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E-Goverment ist eines der Hauptziele des Aktionsplanes „i2010“ der GD Informationsgesellschaft und des ursprünglichen Aktionsplans e-Europe. Das grundlegende Ziel von E-Government ist es, den Bürgern und Unternehmen die Behörden durch ein Angebot moderner öffentlicher Dienstleistungen bis 2005 näher zu bringen. E-Government soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung der EU verbessern, um die Ziele von Lissabon zu erreichen. Auf EU-Ebene wird die Kommission die Bemühungen der Mitgliedstaaten verfolgen und durch die Finanzierung von Projekten und Gewährleistung der technischen Kompatibilität der E-Government-Dienste unterstützen.
‚e-Government’ bezieht sich auf die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen für Bürger und Unternehmer im Internet. Diese Dienste umfassen unter anderem Anmeldungen für Behördendienstleistungen wie zum Beispiel Bildungsangebote, Arbeitslosenunterstützung oder Gesundheitsfürsorge. Für Unternehmen können elektronische Dienste insbesondere Online-Aufrufe für öffentliche Ausschreibungen, Finanzierungsmöglichkeiten oder auch Informationen und Unterstützung bei der Anwendung von Gesetzen in bestimmten Bereichen umfassen. eGovernment wird als eine herausragende Möglichkeit angesehen in Verwaltungen die Kosten zu senken, Anträge schneller bearbeiten zu können und somit einer höhere Effizienz zu erreichen.
Für die EU könnten elektronische Behördendienste insbesondere in Bereichen wie der grenzüberschreitenden Mobilität oder dem Binnenmarkt positive Auswirkungen haben. Viele gehen davon aus, dass sie die EU auch dabei unterstützen können das Ziel der Lissabon-Strategie, der wettbewerbsfähigste Wirtschaftsraum zu werden, zu erreichen.
Seit 2000 haben die Mitgliedstaaten und die Kommission bereits in Bereichen des eGGovernment durch das Programm „Elektronischer Datenaustausch zwischen Verwaltungen“ (IDA) zusammengearbeitet. Dieses Programm soll als Basis eines zu entwickelnden europaweiten Dienstleistungs- und Austauschprogramms dienen. Im Jahr 2004 haben die EU-Minister IDA durch IDABC („interoperable Erbringung europaweiter elektronischer Behördendienste (eGovernment-Dienste) für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Bürger“) ersetzt. Das erste IDABC-Arbeitsprogramm soll den Zeitraum von 2005 bis 2009 abdecken. Dies wurde noch vor dem 8. November 2005 entschieden.
In einer Mitteilung vom 23. Februar hat die Kommission eine Reihe von Aspekten herausgearbeitet, welche harmonisiert werden sollten, damit die unterschiedlichen elektronischen Behördensysteme der EU-Mitgliedstaaten besser zusammenarbeiten. Auf der Organisationsebene sollten sich die Verwaltungen auf eine gemeinsame Vorgehensweise bei der Registrierung von Geburten, Hochzeiten und Todesfällen sowie standardisierte Verfahren für Unternehmen, wie z.B. Unternehmensgründungen oder der Teilnahme und Ausschreibungen, einigen. Außerdem sollen sie ein standardisiertes Vokabular einführen, welches Übersetzungen auf Systemebene vereinfachen würde. In einem letzen Schritt sollen die Schnittstellen (Interfaces) zwischen den Systemen selbst standardisiert werden, was den Informationsaustausch vereinfachen würde.
Auf EU-Ebene werden insbesondere folgende Themen bezüglich des eGovernment diskutiert:
Die Union der Industrie- und Arbeitgeberverbände Europas (UNICE) ist der Ansicht, dass das quantitative Ziel Europa zu vernetzen durch einen stärkeren Fokus auf die qualitativen Ziele unterstützt werden muss. Daher fordert UNICE die Mitgliedstaaten auf eGovernment Maßnahmen zu unterstützen.
Der Global Business Dialogue on e-commerce (GBDe) hat den Regierungen eine Liste von 23 Punkten zusammengestellt mit wünschenswerten Anforderungen an elektronische Behördendienste. Ihre Hauptpunkte sind: