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3. Dezember 2008
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EU gibt Google-DoubleClick-Fusion grünes Licht [DE][en

Erschienen: Mittwoch 12. März 2008   

Die Europäische Kommission hat die Übernahme von DoubleClick durch Google genehmigt. Sie erklärte, dass sich das Geschäft vermutlich nicht nachteilig auf die Verbraucher auswirken werde. Die Entscheidung wurde "ausschließlich" auf Grundlage der Wettbewerbsgrundsätze getroffen. Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes, der in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten fällt, wurden nicht in Betracht gezogen.

Hintergrund:

Mit Bezug auf die Wettbewerbsregelungen der EU benachrichtigteexternal Google im September 2007 die Kommission über die geplante 3,1 Milliarden Dollar-Übernahme (2,2 Milliarden Euro), die im Frühjahr 2007 verhandelt worden war.

Im Dezember 2007 hatte die US-amerikanische Kartellbehörde FTC (Federal Trade Commission), angekündigtexternal , sie würde Googles Übernahme nicht blockieren. Die Behörde nahm die damit einhergehenden Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes zur Kenntnis, sagte jedoch, sie seien nicht spezifisch für Google und DoubleClick.  

Die Europäische Kommission hatte das letzte Wort in diesem Fall. Nach einer tiefgehenden Untersuchungexternal , die im November 2007 begonnen hatte, verschob Brüssel die Frist, die ursprünglich für Anfang 2008 vorgesehen war, auf April. Die gestrige Entscheidung wurde damit fast einen Monat verfrüht angekündigt.

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Nachdem Brüssel grünes Licht gegeben hat, können Google und DoubleClick nun ohne weitere Hindernisse fusionieren und so einen neuen Internet-Riesen mit dem Schwerpunkt Online-Recherche und Werbung im Internet schaffen.

Google, vor allem als weltweiter Marktführer im Bereich Suchmaschinen bekannt, besitzt auch einen Anteil am Markt für die Vermittlung von Online-Werbung. Das bedeutet, dass das kalifornische Unternehmen über sein Netzwerk „AdSense“ Website-Betreiber und Werbetreibende beim Handel von Werbeflächen im Internet unterstützt. 

DoubleClick für seinen Teil ist führend in der Bereitstellung von Adserving-Technologien. Mithilfe seiner Software können Werbeanzeigen auf relevanten Seiten oder Positionen platziert werden.

Die Kommission entschiedexternal , dass die beiden Märkte, welche die Fusion hauptsächlich beträfe – Vermittlung von Online-Werbung und Adserving – nicht beeinträchtigt würden. 

Tatsächlich sei DoubleClick momentan kein bedeutender Akteur im Vermittlungsmarkt, so die Analyse der Kommission. Daher entziehe der Erwerb des Unternehmens dem Markt keinen wichtigen Wettbewerber.

Gleichzeitig entschied die Kommission, dass Google die neu erlangte Macht auf dem Adserving-Markt voraussichtlich nicht dazu benutzen würde, den Wettbewerb zu hemmen, „weil dies wahrscheinlich nicht gewinnbringend wäre”.

Wie bereits von Wettbewerbsbeamten angenommen wurde, hat Brüssel keine Befugnis, eine Fusion auf Grundlage des Datenschutzes zu beurteilen (siehe EurActiv vom 14. Januar 2008). Daher wurden die Bedenken einiger Akteure über die potentielle Bedrohung des Schutzes personenbezogener Daten bei dieser Entscheidung nicht in Erwägung gezogen. Die Folgen der Fusion von zwei der größten Online-Datenbanken müssen stattdessen auf nationaler Ebene untersucht werden.

Unterdessen wird die Artikel-29-Datenschutzgruppe, welche die 27 Behörden, die für den Datenschutz auf nationaler Ebene zuständig sind, zusammenbringt, im kommenden April eine Empfehlung zur Nutzung von privaten Daten in Suchmaschinen herausgeben. Beobachter sagen, dass Unternehmen aufgefordert werden könnten, den Zeitraum, in dem sie persönliche Informationen behalten, zu verringern – eine Maßnahme, die von Google bereits angekündigt wurde. Zurzeit ist Google in der Lage, IP-Adressen und andere private Online-Daten für mehrere Jahre zu behalten (siehe EurActiv vom 7. Februar 2008).

Positionen:

„Die im November 2007 eingeleitete eingehende Untersuchung der Kommission ergab, dass sich die Übernahme wahrscheinlich weder in dem Segment Adserving noch in dem Segment Vermittlung von Online-Werbung nachteilig [auf die Verbraucher] auswirken wird“, heißt es in der Pressemitteilungexternal der Kommission vom 11. März 2008. „Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die Übernahme den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder einem wesentlichen Teil desselben nicht erheblich beeinträchtigen wird.”

Eric Schmidt, Vorstandsvorsitzender bei Googlesagteexternal , man sei erfreut, dass die Übernahme von DoubleClick durch Google genehmigt worden sei. Mit DoubleClick sei Google nun die führende Plattform zur Anzeige von Werbeträgern. Es werde nun möglich sein, Verbesserungen in den Bereichen Technologie und Infrastruktur zügig auf den Markt zu bringen. Er fügte hinzu, dies werde die Effektivität, Messbarkeit und Leistung der digitalen Medien für Herausgeber, Werber und Agenturen drastisch verbessern, während gleichzeitig die Relevanz von Werbung für Nutzer verbessert werde.

Monique Goyens, Generaldirektorin von BEUC, der europäischen Verbraucherorganisation, sagte, man sei enttäuscht, dass die Kommission den Aspekt Datenschutz nicht stärker in Betracht gezogen habe, da dieser für Internetnutzer von großer Bedeutung sei. Man hoffe, dass das neue Google-DoubleClick-Unternehmen sich genauestens an die europäische Gesetzgebung halte. Angesichts seiner Stellung müsse Google mit gutem Beispiel vorangehen, um zu verhindern, dass die Datenschutzrechte der Verbraucher im Internet missachtet werden.

Jonathan Zuck, Präsident der Association for Competitive Technology (ACT), ist der Meinung, die Fusion werde zweifelsohne die Wettbewerbslandschaft der Branche verändern und der Entwicklung der Internetwerbung zugutekommen. Sie zeige die Dynamik des Sektors sowie die Notwendigkeit, den Unternehmen die Flexibilität zu gewähren, die sie benötigen, um sich den Entwicklungen anzupassen, wettbewerbsfähig zu sein und den Bedürfnissen der Verbraucher gerecht zu werden.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zeigten sich ebenfalls besorgt über das Risiko des Missbrauchs von personenbezogenen Daten. Die niederländische Europaabgeordnete Sophie In 't Veld (ALDE) sagte, die Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten habe sich zu einem wertvollen und großen Geschäft entwickelt. Informationen über Verbraucher und deren Verhalten und Vorzüge sei von großer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen. Der Schutz der Politik für personenbezogene Daten und Wettbewerb stünde daher in engem Zusammenhang mit der Fusion zwischen Google und DoubleClick. Die Kommission sollte diese Verbindung nicht vergessen.

Die dänische sozialdemokratische Europaabgeordnete Britta Thomsen stimmte zu und sagte, sie sei sehr besorgt, dass die Kommission die Privatsphäre der Verbraucher nicht in Betracht gezogen habe. Derartige Fusionen könnten die Unabhängigkeit des Internets gefährden, wenn sie nicht von den entsprechenden Behörden kontrolliert würden.

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