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Brüssel dementiert Gerüchte um Geheimabkommen gegen Piraterie

Veröffentlicht 04. Februar 2010 - Aktualisiert 23. Dezember 2011
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Ein geplantes globales Handelsabkommen zu Produktpiraterie – ACTA genannt – wird einem führenden EU-Kommissionsbeamten zufolge die EU-Regeln zur Haftung von Internet-Dienstleistern nicht umkrempeln. Im Gespräch mit EurActiv dementierte der Beamte anders lautende Medienberichte.

Dem führenden Kommissionsbeamten zufolge würden Medienberichte das Handelsabkommen ACTA unzulässig vereinfachen. Eine weitere Verhandlungsphase dazu war letzte Woche in Mexiko abgeschlossen worden.

Der Beamte wollte aufgrund einer Geheimhaltungsvereinbarung nicht namentlich genannt werden.

Die Europäische Kommission beteiligt sich an den internationalen Handelsgesprächen zur Produktpiraterie, die seit zwei Jahren andauern.

Politische Entscheidungsträger haben gegen die geheime Natur der Gespräche Einspruch erhoben. Sie behaupten, dass die Abgesandten den politischen Prozess zu umgehen versuchten und unbeliebte Maßnahmen einführen wollten.

Eine interfraktionelle Gruppe von Europaabgeordneten wird der Kommission heute (4. Februar) einen Brief zukommen lassen, in dem sie Zugang zu den Protokollen und Dokumenten der Verhandlungen verlangen.

Die Europaabgeordneten behaupten, ihnen stehe nach dem Lissabon-Vertrag "unverzügliche und vollständige Informationen" über internationale Handelsabkommen zu.

Ein Kommissionsbeamter sagte EurActiv, dass die Handelsabteilung der EU-Exekutive den Europaabgeordneten stets "so weit wie möglich" Informationen über ACTA habe zukommen lassen.

Der konservative Europaabgeordnete Syed Kamall (Großbritannien) bestätigte, dass die Kommission das Parlament über den Fortschritt der Gespräche unterrichtet habe. Jedoch könnten die Kommissionsbeamten nicht viel mitteilen, da sie einer Geheimhaltungsvereinbarung unterlägen.

Parlamentarisches Veto gegen ACTA unwahrscheinlich

Vertreter sowohl der EU-Exekutive als auch des Parlaments waren einhellig der Ansicht, dass das Parlament die aus ACTA hervorgehenden politischen Maßnahmen nicht beeinflussen könne, gegen das Abkommen jedoch ein Veto einlegen könne, wenn es das Abkommen als nicht zufrieden stellend erachten sollte.

Eine solche parlamentarische Ablehnung von ACTA hielten sie jedoch für unwahrscheinlich.

"Das Europäische Parlament wird zu einer Zustimmung von ACTA aufgefordert werden", sagte Martin Koehler, Berater der Fraktion der Grünen/EFA für internationalen Handel, gegenüber EurActiv. Ihm zufolge würde ein 'Nein' des Parlaments ein Scheitern des Abkommens bedeuten und die Kommission an den Verhandlungstisch zurückschicken.

Es werde jedoch vom Parlament erwartet, dass es ACTA zustimmt, da eine Ablehnung ein Zeichen von Misstrauen gegenüber der Europäischen Kommission darstellen würde.

"Es ist sonnenklar, dass das ACTA beschlossen wird", so Koehler.

ACTA sorgt in Brüssel für Wirbel

Der spanische EU-Vorsitz ist bemüht, die Gespräche bis Mitte 2010 abzuschließen, doch der Kommissionsbeamte hielt dies für unwahrscheinlich.

Die plurilateralen Verhandlungen seien allein dazu gedacht, eine Einigung über die Durchsetzung des Schutzes von geistigem Eigentum zu sichern.

Genau darüber machen sich Lobbyisten und Europaabgeordnete in Brüssel jedoch Sorgen.

Ein im Oktober an die Öffentlichkeit gelangtes Dokument der Kommission zeigt angeblich, dass die ACTA-Verhandlungsführer die derzeitigen EU-Regeln zur Haftung von Internetdiensten (ISP) für urheberrechtlich geschützte Inhalte in ihren Netzen komplett umschreiben wollen.

Der Beamte dementierte dies und wies darauf hin, dass ISP unter den derzeitigen EU-Gesetzen zum elektronischen Handel bereits für Inhalte in ihren Netzen haftbar gemacht werden können, wenn sie gewisse Voraussetzungen nicht erfüllten.

Werde ein ISP zum Beispiel als "reine Durchleitung" – sprich: Inhaltsträger – eingestuft, sei es für raubkopiertes Material nicht verantwortlich, wenn es das Material weder initiiere noch modifiziere und nicht über die Endnutzung entscheiden könne.

Die französische Bürgerrechtsgruppe La Quadrature du Net behauptet, dass ACTA rechtliche Unsicherheiten für ISP schaffen werde. Dies würde zur Zensur innerhalb der Netzwerke beitragen. Zudem würden sich die ISP "dem Druck der Unterhaltungsindustrie beugen".

Das in Brüssel ansässige Handelsgremium der Telekommunikationsbranche ETNO befürchtet, dass das Abkommen die Rechte von Internetnutzern beschneiden wird, indem Inhaltskontrollen durchgeführt würden oder Nutzern ohne ordentlichen Prozess die Internetverbindung gekappt werde. Dieser Vorschlag war von Europaabgeordneten bereits abgelehnt worden.

Stellungnahmen: 

"ETNO ist besorgt, dass das Handelsabkommen, über das derzeit unter anderem die EU und die USA verhandeln, überzogene und weit reichende Maßnahmen wie Inhaltskontrollen oder die Kappung von Internetverbindungen zur Folge haben könnte. Ein solcher Schritt würde den derzeit geltenden Nutzerrechten vollkommen zuwiderlaufen, die in der EU-Gesetzgebung festgelegt sind und vom kürzlich angenommen Telekom-Paket der EU verstärkt wurden", sagte Michael Bartholomew, Direktor des europäischen Telekomverbands ETNO.

"Durch die Schaffung rechtlicher Unsicherheit für Internetdienste werden sie durch ACTA dazu gezwungen, sich dem Druck der Unterhaltungsindustrie zu beugen", sagte Jérémie Zimmermann, Sprecher der Bürgerrechtsgruppe La Quadrature du Net. "ACTA wird Internetdienste dazu zwingen, Inhalte und Dienste zu kontrollieren und zu entfernen, wodurch sie zu privaten Polizei- und Justizbehörden umfunktioniert werden. Wir können es nicht hinnehmen, dass Grundrechte und -freiheiten von privatwirtschaftlichen Akteuren beschnitten werden. Eine derartige Änderung des Strafrechts durch die Regierungen selbst, auf vollkommen undurchsichtige Weise beschlossen, verdeutlicht, wie sehr die ACTA-Verantwortlichen die Demokratie hassen."

Nächste Schritte: 
  • März 2010: Europaabgeordnete debattieren über ACTA-Verhandlungen.
  • April 2010: Neuaufnahme der ACTA-Verhandlungen in Wellington, Neuseeland.

 

Hintergrund : 

Das Handelsabkommen gegen Produktpiraterie (ACTA), das vor zwei Jahren in Genf angestoßen wurde, ist ein plurilaterales Handelsabkommen, mit dem internationale Standards für Rechte des geistigen Eigentums festgelegt werden sollen.

Ehemaligen Verhandlungsführern zufolge versuchten Länder zunächst eine Einigung innerhalb der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu erreichen. Da die Mitgliedstaaten sich nicht einig wurden, kamen einige Länder mit ähnlichen Interessen daraufhin zu Verhandlungen über ACTA zusammen.

Zu den Beteiligten der jüngsten Verhandlungsrunde in Mexiko zählten Australien, Kanada, die Europäische Union (von der Europäischen Kommission vertreten), Spanien in seiner Eigenschaft als EU-Vorsitz, ein ungenannter EU-Mitgliedstaat, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die Vereinigten Staaten.

Die nächsten Verhandlungen sind für April im neuseeländischen Wellington vorgesehen.

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