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EU Gesetzgeber wehren sich gegen Frankreichs Urheberrechtsregel [DE][en][fr

Erschienen: Donnerstag 23. April 2009   

Die Gesetzgeber der Europäischen Union lehnten gestern (22. April) den harten Kurs Frankreichs gegen Filesharing im Internet ab. Wenn ihre Meinungen in EU-Recht umgewandelt werden, könnte der Ansatz  Urheberrechtssündern nach der zweiten Warnung mit Internetsperrung zu bestrafen, illegal werden. 

Hintergrund:

Lobbyisten aus der Musikbranche und dem Sektor für die allgemeine Produktion von Online-Inhalten haben den Anstoß für die Einführung einer Reihe von Initiativen zur Eindämmung der Internetpiraterie in Europa, wie dem Download und Austausch von Musik, Filmen und Software ohne Beachtung von Urheberrechten, gegeben.

Am härtesten ging die französische Regierung gegen diese Art von Internetkriminalität vor; sie plant für dieses Jahr die Einrichtung einer neuen Behörde, die den Internetzugang derjenigen regulieren soll, die illegalen Datenaustausch betreiben. Diese Regelung wird in Frankreich wahrscheinlich 2009 in Kraft treten.

Während der Verhandlungen über das so genannte Telekompaket versuchten die französischen Europaabgeordneten das Problem des Urheberschutzes bei Online-Inhalten anzugehen, indem sie den Internetanbietern bestimmte Verpflichtungen auferlegen wollten. Die Pläne wurden allerdings fallen gelassen, nachdem die Telekommunikationsindustrie massiven Druck ausgeübt und Verbraucher sich für kostenlose Downloads und Peer-to-Peer-Internetseiten ausgesprochen hatten (EurActiv vom 25. September 2008). 

Zum gleichen Thema:

Weitere Nachrichten:

Die Gesetzesänderung steht in starkem Kontrast zu einem Gesetz, dass sich gerade im französischen Parlament befindet. Das so genannte „Hadopi-Gesetz“ hatte bereits die Zustimmung des französischen Senates bekommen und es wird erwartet, dass es nächste Woche im Unterhaus eingereicht wird. Es sieht vor, dass es keines Gerichtsverfahrens bedarf, um die Internetverbindung von Wiederholungstätern zu kappen. Das Gesetzt steht vor unerwarteten Hürden, nachdem es von den Parlamentarien Anfang des Monats untersucht wurde. (EurActiv Frankreich vom 10. April 2009external ). 

In Frankreich wird erwartet, dass die Kontrolle von einer neuen Behörde durchgeführt wird, die mit den Internetanbietern zusammen arbeitet, welche aufgefordert werden, den Onlineverkehr nach illegalem Downloads zu durchsuchen. Gesetzesbrecher werden zweimal gewarnt, bevor ihre Internetverbindung abgeschaltet wird, eine Prozedur die als „Dreistufenansatz“ bekannt wurde. 

Sollten die Ansichten des Parlaments allerdings in EU Gesetzgebung umgewandelt werden, dann wäre das französische Gesetz nicht mehr rechtskräftig. Trotzdem ist die Meinungsbildung innerhalb der EU noch lange nicht zu Ende. Um eine Chance zu haben, muss die Entscheidung des Industrieausschusses noch auf der Plenarsitzung im Mai bestätigt werden. Danach müsse sie den Zuspruch vom Ministerrat erhalten, der die 27 Mitgliedsstaaten vertritt. 

Die Mitgliedsstaaten haben bisher die Fassung des Parlaments angefochten und es wird erwartet, dass die Regierungen ihren Standpunkt noch vor dem Sommer auf ihrem nächsten Treffen wiederholen werden. 

Insbesondere der Ministerrat versucht jeglichen spezifischen Verweis auf „juristischen Behörden” zu verhindern, um das französische Gesetz nicht zu kippen und dadurch die Möglichkeit für andere EU-Staaten ähnliche Gesetze einzuführen, offen zu lassen.

Der Druck zu einer Einigung verstärkt sich, da das Thema die letzte Hürde für eine endgültige Zustimmung zum gesamten Telekompaket ist, eine Reihe von Gesetzen, die die Regulierung des Telekommunikationssektors der EU neu definieren sollen(EurActiv vom 31. März 2009external ). 

Lobbyisten des Musiksektors und die breitere Online-Produktionsindustrie haben zu einer Reihe von Initiativen gedrängt, um die Internetpiraterie in Europa zurückzudrängen. Sie hoffen, dass sie Aktivitäten wie das Herunterladen von Liedern, Filmen und Software unterbinden können, was gegen die Urheberrechte verstößt und die Rechteinhaber eines großen Teils ihrer Einkünfte beraubt.  

Die französische Regierung hat den härtesten bisher bekannten Kurs gegen Onlinepiraterie eingeschlagen und plant eine neue Behörde einzurichten, die den Internetzugang von denen regeln soll, die Dateien im Internet illegal mit anderen Dateien tauschen. Die Vorgabe soll bis Ende April in Frankreich offiziell zum Gesetz werden.

Während der Verhandlungen über das so genannte Telekompaket, versuchten einige Europaabgeordneten das Problem des Urheberechtschutzes im Internet, durch die Auferlegung von Verpflichtungen auf Internetdienstanbieter anzugehen. Jedoch wurde der Plan nach heftigem Druck seitens der Telekomindustrie und von Verbrauchern, die kostenlose Downloads und Peer-to-Peer Webseiten befürworten zurückgewiesen (EurActiv vom 15. September 2009).

Der Streit wird vor der endgültigen Abstimmung über das Paket, die für Mai erwartet wird, neu entfacht werden. 

Der Industrieausschuss des Parlaments verabschiedete mit einer überwältigen Mehrheit (40 Stimmen dafür, vier dagegen und zwei Enthaltungen) eine Änderung des EU-Telekompaketes, die besagte, dass die Entscheidung die Verbindungen von Internetnutzern abzuschalten, nur durch Urteile von Richtern und nach einem Gerichtsverfahren gefällt werden dürfe. 

Der Text, der von der französischen sozialdemokratischen Europaabgeordneten Katherine Trautmann entworfen wurde besagt, dass keinerlei Begrenzung auf die Grundrechte und Freiheiten von Endverbrauchern erhoben werden dürfe, ohne dass dies durch ein vorheriges Urteil von einer Rechtsbehörde angeordnet wurde.

Nächste Schritte:

  • 28. April 2009: Französische Nationalversammlung soll die einen dreistufigen Strafansatz übernehmen.
  • 4. und 7. Mai 2009: Plenarsitzung des EU-Parlaments soll Telekompaket verabschieden.

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