Kroes, die die “Digitale Agenda“ der Kommission seit nunmehr fast drei Monaten behandelt, präsentierte einen 39 Seiten starken Plan zur Förderung der digitalen Wirtschaft.
Der Plan zielt darauf ab, „die Interessen der europäischen Bürger und Unternehmen an die Spitze der digitalen Revolution zu stellen und das Potential der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKTs) zu maximieren, um die Schaffung von Arbeitsplätzen, Nachhaltigkeit und soziale Inklusion zu stärken“, sagte Kroes in einem Statement.
Einen Binnenmarkt für den kulturellen Inhalt und die Innovationen der EU, mit vollständig kompatiblen Standards und einer größeren Netzwerksicherheit, zu schaffen, sei ebenfalls ein Punkt auf der Liste der politischen Prioritäten der Kommissarin.
Es wird erwartet, dass demnächst ein Vorschlag zu High-speed Netzwerken vorgelegt wird, da frühere Bemühungen aufgrund von Druckausübung durch aufgebrachte Lobbys gescheitert waren (EurActiv 03.03.10).
Die Kommissarin hat außerdem gelobt, dieses Jahr das Schreckgespenst der Rechteverwaltung in der EU durch ein pan-europäisches System der Kontrolle von Lizenzgebührzahlungen für die Nutzung von kreativen Inhalten wie Musik und Filmen anzugehen.
Im Folgenden eine Liste weiterer Ziele, die im heutigen Plan vorgestellt wurden:
- Ultra-schnelles Breitband bis 2020: 50 Prozent der europäischen Haushalte sollten Abonnements oberhalb von 100 Mbps haben (keine Standlinie).
- Förderung von e-commerce: 50 Prozent der Bevölkerung soll bis 2015 online einkaufen
- Transnationaler e-commerce: 20 Prozent der Bevölkerung soll bis 2015 grenzüberschreitend online einkaufen.
- Binnenmarkt für Telekommunikationsdienstleistungen: der Unterschied zwischen Roaming- und nationalen Tarifen sollte bis 2015 verschwunden sein.
- Steigerung von IKT Forschung und Entwicklung: öffentliche Investitionen auf 11 Milliarden Euro verdoppeln.
Kritiker sagen, dass der Entwurf der Kommission eine vorsichtige Versöhnung von Lobbyisten und internen Besorgnissen ist, vor Allem bezüglich des Copyrights, das kürzlich zum Zankapfel zwischen Kroes und ihrem französischen Kollegen, dem Binnenmarktkommissar Michel Barnier, Vertreter eines harten Durchgreifens bei Urheberrechtsverletzungen, geworden ist.
In den letzten Stunden widerstand Kroes Druck von Barnier, eine harte Linie bei Urheberrechtsverletzungen anzunehmen, so Quellen nahe der Kommission.
Die EU-Exekutive hat seit langem versucht, Regeln zu schaffen, um das Raubkopieren von geistigem Eigentum zu verhindern und ist außerdem in internationale Handelsgespräche involviert, um ein Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) zu schaffen (EurActiv 22.03.10).
Von EurActiv eingesehene Entwürfe zeigen, dass die Formulierungen zu möglichen neuen Gesetzen zur Bekämpfung von Urheberrechtsgesetzen abgemildert wurden und dass, soweit Kroes betroffen ist, vor 2012 nichts geschehen wird.
Dennoch hat Barnier – ein Franzose – den Text der EU Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (IPRED) eine Zeit lang auf seinem Schreibtisch gehabt und wird bald eine Revision vorschlagen.
Kroes’ hat für ihre Entscheidung, Barniers Position zu übergehen, Lob und auch harsche Kritik von Industriequellen erhalten, die behaupten, sie werde wenig tun um Asiens Dominanz in den IKT zu behandeln, ohne strengere Regeln für die Umsetzung von Urheberrechtsschutz aufzulegen.
Der Bericht bekennt, dass nur eine von neun IKT Anwendungsfirmen in der Liste der Globalen 500 der Financial Times europäisch ist und nur vier der 54 in Europa am häufigsten besuchten Webseiten europäischen Ursprungs ist.
„Haben wir billige Arbeitskräfte in Europa? Nein. Wir haben geistiges Kapital, das, wenn es gut beaufsichtigt wird, bedeutet, dass es keine Notwendigkeit gibt, unseren relativen Vorteil zu schützen“, sagte Franciso Mingorance von der Business Software Alliance – eine Handelsgruppe – EurActiv, Kroes’ Entscheidungen kritisierend.
Mingorance bezieht sich auf ein chinesisches Gesetz, dass von den EU Lobbys im IKT-Bereich als protektionistisch und schädigend für europäische Innovation verurteilt wurde.
Die Beschaffungen des Gesetzes setzen fest, dass mindestens Teile eines Produkts oder einer Technologie von ausländischen Firmen hausgemacht sein müssen, um Zugang zum chinesischen Markt zu erreichen (EurActiv 10.12.09).



