Nachdem Brüssel grünes Licht gegeben hat, können Google und DoubleClick nun ohne weitere Hindernisse fusionieren und so einen neuen Internet-Riesen mit dem Schwerpunkt Online-Recherche und Werbung im Internet schaffen.
Google, vor allem als weltweiter Marktführer im Bereich Suchmaschinen bekannt, besitzt auch einen Anteil am Markt für die Vermittlung von Online-Werbung. Das bedeutet, dass das kalifornische Unternehmen über sein Netzwerk „AdSense“ Website-Betreiber und Werbetreibende beim Handel von Werbeflächen im Internet unterstützt.
DoubleClick für seinen Teil ist führend in der Bereitstellung von Adserving-Technologien. Mithilfe seiner Software können Werbeanzeigen auf relevanten Seiten oder Positionen platziert werden.
Die Kommission entschied, dass die beiden Märkte, welche die Fusion hauptsächlich beträfe – Vermittlung von Online-Werbung und Adserving – nicht beeinträchtigt würden.
Tatsächlich sei DoubleClick momentan kein bedeutender Akteur im Vermittlungsmarkt, so die Analyse der Kommission. Daher entziehe der Erwerb des Unternehmens dem Markt keinen wichtigen Wettbewerber.
Gleichzeitig entschied die Kommission, dass Google die neu erlangte Macht auf dem Adserving-Markt voraussichtlich nicht dazu benutzen würde, den Wettbewerb zu hemmen, „weil dies wahrscheinlich nicht gewinnbringend wäre”.
Wie bereits von Wettbewerbsbeamten angenommen wurde, hat Brüssel keine Befugnis, eine Fusion auf Grundlage des Datenschutzes zu beurteilen (siehe EurActiv vom 14. Januar 2008). Daher wurden die Bedenken einiger Akteure über die potentielle Bedrohung des Schutzes personenbezogener Daten bei dieser Entscheidung nicht in Erwägung gezogen. Die Folgen der Fusion von zwei der größten Online-Datenbanken müssen stattdessen auf nationaler Ebene untersucht werden.
Unterdessen wird die Artikel-29-Datenschutzgruppe, welche die 27 Behörden, die für den Datenschutz auf nationaler Ebene zuständig sind, zusammenbringt, im kommenden April eine Empfehlung zur Nutzung von privaten Daten in Suchmaschinen herausgeben. Beobachter sagen, dass Unternehmen aufgefordert werden könnten, den Zeitraum, in dem sie persönliche Informationen behalten, zu verringern – eine Maßnahme, die von Google bereits angekündigt wurde. Zurzeit ist Google in der Lage, IP-Adressen und andere private Online-Daten für mehrere Jahre zu behalten (siehe EurActiv vom 7. Februar 2008).



