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EU fragt: Wer bezahlt Breitband-Internet?

Veröffentlicht 03. März 2010 - Aktualisiert 05. März 2010
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Die EU plant eine Überprüfung der Zugangsregeln zu Internet und Telefonie in der gesamten Union. Gestern (2. März) leitete die Europäische Kommission ein Anhörungsverfahren dazu ein,  ob das Geld für schnelleres Internet aus öffentlichen Mitteln oder von der Industrie kommen soll.

Im Konsultationsverfahren wird die Kommission herauszufinden versuchen, ob der Zugang zu Internet ein öffentliches Recht darstellen soll und wie die derzeitigen EU-Regeln aus dem Jahr 2002 an das Ziel der Union zur Bereitstellung von Breitband-Internetanschlüssen für alle Bürger angepasst werden können.

Dies deckt sich mit dem Ziel des spanischen EU-Vorsitzes, Breitband-Internet europaweit verpflichtend zu machen. Damit soll der Zugang zum Internet in ländlichen Gebieten verbessert werden (EurActiv vom 18. Dezember 2009).

Wer wird die Rechnung begleichen?

Die bisher bedeutendste Frage in der Debatte um die Netzabdeckung betrifft die Frage, wo das Geld für den Aufbau der Infrastruktur für das Hochgeschwindigkeits-Internet herkommen soll.

Das Konsultationsverfahren wird sowohl die Wirtschaft als auch den öffentlichen Sektor danach fragen, wie sie sich die EU-Regeln zur Bereitstellung von Breitband für jeden vorstellen.

In einer früheren Umfrage über die so genannte "digitale Kluft" in Europa – die Menschen mit Internetverbindung und diejenigen ohne Anschluss voneinander trennt – schätzte die Kommission, dass 23% der ländlichen Gebiete in der EU keinen Zugang zum Netz haben. Zudem könnten nur 70% der ländlichen Bevölkerung auf bestehende Infrastruktur setzen, um mittels eines Hochgeschwindigkeits-Zugangs im Internet zu surfen.

Vertreter etablierter Netzwerkbetreiber halten die Regeln für Universaldienste für das falsche Mittel, um einen umfassenderen Breitbandzugang zu erzielen, wenn die bestehenden Strukturfonds das nötige Kapital für EU-weites Hochgeschwindigkeits-Internet bereitstellen könnten.

Die derzeitigen Regeln über Universaldienste gewährleisten, dass die Bürger der EU sich mit dem öffentlichen Netz verbinden können und öffentliche Telefondienste für Telefongespräche, Faxe und Internetzugang nutzen können.

Zudem stellen sie sicher, dass Telefonauskunftdienste, öffentliche Fernsprecher und Sonderhilfen für Behinderte verfügbar sind.

Unter den kommunalen Behörden in der EU gibt es Bestrebungen, eine weitere Einführung von Hochgeschwindigkeits-Internet zu koordinieren, so eine Arbeitsgruppe von EUROCITIES, einem Netzwerk großer europäischer Städte.

Mehr als die Hälfte der 20-köpfigen Gruppe, darunter die Bürgermeister von Stockholm, Amsterdam und Wien, haben ihre Bereitschaft erklärt, bessere Zugangsregeln zu koordinieren. Dazu gehört jedoch keine Subventionierung der Netzabdeckung.

Stellungnahmen: 

Verbraucher und Unternehmen gehen wegen nicht wettbewerbsfähiger Märkte für Telekommunikation nach Angaben der European Competitive Telecoms Association (ECTA) 25 Milliarden Euro jährlich verloren. Zudem würden dadurch die Breitband-Geschwindigkeiten künstlich begrenzt.

ECTA werde daher die Kommission und nationale Regulierungsbehörden dazu auffordern, das wettbewerbsrechtliche Versagen in der Telekommunikationsbranche zu untersuchen. Ebenfalls solle die Möglichkeit in Erwägung gezogen werden, bei marktbeherrschenden Unternehmen zur Not neue Kompetenzen zur funktionalen Aufteilung von Firmen zu nutzen, so Hubertus von Roenne, Vorsitzender von ECTA.

Die EU-Strukturfonds existierten bereits und man sei nicht davon überzeugt, dass die Regeln über Universaldienste das richtige Mittel für eine umfassendere Netzabdeckung darstellten, heißt es von etablierten Netzwerkbetreibern.

Nächste Schritte: 
  • 30. März 2010: Kommission hält öffentlichen Workshop zum Konsultationsverfahren ab.
  • 7. Mai 2010: Kommission schließt Konsultation über Regulierung von Universaldiensten ab.
Hintergrund : 

Die Universaldienstrichtlinie der EU deckt bereits eine Reihe von Diensten ab, darunter vor allem Festnetztelefonanschlüsse.

Gilt ein Dienst als universal, haben Bürger das Recht, darauf zugreifen zu können. Mit anderen Worten sind die Regierungen dazu verpflichtet, diesen Dienst für jeden zugänglich zu machen. Dies hat natürlich finanzielle Auswirkungen.

Nationale Regulierungsbehörden haben jedoch das Recht, Universaldienste in Bereichen für unnötig zu erklären, die von bestehenden Angeboten bereits abgedeckt sind.

Durch die Annahme des Telekompakets im November 2009 (EurActiv vom 5. November 2009) hat die EU den Weg dafür freigemacht, das Hochgeschwindigkeits-Internet als Universaldienst einzustufen.

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