Das Europäische Parlament hat gestern (14. Januar 2009) neue Gesetze verabschiedet, mit denen ein aufeinander abgestimmtes EU-Verfahren für das öffentliche Beschaffungswesen im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitsgüter entwickelt wird. Die Richtlinie bezieht sich auch auf nicht-militärische Güter.
Alle öffentlichen Dienstleistungsverträge, die zwischen EU-Betreibern abgeschlossen werden und einen Wert von mindestens 412 000 Euro für Liefer- und Dienstleistungsverträge und 5,15 Millionen Euro für Werkverträge haben, werden durch die neue Richtlinie abgedeckt. Für Güter und Dienstleistungen zu Aufklärungszwecken oder Verträge mit Vertragspartner aus Ländern außerhalb der EU gilt sie jedoch nicht.



