht veranschaulicht und definiert in strengerer Form die Bedingungen, unter denen ein Mitgliedstaat nationale technische Regeln anwenden könnte, mit denen Produkte, die in anderen Teilen der EU hergestellt worden seien, von dessen heimischem Markt ausgeschlossen werden können.

Zusätzlich hat der Ausschuss einen Bericht von André Brie (KVEL/NGL, Deutschland) angenommen. Der Bericht sieht eine Stärkung der Marktüberwachung vor, indem die Mitgliedstaaten und die Kommission dazu verpflichtet würden, die Öffentlichkeit über Produkte auf dem Markt zu informieren, die den bestehenden Sicherheitsstandards nicht gerecht werden.

Das Parlament hat ebenfalls eine einzige Definition des ‚CE’-Zeichens, sowie Regeln über die Verantwortlichkeit von Herstellern, die es auf ihren Produkten verwenden, angenommen. Dies war von Christel Schaldemose (EVP-ED, Dänemark) vorgeschlagen worden, um der Verwirrung der Verbraucher über Produkte, die entweder nationale Kennzeichnungen oder das ‚CE’-Zeichen tragen, zu begegnen. 

Stubb sagte, auf lange Sicht sollten alle nationalen Zeichen abgeschafft werden. Sie seien ledigliche eine schlechte sowie teure Ausrede für protektionistische Maßnahmen. Dieses Paket verbessere die Marktüberwachung in der EU.

Die Europaabgeordneten lehnten einen Vorschlag über ein ‚CE+’-Zeichen ab, das angezeigt hätte, dass eine Behörde für Übereinstimmungsnachweise das Produkt kontrolliert hätte.

Die EU steht unter besonderem Druck, ihr ‚CE’-System für die Kennzeichnung von Spielzeugen zu verbessern, seit es zu Bedenken über die Sicherheit von Importen gekommen waren, nachdem im Sommer mehr als 20 Millionen in China hergestellte Spielzeuge vom Markt genommen worden waren (siehe EurActiv vom 26. September 2007).

Über das gesamte Paket soll in einer Plenarsitzung des Parlaments in Straßburg im Februar 2008 abgestimmt werden.

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