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EU-Minister lehnen Verbot kostenloser Downloads ab [DE]

Veröffentlicht 21. November 2008 - Aktualisiert 29. Januar 2010
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Die EU-Minister für Kultur haben gestern (20. November 2008) Vorschläge Frankreichs zurückgewiesen, die verpflichtende Maßnahmen gegen kostenloses Downloaden vorsahen, um so die Internetpiraterie eindämmen zu können. Stattdessen einigten sie sich darauf, legale Angebote für Musik oder Filme im Internet zu fördern.

Der EU-Rat der Kulturminister drängte gestern (20. November 2008) auf eine gerechte Balance zwischen den verschiedenen Grundrechten beim Kampf gegen die Internetpiraterie, mit dem Recht auf den Schutz persönlicher Daten an erster Stelle, gefolgt von der Informationsfreiheit und erst an letzter Stelle dem Schutz des geistigen Eigentums.

In der Abschlusserklärung des Rats wird außerdem die Bedeutung der Erwartungen der Verbraucher mit Blick auf Zugang und Diversität der Inhalte, die online angeboten würden, hervorgehoben. Ein schrittweises Vorgehen gegen Nutzer, die wiederholt durch illegales Downloaden kulturellen Materials auffallen, wie dies von den französischen Behörden vorgesehen ist, wurde nicht erwähnt.

Die Einleitung solcher Schritte, durch die die Internetanbieter zu einer Art Internetpolizei umfunktioniert würden, wurde im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses für die Überarbeitung des EU-Reglements für elektronische Kommunikation ebenfalls ausgeschlossen. Die Europäische Kommission schlug ein solches Instrument nie vor, während das Europäische Parlament mehrere Änderungsvorschläge, die die Einführung solcher Maßnahmen forderten, blockierte (EurActiv vom 25. September 2008). Der Rat hat diese Idee schon klar abgelehnt und es wird erwartet, dass er seine Position beim Treffen der Minister für Telekommunikation am 27. November 2008 bekräftigen wird.

Die Minister für Kultur haben sich immer sehr darum bemüht, Internetpiraterie zu bekämpfen. Deshalb war die gestrige, zurückhaltende Abschlusserklärung ein Erfolg für Verbraucherorganisationen und Befürworter der Informationsfreiheit. 

Die Vermeidung von Internetpiraterie sei nichtsdestotrotz auch weiterhin ein wichtiges Ziel. Dies müsse allerdings durch die Förderung legaler Angebote und effizienter technischer Maßnahmen erreicht werden und nicht mit Durchsetzungsmaßnahmen, sagten die Minister. 

Mit Blick auf die rechtlichen Auswirkungen unterstützten die Minister nur teilweise die Vorschläge der französischen EU-Ratspräsidentschaft, die MwSt auf im Internet verkaufte Musik oder Filme aufzuheben oder zu senken. Nichtsdestotrotz einigten sie sich, die Zeiträume zu überprüfen, in denen Filme zur Verfügung gestellt werden könnten, um die Vielfalt und Attraktivität von im Internet legal angebotenen Filmen zu erhöhen. 

Mit Blick auf den technischen Aspekt erklärten die Minister, sie ermutigten Bemühungen zur Erhöhung der Interoperabilität und zur Gewährleistung der Transparenz technischer Maßnahmen zum Schutz und der Verwaltung von Rechten, beispielsweise mittels eines Systems zu Identifizierung oder Kennzeichnung.

Ein gutes Beispiel hierfür wird derzeit von YouTube, dem größten Videoportal der Welt, verwendet. Dank der Video ID (einer Technologie, die von Google, dem Besitzer von YouTube, entwickelt wurde) können Videos und Filme, die illegal heruntergeladen oder angeschaut wurden, rückverfolgt werden.

Hintergrund : 

Lobbies für die Musikbranche und die allgemeine Branche für Online-Inhalte sorgten für die Einführung einer Reihe von Initiativen zur Eindämmung der Internetpiraterie in Europa, wie den Download oder Austausch von Liedern, Filmen und Software ohne Berücksichtigung des Urheberrechts.

Am strengsten wollte Frankreich vorgehen, das die Einrichtung einer neuen Behörde vorsah, die die Befugnis haben sollte, den Zugang zum Internet für diejenigen, die illegales Filesharing betreiben, zeitweise oder vollständig zu sperren. Dieser Entwurf wird in Frankreich vermutlich bis nächstes Jahr in geltendes Recht umgesetzt. Großbritannien entschied sich stattdessen für ein freiwilliges Abkommen zwischen Dienstleistern, Urheberrechtsinhabern und Verbrauchern. Die Einrichtung einer Behörde ist nicht in Planung, doch ähnliche abschreckende Maßnahmen für Nutzer, die wiederholt durch illegales Downloaden auffallen, sind vorgesehen (EurActiv vom 25. Juli 2008). 

Auf EU-Ebene nahm die Kommission Anfang 2008 ein Strategiepapier zu „Kreativen Online-Inhalten“ an, in dem das französische Modell als Beispiel für die Durchsetzung von Verboten illegaler Downloads genannt wird, betonte aber gleichzeitig die Bedeutung „freiwilliger“ (statt verpflichtender) Maßnahmen (EurActiv vom 10. Dezember 2007). 

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