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Abgeordnete und Medienvertreter fordern EU-Regeln zum Schutz der Medienvielfalt [DE]

Veröffentlicht 11. April 2005 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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EP-Abgeordnete und Medienvertreter haben eine Petition an das Europäische Parlament gerichtet, in der sie neue EU-Regeln gegen die fortschreitende Medienkonzentration fordern. Das Fehlen spezifischer Befugnisse hat die EU bislang davon abgehalten, konkrete Maßnahmen einzuleiten.

EP-Abgeordnete, Akademiker und Journalisten, die am 7. April an einem Seminar teilnahmen, haben ihre Forderung nach spezifischen EU-Medienregeln erneut bekräftigt und haben vor den Folgen einer Konzentration der Medienindustrie in Europa gewarnt. 

Da die neue EU-Verfassung – sofern sie ratifiziert wird – die Möglichkeit einer Bürgerinitiative eröffnen wird, wurde das Seminar mit der Lancierung einer Unterschriften-Kampagne abgeschlossen. Eine Million Unterschriften sollen für ein europäisches Mediengesetz eingesammelt werden. „Unsere Ambition ist, ein breites europäisches Bündnis zu schaffen, welches sich für die Medienvielfalt einsetzt und von der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und Medienbesitzern nicht ignoriert werden kann“, so der Vorsitzende der Konferenz Harlem Désir (SPE, Frankreich). 

Nach vorläufigen Ergebnissen einer Studie, die von der sozialdemokratischen Fraktion angeführt wurden, ist die Fusions- und Konzentrationsrate in der Medienbranche höher als in der restlichen Wirtschaft. 

Die EU verfügt jedoch noch immer nicht über eine klare Rechtsgrundlage für Gesetzesinitiativen in diesem Bereich, der nach wie vor nationaler Gesetzgebung unterliegt.

Der Sprecher der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien hat gegenüber EurActiv erklärt, die Kommission sei lediglich befugt, aus Perspektive des Binnenmarkts Gesetze zu erlassen und nur dann, wenn grenzübergreifende Implikationen nachgewiesen werden können. 

Die Kommission habe bislang jedoch keine dementsprechenden Umstände festgestellt. Kommissarin Reding befasst sich derzeit gemeinsam mit den Mitgliedstaaten „unter verschiedenen Gesichtspunkten“ mit diesem Thema. Mit Kollegen werde darüber hinaus geprüft, ob das Thema aus Perspektive der Menschenrechte wichtige Folgen habe. Die Wahrung der Menschenrechte könnte jedoch nur dann eine Rechtsgrundlage bilden, sofern ernste Verstöße nach Artikel 7 des Vertrags vorliegen. Dieser kann nur unter extremen Umständen angewandt werden. 

Selmayr weist jedoch darauf hin, dass die EU-Fusionskontrollverordnung  – eine zentrale Kompetenz der Kommission – den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, Unternehmenszusammenschlüsse zu stoppen, um die Medienvielfalt zu beschützen.

Nach Artikel 21, Absatz 4, der Verordnung können die Mitgliedstaaten „geeignete Maßnahmen zum Schutz anderer berechtigter Interessen“ treffen, wobei die Medienvielfalt (sowie die öffentliche Sicherheit und Aufsichtsregeln) ausdrücklich zu diesen Interessen gezählt wird.

Stellungnahmen: 

Das Parlament hat in mehreren Entschließungen (die letzte aus dem Jahr 2002) Maßnahmen auf EU-Ebene gegen eine übermäßige Medienkonzentration aufgerufen. Die Medienvielfalt, als Kernelement der Demokratie, müsse gewahrt bleiben. Eine Gruppe, die sich mit den Themen Presse, Kommunikation und Freiheit befassen wird, ist vor kurzem unter der Leitung der Europaabgeordneten Jean-Marie Cavada  (ALDE, Frankreich) und Lilli Gruber   (SPE, Italien) ins Leben gerufen worden. 

Der Europaabgeordnete Harlem Désir (SPE, Frankreich), Vizepräsident der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, fordert EU-Mindestnormen zur Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht der für den Medienbereich zuständigen Regulierungsbehörden. 

Aidan White, Generalsekretär des Internationalen Journalistenverbandes (IFJ), bewertet die derzeitige Situation pessimistisch. „Dies müsste eigentlich ein goldenes Zeitalter für Journalismus sein“, so White unter Verweis auf die explosionsartige Ausbreitung der neuen Kommunikationstechnologien. Stattdessen hätten sich die Beschäftigungs- und Lohnverhältnisse von Journalisten aber verschlechtert. Infolgedessen mache sich Niedergeschlagenheit breit und die Qualität der journalistischen Arbeit verschlechtere sich.

White weist vor allem auf den Trend zu banalem ‚Infotainment’ hin – einer Mischung aus Information und Unterhaltung -, welcher die Qualität nur weiter verschlechtern könne. „Es ist der Eindruck entstanden, dass die Medien ihre Rolle als ‚Wachhund’ nicht mehr wahrnehmen […] Der Markt alleine kann die Medienvielfalt nicht beschützen“.

Hintergrund : 

Die Debatte über die Medienvielfalt in Europa begann in den 80er Jahren, infolge von Liberalisierungsmaßnahmen, die einen harten Wettbewerb auf dem Medienmarkt hervorriefen. 

Vor dem Hintergrund zunehmender Sorgen über die Medienkonzentration in Europa leitete die Kommission 1992 ein breites Konsultationsverfahren zur Medienvielfalt und –konzentration im EU-Binnemarkt ein (Grünbuch). Die Konsultation wurde 1994 mit der Feststellung abgeschlossen, dass die Wahrung der Medienvielfalt in erster Linie die Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten sei.

Ein Richtlinienentwurf auf Grundlage des Grünbuchs aus dem Jahr 1992 wurde zu einem späteren Zeitpunkt von dem damaligen Binnenmarktskommissar Mario Monti vorgelegt. Seine Initiative wurde jedoch gleich zweimal von den Kommissaren abgelehnt, zuletzt im Jahr 1997.

Kurz nach ihrem Amtsantritt im November 2004 versprach Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, die Zusammenarbeit mit der Medienindustrie zu verbessern. Zu ihrer neuen koordinierenden Rolle gehört unter anderem die Durchführung systematischerer Konsultationen mit anderen Abteilungen der Kommission zu wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen, die den Mediensektor in Europa beeinflussen könnten (siehe EurActiv, 19 November 2004).

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