Hintergrund :
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verlangten die Vereinigten Staaten Zugang zu personenbezogenen Daten, die Fluggäste bei der Reisebestellung angeben (Flugdatensätze). Die USA argumentierten, dass der Zugang zu diesen Daten eine Voraussetzung für die erfolgreiche Bekämpfung des Terrorismus sei. Die USA drohten den Fluggesellschaften, die sich weigerten, die angeforderten Informationen zu übermitteln, mit dem Entzug ihrer Landeerlaubnis.
Die Kommission führte Verhandlungen mit den USA, die in einem ersten Abkommen mündeten, das den USA ermöglichte, auf 34 personenbezogene Informationen zuzugreifen. Das Abkommen sah vor, dass die USA die Möglichkeit haben sollten, direkt auf die Daten zuzugreifen, ohne erst darauf warten zu müssen, dass ihnen die Daten übermittelt – und möglicherweise gefiltert, anonymisiert oder mit Pseudonymen versehen – würden. Trotz der Bedenken der Datenschutzbehörden, schätzte die Kommission das Abkommen als angemessen ein (dies heißt, die Kommission ging davon aus, dass die Daten im Einklang mit den EU Datenschutzbestimmungen behandelt werden würden). Die USA speichern die Daten für 42 Monate und in einigen Fällen auch deutlich länger. Die USA verpflichteten sich, die Daten ausschließlich dem Heimatschuztministerium zugänglich zu machen und nicht weiteren Behörden. Jedoch gibt es kein Verfahren, um dieses Versprechen zu überprüfen. Ein solches fehlt ebenfalls für die Überprüfung der tatsächlichen Vernichtung der Daten nach Ablauf der Frist.
Das Abkommen ist am 28. Mai 2004 in Kraft getreten.
Zwei Jahre später hat der Europäische Gerichtshof das Abkommen für rechtswidrig erklärt. Weder die Einschätzung der Kommission, dass die Daten ausreichend von den USA geschützt würden noch der Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens über die Übermittlung beruhen laut Gerichtshof auf einer geeigneten Rechtsgrundlage.
Weil die USA ihre Drohung gegenüber den Fluggesellschaften, die sich weigerten, zu kooperieren, aufrechterhielten, trat nach Ablauf des ersten Abkommens im September 2006 eine Übergangsregelung in Kraft. Dieses zweite Abkommen, das die gleichen Provisionen enthält wie das erste, als rechtswidrig verurteilte Abkommen, läuft am 31. Juli 2007 aus.
Vier Monate vor Ablauf der Frist, führt die Kommission geheime Verhandlungen über ein neues Abkommen. Die USA haben bereits angedeutet, dass sie sich nicht mit einem weniger umfangreichen Abkommen zufrieden geben werden.
Siehe EurActiv 01. Februar 2007, 06. Oktober 2006, 31. August 2006, 31. Mai 2006
Laut den Fluggesellschaften wurden 2006 allein von den sechs größten Fluggesellschaften 140 Mrd. Datensätze von den USA eingesehen.