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EU drängt auf gemeinsame Lizenzierung von Online-Musik [DE]

Veröffentlicht 08. Januar 2010 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Ein gesamteuropäisches oder ‚gebietsübergreifendes’ Lizenzierungssystem für Online-Musik erhält Auftrieb. Die spanische EU-Präsidentschaft beabsichtigt für das Jahr 2010 digitales Urheberrecht und Online-Piraterie anzugehen.

Die Verwaltung digitaler Rechte steht ganz oben auf der Tagesordnung der spanischen Ratspräsidentschaft und werde voraussichtlich beim Treffen der 27 EU-Telekommunikationsminister im Mai in Madrid diskutiert, wurde EurActiv mitgeteilt.

Die Europäische Kommission diskutiert die Einführung eines kontroversen europaweiten Lizenzierungssystems, seitdem Viviane Reding im Jahr 2004 EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien wurde. Die EU-Exekutive erklärte ihre Absichten das erste Mal schriftlich in einem Reflexionsbericht  im Oktober 2009.

Einheitlicher Lizenzen-Kauf

Diese Woche übergaben Industrie- und Verbraucherverbände ihre Reaktionen auf das EU-Papier mit dem Titel ‚Kreative Inhalte in einem Europäischen digitalen Binnenmarkt: Herausforderungen für die Zukunft’.

In diesem Papier drückte die Kommission ihre Sorge aus, dass die europäische Reaktion auf Urheberrecht und Piraterie im Netz zu „widersprüchlichen nationalen Initiativen“ führen werde, welches die Wettbewerbsfähigkeit und das kulturelle Erbe der Union schädigen werde.

Wenn sich die Kommission mit ihren Vorschlägen durchsetzt, müssen nationale Verwertungsgesellschaften, welche die Rechte von Online-Inhalten verwalten, ihre Systeme in ein europäisches System integrieren. Dieser Aussicht blicken einige Gesellschaften bereits seit 1990 besorgt entgegen, als die Idee 1990 zum ersten Mal aufkam. 

In der Praxis würden Online-Musik-Shops wie iTunes oder Amazon in der Lage sein, auf einen Schlag auf die Titel und CDs europäischer Künstler Zugang zu bekommen und damit widersprüchliche nationale Rechtsvorschriften und Verwertungsgesellschaften zu umgehen.

Derzeit brauchen Autoren eines einzelnen Werks in jedem der 27 Mitgliedstaaten eine gesonderte Urheberrechtsvereinbarung für das Stück, was zu zusätzlichen Kosten für die Wahrnehmung der Rechte führt. Darüber hinaus wird Nutzern oft der Zugang zu Werken verwehrt, deren Rechte in anderen Ländern verwaltet werden.

Dem Oktoberpapier zufolge könnte die Kommission zwei existierende Urheberrechte – dem für die Reproduktion und dem für die Aufführung eines Stücks – in ein Urheberrecht zusammenführen. Diese Rechte werden in der Regel von Onlinediensten, die sowohl Downloads als auch Streaming-Inhalte anbieten, gekauft.

Ein ‚zentraler Shop’, der ehrgeizigere Plan der Exekutive, würde Anbietern den Kauf einer Lizenz ermöglichen, welche die gesamte Produktionskette der Rechte umfasst und mehrere Autoren, Komponisten, Musikverleger, Produzenten und Künstler beinhalten kann.

Das Diskussionspapier vom Oktober, eine gemeinsame Anstrengung der Kommissionsabteilungen für Infogesellschaft und Binnenmarkt, wird von der neuen Kommissarin für Digitale Agenda, Neelie Kroes, und dem neuen Kommissar für den Binnenmarkt, Michel Barnier, geteilt werden, sobald sie im Februar die Büros ihrer Vorgänger bezogen haben (EurActiv vom 13. März 2009).

In ihrer bisherigen Rolle als Wettbewerbskommissarin erwies sich Kroes als Verfechterin eines gesamteuropäischen Modells der kollektiven Rechteverwaltung, als sie mit Plattenfirmen ein Abkommen zur Schaffung eines freiwilligen Online-Repertoires – gemeinsamer Listen mit Online-Inhalten – abschloss (EurActiv vom 21 Oktober 2009).

Stellungnahmen: 

„Der Erfolg eines europaweiten Genehmigungsshops hängt davon ab, wie gut die Verwertungsgesellschaften miteinander kooperieren“, sagte Kostas Rossoglou von der in Brüssel ansässigen Verbraucherschutzorganisation BEUC.

Die BEUC begrüßte das „erste konkrete“ Papier der Kommission für die Verwaltung von Rechten im Netz, da das derzeitige System der gegenseitigen Rechtevereinbarungen zwischen Gesellschaften nicht alle 27 Mitgliedsstaaten umfasse und in einigen Fälle einige Mitgliedsstaaten diskriminiere.

„Ein kommerzieller Nutzer wird sich dafür entscheiden, Nutzungsvereinbarungen für Länder zu kaufen, in denen er Geld verdienen kann“, sagte Rossoglou.

Die Association of Commercial Television (ACT) in Brüssel sagte gegenüber EurActiv, dass die Empfehlungen des Papiers nicht die Genehmigungsunterschiede zwischen Rundfunk, Musik und der Verlagsbranche berücksichtige.

„Aktuelle Urheberrechtsbestimmungen sind kein Hindernis für die Verbreitung audiovisueller Medien“, sagte ACT-Generaldirektor Ross Biggam und kritisierte die Annahme des Kommissionsberichts, dass das Urheberrecht ein Hindernis für innovative Dienste darstelle.

Nächste Schritte: 
  • 1. Feb. 2010: Neelie Kroes und Michel Barnier nehmen ihre Arbeit als Kommissare für Digitale Agenda bzw. Binnenmarkt auf.
  • Mai 2010: Treffen der Telekommunikationsminister in Madrid.
Hintergrund : 

Die Urheberrechte in der Musikindustrie werden in Europa von Verwertungsgesellschaften verwaltet, die Lizenzgebühren erhalten, wenn Lieder live gespielt oder in den Medien – auch im Internet – übertragen werden.

Bisher haben die Verwertungsgesellschaften die Rechte der Autoren auf nationaler Ebene verwaltet, aber die wachsende Bedeutung des Internets gibt einem grenzüberschreitenden Geschäftsmodell Auftrieb.

Im Juli 2009 begann Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes damit, den Weg für eine gesamteuropäische Verwertungsgesellschaft zu ebnen, indem sie die 24 europäischen Verwertungsgesellschaften dazu aufforderte, eine Vertragsbestimmung abzuschaffen, die Urheber daran hinderte, sich Verwertungsgesellschaften auszusuchen oder diese zu wechseln. 

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