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Die Informationsgesellschaft sollte für alle zugänglich sein und weder Menschen mit körperlichen oder sensorischen Behinderungen noch ältere Bürger ausschließen. In einer gemeinsamen Initiative mit der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche bemüht sich die EU darum, dass alle Bürger Zugang zu Computern und Internet haben, um ihr Potential voll ausschöpfen zu können.
Ein barrierefreies System ist eines, das von so vielen Menschen wie möglich genutzt werden kann. Das Konzept von E-Accessibility beschäftigt sich mit unterschiedlichen Aspekten der Informationsgesellschaft, u. a. mit Hardware, Software, elektronischen Dokumenten und Internetseiten.
Das Konzept von E-Accessibility ist auf Menschen ausgerichtet, die aufgrund bestimmter Faktoren Schwierigkeiten beim Zugang zu Informationstechnologien erleben, sei es aufgrund ihres Alters oder aufgrund von Behinderungen, vor allem kognitiver Art. E-Accessibility fällt unter das breitere Konzept von E-Inklusion (digitale Integration), das auch Menschen umfasst, die aufgrund sozialer Faktoren, wie geringes Einkommen, Bildung, Geschlecht oder ethnische Herkunft, benachteiligt sind, sowie Menschen, die in benachteiligten Gegenden wohnen. Die EU-Institutionen haben mehrfach die Bedeutung von e-Accessibility betont.
Informationstechnologien und Dienstleistungen der Informationsgesellschaft können alten Menschen und Menschen mit einer Behinderung dabei helfen, Hindernisse in ihrem materiellen Umfeld oder in der Gesellschaft zu überwinden. Andererseits, wenn diese Technologien nicht an die Bedürfnisse der Nutzer angepasst sind, können durch die Informationsgesellschaft neue Barrieren geschaffen werden. Zugangsbehinderungen können auch durch das Umfeld oder soziale Bedingungen entstehen, vor allem für Menschen mit Behinderungen oder für ältere Menschen, jedoch ebenfalls für Menschen, die bestimmten Bedingungen ausgesetzt sind.
Der Ansatz der EU beruht auf drei Säulen:
Anforderungen an die Barrierefreiheit bei der öffentlichen Auftragsvergabe: Die überarbeiteten Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen
enthalten bestimmte Anforderungen, ein „universelles Design“ zu benutzen und Barrierefreiheit als mögliches Auswahlkriterium bei der Vergabe von Aufträgen zu nutzen (siehe zum Beispiel Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge
, Art. 23 (1)).
Zertifizierung und Einschätzung: Die Kommission sieht vor, einen Zertifizierungsmechanismus für Produkte und Dienstleistungen
, die die Kriterien der Barrierefreiheit erfüllen, einzuführen.
Überprüfung bestehender Gesetzgebung: Die bestehende Gesetzgebung über Barrierefreiheit in den Mitgliedstaaten und in anderen Ländern wird ausgewertet werden. Die Einführung von Maßnahmen wird im Rahmen der Überarbeitung der E-Accessibility-Rechtsetzung, die für 2008 vorgesehen ist, durchgeführt werden.
Zusätzliche Maßnahmen: Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Wissen über E-Accessibility und darüber, wie neue Hindernisse vermieden werden können, zu vermitteln, die Umsetzung in nationales Gesetz zu fördern und das Bewusstsein unter den Stakeholdern zu stärken.
Die beiden wichtigsten Ansätze innerhalb des Konzeptes E-Accessibility sind Mainstreaming der Barrierefreiheit und assistive Technologien
Barrierefreiheit etablieren
Das Konzept des „universellen Designs“ zielt darauf ab, dass das Design aller IKT-Produkte darauf ausgerichtet ist, das Produkt für möglichst viele Menschen nutzbar zu machen, unabhängig von Alter und Fähigkeiten. Das Europäische Behindertenforum bestätigt
, dass „das Konzept anerkennt, dass Fähigkeit ein Kontinuum ist und dass die Anwendbarkeit eines Produkts sich bis ans Ende dieses Kontinuums erstrecken sollte“. Das Forum betont die Vorteile des „universellen Designs“:
Eine Etablierung der Barrierefreiheit betrifft mehrere Bereiche:
Viele der großen Betriebssysteme und viele Software-Anwendungen haben integrierte Features, die die Barrierefreiheit fördern:
Die Tatsache, dass die Features der unterschiedlichen Anbieter sich gleichen, zeigt, dass innerhalb des Bereichs e-Accessibility ein großes Maß an Mainstreaming stattgefunden hat. Gleichzeitig steht außer Frage, dass es die Qualität der Umsetzung ist, die entscheidend ist. Hier wird der Wettbewerb zwischen den Softwareproduzenten in Zukunft stattfinden.
Assistive Technologien
Dieser Begriff bezieht sich auf technische Lösungen, die ausschließlich auf Nutzer mit einer Behinderung ausgerichtet sind, und darauf abzielen, die Nutzung von Mainstream-Technologien zu vereinfachen. Beispiele solcher Werkzeuge sind Braille-Bildschirme, die es blinden Menschen ermöglichen, Textinhalte zu lesen, und Softwarelösungen, die es Menschen mit körperlichen Behinderungen ermöglichen, den Computer mit Hilfe von Spracherkennung zu steuern.
„Der Zugang aller Bürger zu Informationen ist in der modernen Gesellschaft gleichermaßen ein Recht wie auch eine Voraussetzung für den Wohlstand. Es ist weder moralisch akzeptabel noch wirtschaftlich tragbar, dass Millionen Menschen nicht in der Lage sind, die Informations- und Kommunikationstechnologien zu ihrem Vorteil zu nutzen, und somit außen vor gelassen werden“, sagte
EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien Viviane Reding während der Startveranstaltung für die Initiative E-Inklusion (digitale Integration) im November 2007.
„Mit der heute den Telekom-Ministern vorgestellten politischen Initiative bekräftigt die Kommission ihren Willen, die digitale Ausgrenzung in Europa zu überwinden. Wir müssen doppelt so schnell vorankommen wie bisher. Die Kommission sendet heute ein deutliches Signal an alle Beteiligten – Wirtschaft, Regulierungsbehörden und Regierungen –, dass es an der Zeit ist, gemeinsam zu handeln, um die Barrieren der Informationsgesellschaft zu beseitigen.“
In der
Erklärung von Riga
verpflichteten sich die EU-Minister zu einer integrativen und barrierefreien Informationsgesellschaft.
Die
Genfer Erklärung
des World Summit on the Information Society erklärt das gemeinsame Streben und die Verpflichtung zu einer auf Menschen ausgerichteten, einbeziehenden und entwicklungsorientierten Informationsgesellschaft, in der jeder Informationen und Wissen generieren kann, dazu Zugang hat und diese Inhalte teilen kann.
Die
Lyon-Erklärung
des First World Summit of Cities and Local Authorities on the Information Society umfasst die Verpflichtung zu einer Informationsgesellschaft für alle, ohne Ausnahmen; zu einem Gesellschaftsmodell, das auf Respekt vor den Menschenrechten, Demokratie, Transparenz, das Recht zu kommunizieren und gleichberechtigtem Zugang zu Wissen gründet; zu einer Gesellschaft, die ausgewogener und gerechter ist und kulturelle Vielfalt respektiert.
Microsoft-Chef Bill Gates erklärte: „Unsere Vision ist es, innovative Technologien zu entwickeln, die für jeden zugänglich sind und sich an die Bedürfnisse des Einzelnen anpassen lassen. Zugängliche Technologien bauen Hindernisse für Menschen mit Behinderungen ab und ermöglichen es dem Einzelnen, seine Fähigkeiten zu optimieren und sein Potential auszuschöpfen.“