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EU drückt Intel Rekordstrafe von 1,06 Milliarden Euro auf [DE]

Veröffentlicht 14. Mai 2009 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Die Europäische Kommission hat gestern (13. Mai 2009) ihre höchste Strafe aller Zeiten gegen Intel verhängt, dem weltweit führenden Chiphersteller, dem vorgeworfen wird seine Vormachtstellung zu missbrauchen um seinen einzigen wirklichen Konkurrenten AMD zu zerstören, um letztendlich die Preise für Computer in die Höhe zu treiben.

Intel wurde mit einer überwältigenden Strafe von 1,06 Milliarden Dollar belegt, 4.15 Prozent seines Unsatzes von 2008, der innerhalb von drei Monaten zu zahlen ist, was der Abschluss einer mehr als zehn Jahre andauernden Untersuchung ist. 

Der Beschuldigungsgrundlage  der Kommission ist, dass Intel illegale Rabatte und Zahlungen an Computerhersteller und eine Wahrenhauskette gezahlt hat, um die Konkurrenz von AMD zu verhindern. 

Illegale Rabatte

Die inzestuösen Partner Intels waren die Hersteller Acer, Dell, HP, Lenovo und NEC. Die Kaufhauskette war Media Markt, ein Vertriebriese für Elektronik. Alle werden als Opfer der unfairen Praktiken Intels bezeichnet und werden keine Sanktionen zu befürchten haben, so die EU-Kommissarin für Wettbewerb, Neelie Kroes, die die Rekordstrafe in Brüssel am Mittwoch ankündigte. 

Nach Aussagen der Kommission nötige Intel Computerhersteller dazu, Rabatte zu akzeptieren die an Exklusivitätsklauseln gebunden seien, die es ihnen unmöglich machten, Angebote von AMD anzunehmen. 

In einem Fall fand die EU-Kommission heraus, dass ein Hersteller ein Angebot von AMD ausgeschlagen hatte, kostenlos eine Million seiner Chips zu verwenden, das „Gehirn welches in jedem Computer vorhanden ist, mit der Begründung, dass dies gegen das Exklusivitätsabkommen mit Intel verstoßen hätte. Verbrauchergruppen stellten sich hinter den Standpunkt der Kommission, indem sie sagten, dass Chips bis zu 30 Prozent des Gesamtpreises eines Computers ausmachen würden. 

In einem anderen Fall wurde die Kaufhauskette Media Markt angeblich dafür bezahlt, nur mit Intelprodukten ausgestattete Computer zu verkaufen. Intel machte ähnliche illegale Zahlungen an Computerhersteller, um den (Start)Verkauf von Produkten die mit Chips von AMD ausgestattet waren vorsätzlich zu verhindern. 

Intel verspricht in Berufung zu gehen

Intel wies die Vorwürfe zurück und versprach die Entscheidung der Kommission anzufechten. Man wies auch zurück, dass die Verträge mit Herstellern und Händlern illegale Elemente hatten. Allerdings basierte die Kommission ihre Anschuldigungen darauf, was sie als „zeitgleiche Beweise“ bezeichnete, wie zum Beispiel E-Mails, die während unangekündigten Durchsuchungen gefunden wurden.

Der Vizepräsident von Intel Bruce Sewell beschrieb die Höhe der Strafe als „willkürlich”. Es habe kein Verhältnis zum bewiesenen Schaden oder Verletzungen, sagte er auf einer Pressekonferenz in Brüssel nach der Ankündigung der Kommission. 

Aber Kroes unterstrich, dass die die Kommission noch viel weiter hätte gehen können, da die Maximalstrafe die die Kommission für Kartellverletzungen erheben darf bis zu zehn Prozent des globalen Umsatzes eines Unternehmens betragen könne. Statt einer Milliarde Euro, hätte man auch eine Strafe über drei Milliarden Euro ausstellen können, da Intels weltweiter Umsatz im Jahr 2008 bei mehr als 30 Milliarden Euro lag. 

Stellungnahmen: 

Die EU-Kommissarin für Wettbewerb Neelie Kroes sagte, dass es klar sei, dass Intel Millionen von europäischen Konsumenten geschadet habe, da es vorsätzlich handelte, um seit mehr als fünf Jahren Wettbewerber vom Markt zu drängen weshalb die Höhe der Strafe keine Überraschung sein sollte. 

Der Präsident und Geschäftsführer von Intel, Paul Otellini antwortete darauf, dass Intel die Entscheidung stark zurückweise. Man glaube, dass die Entscheidung falsch sei und dass die Realität eines hoch wettbewerbsfähigen Mikroprozessorenmarktes durch ständige Innovation, verbesserte Leistung und niedrigere Preise gekennzeichnet sei. Es habe absolut keinen Schaden für Verbraucher gegeben. Außerdem würde Intel Berufung einlegen. 

BEUC, die europäische Verbraucherorganisation begrüßte die Entscheidung der Kommission. Die Auswahl für den Verbraucher sei das Herzstück einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft. Intel habe gezeigt, dass es den Verbrauchern dies vorenthalte und als Resultat hat es die Preise künstlich hoch gehalten und die Innovation verlangsamt. Eine Strafe in dieser Höhe sollte Unternehmen abschrecken die glauben, dass sie damit davonkommen wettbewerbs- und verbraucherfeindliche Praktiken anzuwenden, sagte Monique Goyens, die Generaldirektorin von BEUC. 

Nächste Schritte: 

• Juli 2009: Stichtag für Intel beim Europäischen Gericht erster Instanz Berufung einzulegen.  • August 2009: Frist zur Überweisung der Strafe auf ein gesichertes Bankkonto, wo sie einbehalten wird, bis nach der Berufung eine endgültige Entscheidung feststeht. 

Hintergrund : 

Chipbetriebene Prozessoren sind das Herz jedes(n) Computers und ihre Leistungssteigerung war die Vorraussetzung für das Produktivitätswachstum im IKT-Sektor in den letzten Jahrzehnten. Der Markt wird durch starken Wettbewerb zweier Konkurrenten dominiert: Intel und seinem einzigen verbliebenen Konkurrenten AMD, der einen viel kleineren Marktanteil besitzt. 

Nach Beschwerden durch AMD aufgrund möglichen wettbewerbsfeindlichen Verhaltens durchsuchte die Europäische Kommission Intel-Büros in ganz Europa, während sie auch in die Räumlichkeiten einer Reihe von Computerhersteller einfiel. 

Im Juli 2007 sendete die Kommission eine Erklärung mit Einwänden an die amerikanische Firma, dass man potentiell schädigende Praktiken zwischen Intel und Computerherstellern untersuche. Dem Schritt folgte eine zweite Erklärung im Juli 2008. (EurActiv vom 18. Juli 2008). 

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