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EU erwägt neue Initiativen zum Datenschutz [DE][en

Erschienen: Donnerstag 29. Januar 2009   

Anlässlich des gestrigen (28. Januar 2009) dritten ‚Europäischen Datenschutztages’ hat die Europäische Kommission angekündigt, die entsprechenden Regelungen verschärfen zu wollen. In der Zwischenzeit richten die EU-Datenschutzbehörden ihr Augenmerk auf die Datenspeicherung bei Internet-Suchmaschinen und den Google-Dienst Street View. 

Brüssel wird bis April mit einer europaweiten öffentlichen Konsultation über Möglichkeiten zur Verbesserung des Datenschutzes beginnen. Man müsse sich Gedanken über die mögliche Notwendigkeit für die Modernisierung des aktuellen Rechtsrahmens machen, um die Herausforderungen durch die neuen Technologien annehmen zu können, erklärteexternal EU-Kommissar für Justiz und Inneres Jacques Barrot gestern (28. Januar 2009) auf einer Konferenz im Europäischen Parlament.

Eine Expertengruppe, die von der Kommission eingerichtet wurde, überprüft derzeit mögliche Innovationen, die bei der Reform der Datenschutzrichtlinieexternal von 1995 herangezogen werden könnten. Viele Fragen müssengeklärt werden, beispielsweise die mögliche Einbeziehung von IP-Adressen und Cookies in die Definition von persönlichen Daten, da erstere die Erstellung sehr detaillierter Profile von Internetnutzern ermöglichen, auch wenn nur eine indirekte Identifizierung der Nutzer möglich ist (EurActiv vom 5. Dezember 2008). 

Die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten haben sich in einer Stellungnahme bereits dafür ausgesprochen, IP-Adressen und Cookies mit auf die Liste der persönlichen Daten zu setzen. Sie werden zudem bei ihrem nächsten Treffen am 10. und 11. Februar 2009 über dieses Thema diskutieren und bei dieser Gelegenheit auch das Thema ansprechen, wie lange Suchmaschinen die Daten ihrer Nutzer speichern dürfen.

Google, Yahoo und MSN speichern Informationen (Cookies) auf den Computern der Internetnutzer. Werden diese Cookies abgerufen, zeichnet sich jedes Mal, wenn die Nutzer das Internet benutzen, ein detailliertes Profil ihrer Vorgänge ab. Dies verbessert die Qualität der angebotenen Dienstleistungen: Dank der Cookies muss beispielsweise beim Einloggen in einen nicht-öffentlichen Bereich das Passwort nicht jedes Mal neu eingegeben werden. Allerdings verraten solche Daten viel über den Nutzer und werden häufig für unerwünschte und gezielte Werbung verwendet.

Die EU-Datenschutzbehörden, die in der ‚Artikel-29-Datenschutzgruppe’ zusammenarbeiten, schlugen vorPdf external , die Speicherdauer für Cookies auf sechs Monate zu beschränken. Die Betreiber von Suchmaschinen reagierten auf diese Pläne auf unterschiedliche Weise. Google, dessen Geschäftsmodell stark auf persönliche Daten angewiesen ist, senkte seine Speicherdauer freiwillig von 18 auf neun Monate. Microsoft folgte dem Vorschlag für die sechsmonatige Frist und schlug vor, diese als Standard für die Branche einzuführen (EurActiv vom 10. September 2008). 

Vertreter der beiden US-amerikanischen Riesenkonzerne werden gemeinsam mit Vertretern von Yahoo und Ixquick am Datenschutztreffen im Februar teilnehmen. Zwar wird davon ausgegangen, dass bei dem Treffen keine Entscheidungen getroffen werden, doch soll die Artikel-29-Datenschutzgruppe in den nächsten Monaten eine neue Stellungnahme zum Thema herausbringen, so Quellen, die mit dem Dossier vertraut sind.

Ein anderes schwieriges Thema, das den EU-Datenschutzbehörden in den kommenden Monaten zur Bearbeitung vorliegt, sind die möglichen Risiken von Online-Diensten, die Panaroma-Straßenansichten anbieten und von Googles erfolgreichem ‚Street View’-Dienst bekannt gemacht wurden. Mit einer solchen Software kann man Städte aus einer Fußgängerperspektive betrachten und Autos, Menschen und Geschäfte erkennen. 

Der ‚Street View’-Dienst, der ursprünglich aus den USA kommt, wurde bereits in Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland eingeführt. EU-Politiker diskutierten den Dienst, da er für Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes sorge, heißt es in einer kürzlich ausgesendeten PressemitteilungPdf external der Artikel-29-Datenschutzgruppe. 

Google macht Gesichter, Autokennzeichen und andere Hinweise auf die Identität einer Person unkenntlich. Probleme könnten jedoch bei der Speicherung der vielen Bilder, die benötigt werden, um den Dienst anzubieten, und die Google bereits gesammelt hat, auftauchen. „Die Vorschriften zum Datenschutz könnten hier Anwendung finden“, meinte der europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx zu EurActiv.

Sollten die Vorschriften angewendet werden, müsste Google zuerst das Einverständnis derjenigen einholen, die auf den Bildern zu sehen sind, selbst wenn sie unkenntlich gemacht werden. Der Dienst könnte so hart getroffen werden. Man werde mit allen relevanten Institutionen und Behörden zusammenarbeiten. Außerdem sei man gerne bereit, wenn nötig, zusätzliche Informationen bereitzustellen, meinte der globale Datenschutzbeauftragte von Google Peter Fleischer.

Anlässlich des dritten Datenschutztages wurde gestern (28. Januar 2009) eine Konferenz im Europäischen Parlament veranstaltet, um das Bewusstsein junger Menschen für die versteckten Risiken für Privatsphäre und Sicherheit im Internet zu schärfen. 

Wie Barrot betonte, würden nur 33% der 15 bis 24-Jährigen ihre Rechte hinsichtlich des Schutzes ihrer persönlichen Daten kennen, obwohl sie zu den häufigsten Nutzern des Internets und sozialer Netzwerke wie MySpace oder Facebook gehörten. Sie entblößten ihr Alltagsleben im Internet, ohne sich der Gefahren, die Online-Aktivitäten mit sich bringen könnten, bewusst zu sein, sagte er.

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